Schulenberg & Schenk mahnen im Auftrag der VPS Film Entertainment GmbH ab
S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing 22. Januar 2012
Derzeit versenden die Hamburger Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk im Auftrag der VPS Film Entertainment GmbH GmbH & Co. KG Abmahnungen wegen der Verletzung der Urheberrechte an pornografischen Filmwerken (MARCEL DORCEL – Pornochic 21).
Unterlassungsanspruch, Zahlungsanspruch
Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Schulenberg & Schenk von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden. Außerdem soll der Abgemahnte 1.298,00 EUR zahlen.
Die Schadensersatzansprüche werden – allerdings ohne hierfür eine konkrete Berechnungsgrundlage zu nennen – zwischen 2.000,00 EUR und 3.000,00 EUR beziffert. Darüber hinaus wird behauptet, es seien für die Ermittlung der IP-Adresse und der dahinter stehenden Anschlussinhaberdaten Kosten in Höhe von 300,00 EUR entstanden.
Für die Tätigkeit der Kanzlei Schulenberg & Schenk wird ein Betrag in Höhe 840,00 EUR verlangt. Zusammenfassend beziffert die Kanzlei Schulenberg & Schenk die Ansprüche der von Ihr vertretenen VPS Film Entertainment GmbH & Co. KG auf 4.000,00 EUR, die diese angeblich „durchsetzen kann und wird“.
Vergleichsangebot
Im Weiteren Verlauf des Abmahnschreibens bietet Kanzlei Schulenberg & Schenk dann jedoch an, die Zahlungsansprüche und die anwaltlichen Gebührenansprüche auf 1.298,00 EUR zu reduzieren. Bei fristgerechtem Eingang der Unterlassungserklärung und der Zahlung des vorgennaten Betrages werde „in Aussicht gestellt, dass die zivilrechtliche Angelegenheit erledigt“ sei und von der Geltendmachung weiterer Ansprüche Abstand genommen werde.
Was ist zu tun?
Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.
1.) Unterlassungserklärung
Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Dies ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Schulenberg & Schenk vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Schulenberg & Schenk vorformulierte Unterlassungserklärung nur auf den in der Abmahnung genannten Film bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann – hier drohen insbesondere Mehrfachabmahnungen. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.
Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.
2.) Zahlen?
Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010 zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.
Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.
Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.
Tel: 0800 – 40 44 66 83
Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.
Im Falle einer Abmahnung von den Rechtsanwälten Schulenberg & Schenk wegen der Verletzung von Urheberrechten bieten wir folgenden Service:
- Wir geben eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.
- Auf Anfrage rufen wir gerne zurück – wir rufen dann an, wenn Sie Zeit haben, Termine vor Ort sind nicht erforderlich, auf Anfrage aber auch möglich.
- Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.
- Die außergerichtliche Verteidigung erfolgt für einen festen Pauschalbetrag.
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