OLG Frankfurt a.M.: Keine Haftung bei ungeschütztes WLAN-Netz für den Betreiber, wenn ein unbekannter Dritter hierüber illegales Filesharing betreibt.
S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing 5. Juli 2008
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit dem Urteil vom 01.07.2008 entschieden, dass der Betreiber eines WLANs (Wireless Local Area Networks) grundsätzlich nicht für illegales Filesharing im Rahmen seiner offenen WLAN-Verbindung haftet, wenn das illegale Filesharing durch einen unberechtigten Dritten begangen wurde, mit dem der Anschlussinhaber in keinerlei Verbindung steht. (Az.: 11 U 52/07).