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Ciiju.de: Neue und Legale Musiktauschbörse in Deutschland?

26. Januar 2010

Ciiju.de ist eine neue Tauschbörse in Deutschland, auf der Benutzer Musik mit echten Freunden legal tauschen sollen.

Diese Tauschbörse unterscheidet sich demnach zum illegalen Filesharing durch zwei wesentliche Punkte:

1. Es wird nur legal erworbene Musik getauscht.

2. Tauschpartner sind nur „echte“ Freunde und Familienmitglieder.

Laut Ciiju.de ist diese Tauschbörse, welchen ihren Sitz in Deutschland hat, aus urheberrechtlichen Gesichtspunkten absolut gesetzeskonform. Dieser Umstand sei vor allem der lizenzierten Wasserzeichentechnologie des Fraunhofer-Instituts für sichere Informationstechnologie zu verdanken. Demnach soll vor dem Hintergrund der sogenannten Privatkopienschranke des § 53 UrhG2 Kopien der Musikwerke angefertigt werden dürfen. Voraussetzung sei hier jedoch, dass diese Kopien nur zwischen Personen ausgetauscht werden, zwischen denen “enge persönliche Bande” bestehen.
 
Damit ein Tausch durchgeführt werden könne, lädt der neue Nutzer die eigene Musiksammlung mittels einer von Ciiju.de gestellten Software hoch. Anschließend freundet sich der Nutzer mit einem anderen Nutzer an. Dieser müsse die Freundschaftsanfrage jedoch bestätigen. Erst dann könne es zu einem Tausch kommen.
Mit einer Vielzahl von Sicherheitsvorkehrungen will Ciiju.de ein illegales Filesharing entgegenwirken.

Zu nennen seien hier folgende vier Punkte:

1. Die Anzahl der Freundschaften ist begrenzt.

2. Freundschaften können nur mit echten Freunden geschlossen wereden.
 
3. Das Kopieren eines hochgeladenen Songs ist nur sieben mal möglich.

4. Songs können nicht erneut hochgeladen werden. Hierfür wurden sie hochgeladenen Musikstücke mit einem digitalen, unhörbaren und individuellen Wasserzeichen versehen, der ein wiederholtes Uploaden verhindern soll.

1 Kommentar zu “Ciiju.de: Neue und Legale Musiktauschbörse in Deutschland?”

  1. Felix am 26. Januar 2010 um 17:46 Uhr

    Also ich weiß nicht…

    Bei Punkt 2 (“Freundschaften können nur mit echten Freunden geschlossen wereden [sic].”) stelle ich mir die Frage, wie der Betreiber das wohl (in datenschutzrechtlich zulässiger und praktikabler Weise) überwachen möchte.

    Punkt 4 ist ebenfalls reine Augenwischerei, denn ein Wasserzeichen kriegen ja wohl nur die bereits hochgeladenen Dateien. Alles was ich auf meiner Festplatte habe, könnte ich auch zig mal, ggf. mit leicht verändertem Dateinamen, hochladen und dann jedes Mal sieben Kopien ziehen lassen.

    Insgesamt scheint mir das kein besonders durchdachtes Konzept zu sein.

    Es sei noch darauf hingewiesen, dass die Nutzung einer so genannten “Tauschbörse” für sich genommen nicht zu beanstanden ist – alle “Tauschbörsen” sind “legal”. Illegal ist es nur, dort urheberrechtlich geschütztes Material ohne Zustimmung des Rechteinhabers zugänglich zu machen. Solange man aber zB nur selbst erstellte Inhalte zum Download freigibt, ist das völlig in Ordnung.

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