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BAEK-Law: Abmahnung wegen „Amsterdam“ von Axel Fischer

11. Februar 2010

Die Anwaltskanzlei BAEK-Low hinter der der Rechtsanwalt Peter Kimm aus Osterrönfeld steht, mahnt aktuell den Song „Amsterdam“ von Axel Fischer ab. Rechteinhaber ist angeblich die Firma Hitmix Music Agentur, deren Inhaber Herr Erich Öxler sein soll.

Es wird eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 5.100,00 EUR gefordert. Zudem werden Aufwendungsersatzansprüche in Höhe von über 1.000,00 EUR geltend gemacht, gleichzeitig jedoch ein Vergleichsangebot in Höhe von 500,00 EUR unterbreitet. Wir können nicht dazu raten, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne rechtliche Prüfung zu unterzeichnen. Dies deshalb, da eine Unterlassungserklärung grundsätzlich 30 Jahre Gültigkeit hat und hier eine sehr hohe Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR gefordert wird.

Zudem sollte vor dem Hintergrund der Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG, nach der unter bestimmten Voraussetzungen für eine solche Abmahnung nicht mehr als 100,00 EUR gefordert werden können, die Vergleichsannahmeerklärung ebenfalls nicht unterzeichnet werden.

Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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