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EU-Parlament stimmt gegen Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen

7. Mai 2009

Das EU-Parlament hat gestern gegen einen vom EU-Rat vorgeschlagenen Kompromiss zu Internetsperren bei wiederholten Rechtsverletzungen votiert.05 Abgeordneten stimmten auf Antrag der Oppositionsfraktionen für die Fassung aus der 1. Lesung des EU-Telecom-Pakets. Danach darf eine Sperrung des Internetanschlusses nur nach einer zuvor ergangenen Gerichtsentscheidung verhängt werden. Das Ergebnis ist eine klare Absage gegen die Initiative vor allem der französischen Regierung, ein Verfahren nach dem sogenannten “3 Strikes”-Ansatz gesetzlich zu verankern, nachdem in der dritten Stufe bei Urheberrechtsverstößen der Internetanschluss des Nutzers von einer hierzu eigens eingerichteten Behörde der HADOPI (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur l’Internet) gesperrt werden kann.

 

Der Kompromissvorschlag sah vor, dass statt der Gerichte ein “unabhängiges und unparteiisches Tribunal” über die Grundrechte der Internetnutzer, namentlich der Informations- und Meinungsfreiheit achten sollte. Diese Formulierung erschien den Abgeordneten zu schwammig. Die Abgeordneten befürchteten insbesondere, dass mit dem Tribunal die französische Verwaltungsbehörde gemeint sein könnte, die nach mehrmaligen Warnungen über das Kappen von Netzzugängen bei wiederholten Urheberrechtsverstößen entscheiden soll.

Da das Parlament am 07.06.2009 neu gewählt wird, wird die Frage vermutlich erst im Herbst erneut verhandelt werden.

 

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