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Kanzlei Fareds aus Hamburg mahnt im Auftrag der Nu Image Films den Upload des Films “The Mechanic” auf Internettauschbörsen ab

24. Januar 2012

Aktuell versendet die Kanzlei Fareds aus Hamburg im Auftrag der Nu Image Films Abmahnungen wegen Filesharing. Dem Empfänger wird vorgeworfen, den Film „Mechanic“ auf einer sogenannten Internettauschbörsen in das Internet hochgeladen zu haben (Filesharing). Mit der Abmahnung werden der Nu Image Films wegen des Filesharings vermeintlich zustehenden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung von Fareds wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und sich schriftlich zur Unterlassung zu verpflichten.

Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche

Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden. Für den Fall, dass dies nicht wie gefordert erfolgt, droht die Kanzlei Fareds an, die Ansprüche der Nu Image Films aus der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing gerichtlich durchzusetzen, wodurch sich dann aus einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR Kosten in Höhe von 7.500,00 EUR für den Abgemahnten ergeben würden.

Zum Abgleich der mit der Abmahnung geforderten Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Fareds im Namen der Nu Image Films einen Betrag in Höhe von 890,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.

Was ist zu tun?

Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.

1.) Unterlassungserklärung

Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Fareds vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Fareds vorformulierte Unterlassungserklärung lediglich auf das konkret abgemahnte Werk bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein muss. In bestimmten Fällen empfiehlt sich die Abgabe einer sogenannten erweiterten Unterlassungserklärung, um Mehrfachabmahnungen zu vermeiden. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.

Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.

2.) Zahlen?

Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010 zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.

Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.

Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.

 Tel: 0800 – 40 44 66 83

 Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.

Im Falle einer Abmahnung von den Rechtsanwälten Schulenberg & Schenk wegen der Verletzung von Urheberrechten bieten wir folgenden Service:

Wir geben eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.

Auf Anfrage rufen wir gerne zurück – wir rufen dann an, wenn Sie Zeit haben, Termine vor Ort sind nicht erforderlich, auf Anfrage aber auch möglich.

Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.

Die außergerichtliche Verteidigung erfolgt für einen festen Pauschalbetrag.

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