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RASCH: Abmahnung wegen JAN DELAY

8. April 2010

Die Universal Music GmbH wird auch weiterhin von den Rechtsanwälten RASCH aus München im Rahmen von Filesharing-Abmahnungen vertreten. Gegenstand der bei uns eingetroffenen Abmahnung ist das Musikalbum des deutschen Künstlers JAN DELAY „Wir Kinder vom Bahnhof Soul“.

Neben dem Anschreiben der Rechtsanwälte befindet sich in der Anlage eine strafbewährte Unterlassungserklärung, eine vorgefertigte Vergleichsannahmeerklärung sowie ein Beschluss des Landgerichts Bielefeld in Kopie.

Der   Abmahnung ist  eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese Erklärung sollte auf keinen Fall leichthin unterzeichnet werden, da eine Unterlassungserklärung immer mit einer Vertragsstrafe versehen ist und die Verpflichtungen aus der Unterlassungserklärung für 30 Jahre übernommen werden. Auch erscheint der hohe pauschale Abgeltungsbetrag im vorgefertigten Vergleich in Höhe von 1.200,00 EUR unverhältnismäßig da der Gesetzgeber im Urheberrecht in bestimmten Fällen den Erstattungsanspruch für die anwaltlichen Kosten auf 100,00 EUR gedeckelt hat.

Daher ist es ratsam, die vorliegenden Abmahnungen durch einen spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Wir stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

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