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	<title>S.O.S. - Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing &#187; Uncategorized</title>
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		<title>Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Universum Film GmbH den Film „Der Mandant“ ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2012/04/waldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-universum-film-gmbh-den-film-%e2%80%9eder-mandant-ab/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Apr 2012 16:19:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer Abmahnung Filesahring]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Universum Film GmbH den Film „Der Mandant“ ab. Es wird behauptet, der Film „Blitz“ sei über die Tauschbörse bittorent anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton1372" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F04%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-universum-film-gmbh-den-film-%25e2%2580%259eder-mandant-ab%2F&amp;text=Waldorf%20Frommer%20aus%20M%C3%BCnchen%20mahnt%20im%20Auftrag%20der%20Universum%20Film%20GmbH%20den%20Film%20%E2%80%9EDer%20Mandant%E2%80%9C%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F04%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-universum-film-gmbh-den-film-%25e2%2580%259eder-mandant-ab%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><span style="font-family: Calibri; font-size: small;"><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_15804373_XS3.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1373" title="Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Universum Film GmbH den Film „Der Mandant“ ab" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_15804373_XS3-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Aktuell mahnt die Kanzlei <a title="Abmahnung von Rechtsanwälten Waldorf Frommer " href="http://www.waldorf-frommer.de/">Waldorf Frommer</a> aus München im Auftrage der Universum Film GmbH den Film „Der Mandant“ ab. Es wird behauptet, der Film „Blitz“ sei über die Tauschbörse bittorent anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der </span><a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self"><span style="font-family: Calibri; font-size: small;">Abmahnung</span></a><span style="font-family: Calibri;"><span style="font-size: small;"> von Waldorf Frommer wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-1372"></span></span></span></p>
<p><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</strong></span></span></p>
<p><span style="font-family: Calibri; font-size: small;">Dem Schreiben ist eine </span><a title="Unterlassungserklärung abgeben? - Nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self"><span style="font-family: Calibri; font-size: small;">Unterlassungserklärung</span></a><span style="font-family: Calibri;"><span style="font-size: small;"> beigefügt, die die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</span></span></p>
<p><span style="font-family: Calibri; font-size: small;">Der anwaltliche </span><a title="Kosten der Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self"><span style="font-family: Calibri; font-size: small;">Kostenerstattungsanspruch</span></a><span style="font-family: Calibri;"><span style="font-size: small;"> wird auf 506,00 EUR beziffert.</span></span></p>
<p><span style="font-family: Calibri; font-size: small;">Zudem wird ein der Universum Film GmbH angeblich wegen des Uploads des Films Der Mandant  angeblich zustehender </span><a title="Schadensersatzanspruch - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self"><span style="font-family: Calibri; font-size: small;">Schadensersatzanspruch</span></a><span style="font-family: Calibri;"><span style="font-size: small;"> geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.</span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 965,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</span></span></p>
<p><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;"><strong>Was ist zu tun?</strong></span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</span></span></p>
<p><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;"><strong>1.) Unterlassungserklärung</strong></span></span></p>
<p><span style="font-family: Calibri; font-size: small;">Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. </span><a title="Nähere Informationen zur Haftung" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self"><span style="font-family: Calibri; font-size: small;">Dies ist nicht immer der Fall</span></a><span style="font-family: Calibri;"><span style="font-size: small;"> und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung nur auf den in der Abmahnung genannten Film bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann – hier drohen insbesondere Mehrfachabmahnungen. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</span></span></p>
<p><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;"><strong>2.) Zahlen?</strong></span></span></p>
<p><span style="font-family: Calibri; font-size: small;">Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten </span><a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Infoamtionen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self"><span style="font-family: Calibri; font-size: small;">Gebührendeckelungsvorschrift</span></a><span style="font-family: Calibri; font-size: small;"> des </span><a title="§ 97 a Abs. 2 UrhG" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html" target="_blank"><span style="font-family: Calibri; font-size: small;">§ 97 a Abs. 2 UrhG</span></a><span style="font-family: Calibri; font-size: small;"> auszugehen, was einer </span><a title="BGH: Gebührendeckelungsvorschrift auf Filesahring anwendbar" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self"><span style="font-family: Calibri; font-size: small;">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</span></a><span style="font-family: Calibri;"><span style="font-size: small;"> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Zudem werden die Schadensersatzansprüche pauschaliert und ohne weitere Begründung geltend gemacht. Unserer Auffassung ist das nicht zulässig. Vielmehr muss im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Filesharing vorgetragen werden, in welcher Größenordnung Zugriffe auf die Dateien bei einem Angebot auf Tauschbörsen regelmäßig erfolgt. Siehe hierzu auch ein aktuelles Urteil des OLG Köln.</span></span></p>
<p><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></span></p>
