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Monatsarchiv für Mai 2008

LG Hamburg: Haftung des Anschlussinhabers als Mitstörer, wenn über seinen Anschluss P2P-Urheberrechtsverletzungen stattgefunden haben

27. Mai 2008

Das Landgericht Hamburg hat mit dem Urteil vom 17.05.2008 entschieden, dass der Anschlussinhaber dann für alle über seinen Internetzugang begangene Urheberrechtsverletzungen haftet, wenn er nicht entsprechende Prüf- und Kontrollmaßnahmen getroffen hat. Hierzu gehören – wenn im Familienhaushalt minderjährige Kinder leben – eine einführende Belehrung dieser über die richtige Nutzung des Internetzugangs, sowie einer stichprobenartigen Kontrolle der Kinder, ob die Nutzung ordnungsgemäß vollzogen wird. (Az.: 310 O 144/08) Den ganzen Beitrag lesen »