RASCH: Abmahnung wegen LADY GAGA und RIHANNA
S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing 12. April 2010
Die Universal Music GmbH wird auch im Jahre 2010 von den Rechtsanwälten RASCH aus München im Rahmen von Filesharing-Abmahnungen vertreten. Gegenstand einiger bei uns eingetroffener Abmahnungen sind die Musikalben der amerikanischen Künstlerinnen LADY GAGA und RIHANNA. Hierbei handelt es sich um die Alben mit den Titeln „The Fame Monster“ und „Rated R“.
Neben dem Anschreiben der Rechtsanwälte befindet sich in der Anlage eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, eine vorgefertigte Vergleichserklärung sowie ein Beschluss des Landgerichts Bielefeld in Kopie.
Den Abmahnungen sind vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese Erklärung sollte auf keinen Fall leichthin unterzeichnet werden, da eine Unterlassungserklärung immer mit einer Vertragsstrafe versehen ist und die Verpflichtungen aus der Unterlassungserklärung für 30 Jahre übernommen werden. Auch erscheint der hohe pauschale Abgeltungsbetrag im vorgefertigten Vergleich in Höhe von 1.2 00,00 EUR unverhältnismäßig da der Gesetzgeber im Urheberrecht in bestimmten Fällen den Erstattungsanspruch für die anwaltlichen Kosten auf 100,00 EUR gedeckelt hat.
Daher ist es ratsam, die vorliegenden Abmahnungen durch einen spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Wir stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.
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Und ich dachte immer, Herr Rasch residiere in Hamburg.