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EU-Parlament spricht sich für die Verlängerung der Leistungsschutzrechte für Musiker auf 70 Jahre aus

28. April 2009

Das EU-Parlament hat am 23.04.2009 mit großer Mehrheit dafür votiert, die Schutzfristen für ausübende Musiker von 50 auf 70 Jahre auszudehnen. 377 Abgeordnete stimmten dafür, 178 dagegen; 37 Volksvertreter enthielten sich. Zuvor hatte die EU-Kommission sogar angeregt, die Schutzrechte auf 95 Jahre zu verlängern.

 

 

 

Ausübenden Musikern steht an deren Darbietungen und Aufnahmen ein Leistungsschutzrecht zu, das sie wirtschaftlich auswerten können. Dies geschieht zumeist dadurch, dass sie die Nutzungsrechte auf einen Dritten, z. B. eine Plattenfirma zur Auswertung übertragen. Ziel der Initiative des europäischen Gesetzgebers ist es, die soziale Situation der Musiker in deren Lebensabend zu verbessern. Hat der Musiker die Leistungsschutzrechte in jungen Jahren erworben, läuft nämlich die derzeit geltende 50jährige Schutzfrist an Aufzeichnungen und Darbietungen oftmals noch zu deren Lebenszeiten aus. Das hat zur Folge, dass die Musiker gerade im Alter an möglichen Verwertungen ihrer Aufnahme wirtschaftlich nicht mehr beteiligt sind.

Kritiker bezweifeln, dass die Maßnahme tatsächlich den Musikern zu Gute kommt. Es wird befürchtet, dass der Nutzen einer Verlängerung der Schutzfristen ausschließlich bei der Musikindustrie sowie bei wenigen Popstars liegen würde.

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