<p><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></span></p>
<p><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></span></p>
<p><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Im Falle einer Abmahnung von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer wegen der Verletzung von Urheberrechten bieten wir folgenden Service:</span></span></p>
<ul>
<li><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Wir geben eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.</span></span></li>
<li><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Auf Anfrage rufen wir gerne zurück – wir rufen dann an, wenn Sie Zeit haben, Termine vor Ort sind nicht erforderlich, auf Anfrage aber auch möglich.</span></span></li>
<li><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.</span></span></li>
<li><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Die außergerichtliche Verteidigung erfolgt für einen festen Pauschalbetrag.</span></span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: Calibri; font-size: small;"> </span></p>
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		<title>Bundesverfassungsgericht hebt Urteil des OLG Köln wegen Filesharing auf</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Apr 2012 19:47:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Störerhaftung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21.03.2012 (Aktenzeichen 1 BvR 2365/11) ein Urteil des OLG Köln (22. Juli 2011 &#8211; 6 U 208/10), mit dem ein Anschlussinhaber wegen eines von dem Sohn seiner Lebensgefährtin begangenen Uploads von urheberrechtlich geschütztem Material über sogenannte Tauschbörsen auf Unterlassung verurteilt worden war, aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton1354" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F04%2Fbundesverfassungsericht-gebt-urteil-des-olg-koln-wegen-filesharing-auf%2F&amp;text=Bundesverfassungsgericht%20hebt%20Urteil%20des%20OLG%20K%C3%B6ln%20wegen%20Filesharing%20auf&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F04%2Fbundesverfassungsericht-gebt-urteil-des-olg-koln-wegen-filesharing-auf%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;"><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_8849224_XS.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1355" title="Bundesverfassungsericht gebt Urteil des OLG Köln wegen Filesharing auf" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_8849224_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Das Bundesverfassungsgericht hat mit <a title="Bundesverfassungsgericht hebt Urteil des OLG Köln wegen Filesharings auf" href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20120321_1bvr236511.html">Beschluss vom 21.03.2012 (Aktenzeichen 1 BvR 2365/11) </a>ein Urteil des OLG Köln (22. Juli 2011 &#8211; 6 U 208/10), mit dem ein Anschlussinhaber wegen eines von dem Sohn seiner Lebensgefährtin begangenen Uploads von urheberrechtlich geschütztem Material über sogenannte Tauschbörsen auf Unterlassung verurteilt worden war, aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Das Bundesverfassungsgericht sah dessen Rechte auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, da das Oberlandesgericht Köln gegen das von ihm abgesetzte Urteil die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hatte und das Urteil nicht erkennen ließ, aus welchen Gründen heraus dies geschah, obwohl die Zulassung zur Revision dem konkreten Fall nahe gelegen hätte, da sich diese Frage in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen könne und deshalb das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berühre; überdies weiche das Urteil des Oberlandesgericht Köln entscheidungserheblich von der Auffassung anderer Oberlandesgerichte ab.  Die Revision ist gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung zwingend zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder eine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist. Die hier entscheidende Rechtsfrage, ob einen Internetanschlussinhaber Prüf- und Instruktionspflichten gegenüber sonstigen Nutzern des Anschlusses treffen, wird von den Oberlandesgerichten nicht einheitlich beantwortet. Während teilweise die Auffassung vertreten wird, dass eine Pflicht, die Benutzung seines Internetanschlusses zu überwachen oder gegebenenfalls zu verhindern, nur besteht, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Anschlusses hat <a title="OLG Frankfurt - Keine störerhaftung bei Upload urheberrechtlichen geschützten Materials durch erwachsene Kinder" href="http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2008_009.pdf">(so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 20. Dezember 2007 &#8211; 11 W 58/07)</a>, auf das sich der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich bezieht), lässt das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Urteil für das Entstehen einer Instruktions- und Überwachungspflicht grundsätzlich bereits die Überlassung des Anschlusses an einen Dritten, gleich welchen Alters, genügen. Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob und in welchem Umfang Prüfpflichten des Anschlussinhabers bestehen, für die hier relevante Konstellation noch nicht entschieden. Die vom Oberlandesgericht herangezogene „Sommer unseres Lebens“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs beantwortet diese Frage nicht; sie betraf einen anderen Sachverhalt, nämlich die Frage, inwieweit ein WLAN-Anschluss gegen die Benutzung durch außenstehende Dritte gesichert werden muss.  </span></span></p>
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		<item>
		<title>Waldorf Frommer mahnt im Auftrage der Sony Music Entertainment GmbH das Album Come Around Sundown der Künstlergruppe Kings of Leons ab</title>
