Eltern haben eine Aufklärungs- und vor allem eine Überwachungspflicht gegenüber ihren Kindern im Rahmen der Internetnutzung
S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing 26. Dezember 2009
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Eltern als Anschlussinhaber für die rechtswidrigen Handlungen ihrer Kinder im Rahmen von Filesharing-Fällen auf Tauschbörsen als Mitstörer haften. In diesem Falle sind Eltern dazu verpflichtet, nicht nur aufzuklären, sondern auch die Handlungen ihrer Kinder am Rechner zu überwachen. (Urt. v. 23.12.2009 – 6 U 101/09) Den ganzen Beitrag lesen »