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		<pubDate>Mon, 26 Mar 2012 20:12:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Sony Music Entertainment GmbH das Album Come Around Sundown der Künstlergruppe Kings of Leons ab. Es wird behauptet, das Album sei über eine Tauschbörse anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton1352" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F03%2Fwaldorf-frommer-mahnt-im-auftrage-der-sony-music-entertainment-gmbh-das-album-come-around-sundown-der-kunstlergruppe-kings-of-leons-ab%2F&amp;text=Waldorf%20Frommer%20mahnt%20im%20Auftrage%20der%20Sony%20Music%20Entertainment%20GmbH%20das%20Album%20Come%20Around%20Sundown%20der...%20&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F03%2Fwaldorf-frommer-mahnt-im-auftrage-der-sony-music-entertainment-gmbh-das-album-come-around-sundown-der-kunstlergruppe-kings-of-leons-ab%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_15804373_XS2.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1359" title="Waldorf Frommer mahnt im Auftrage der Sony Music Entertainment GmbH das Album Come Around Sundown der Künstlergruppe Kings of Leons ab" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/04/Fotolia_15804373_XS2-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der <a title="Sony Music Entertainment" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Sony_Music_Entertainment" target="_blank"><span style="color: #0000ff;">Sony Music Entertainment GmbH</span></a> das Album Come Around Sundown der Künstlergruppe Kings of Leons ab. Es wird behauptet, das Album sei über eine Tauschbörse anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self"><span style="color: #0000ff;">Abmahnung</span></a> von Waldorf Frommer wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-1352"></span></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</strong></span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung abgeben? - Nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self"><span style="color: #0000ff;">Unterlassungserklärung</span></a> beigefügt, die die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche <a title="Kosten der Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self"><span style="color: #0000ff;">Kostenerstattungsanspruch</span></a> wird auf 631,80 EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie vorformuliert unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 506,00 EUR angeboten.</p>
<p>Zudem wird ein der Sony Music Entertainment GmbH angeblich zustehender <a title="Schadensersatzanspruch - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self"><span style="color: #0000ff;">Schadensersatzanspruch</span></a> geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 956,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Was ist zu tun?</strong></span></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>1.) Unterlassungserklärung</strong></span></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. <a title="Nähere Informationen zur Haftung" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self"><span style="color: #0000ff;">Dies ist nicht immer der Fall</span></a> und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Sony Music Entertainment GmbH bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>2.) Zahlen?</strong></span></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Infoamtionen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self"><span style="color: #0000ff;">Gebührendeckelungsvorschrift</span></a> des <a title="§ 97 a Abs. 2 UrhG" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html" target="_blank"><span style="color: #0000ff;">§ 97 a Abs. 2 UrhG</span></a> auszugehen, was einer <a title="BGH: Gebührendeckelungsvorschrift auf Filesahring anwendbar" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self"><span style="color: #0000ff;">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</span></a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></span></p>
<p><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;"><strong>Tel: 0800 – 40 44 66 83</strong></span></span></p>
<p><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></span></p>
<p><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Im Falle einer Abmahnung von den Rechtsanwälten Kanzlei Waldorf Frommer wegen der Verletzung von Urheberrechten der Sony Music Entertainment bieten wir folgenden Service:</span></span></p>
<ul>
<li><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Wir geben eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.</span></span></li>
<li><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Auf Anfrage rufen wir gerne zurück – wir rufen dann an, wenn Sie Zeit haben, Termine vor Ort sind nicht erforderlich, auf Anfrage aber auch möglich.</span></span></li>
<li><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.</span></span></li>
<li><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Die außergerichtliche Verteidigung erfolgt für einen festen Pauschalbetrag.</span></span></li>
</ul>
<p><span style="color: #800000; font-family: Times New Roman; font-size: small;"> </span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>LG Stuttgart weist Klage gegen Warner Music, Universal Music, Sony Music Entertainment und EMI Music ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/lg-stuttgart-weist-klage-gegen-warner-music-universal-music-sony-music-entertainment-und-emi-music-ab/</link>
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		<pubDate>Fri, 04 Nov 2011 17:20:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Solange nicht bewiesen ist, dass die IP-Adresse während des gesamten Download-Vorganges dem Anschluss der Abgemahnten zugeordnet gewesen ist, steht die Verantwortlichkeit der Anschlussinhaber nicht fest. Ist einem Anschlussinhaber zum Tatzeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse zugewiesen, spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für eine unter dieser IP-Adresse begangene Rechtsverletzung verantwortlich ist, was wiederum zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton1009" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Flg-stuttgart-weist-klage-gegen-warner-music-universal-music-sony-music-entertainment-und-emi-music-ab%2F&amp;text=LG%20Stuttgart%20weist%20Klage%20gegen%20Warner%20Music%2C%20Universal%20Music%2C%20Sony%20Music%20Entertainment%20und%20EMI%20Music%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Flg-stuttgart-weist-klage-gegen-warner-music-universal-music-sony-music-entertainment-und-emi-music-ab%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotolia_8849224_XS1.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1039" title="News - Abmahnung wegen Filesharing" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotolia_8849224_XS1-150x150.jpg" alt="News - Abmahnung wegen Filesharing" width="150" height="150" /></a>Solange nicht bewiesen ist, dass die IP-Adresse während des gesamten Download-Vorganges dem Anschluss der Abgemahnten zugeordnet gewesen ist, steht die Verantwortlichkeit der Anschlussinhaber nicht fest. Ist einem Anschlussinhaber zum Tatzeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse zugewiesen, spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für eine unter dieser IP-Adresse begangene Rechtsverletzung verantwortlich ist, was wiederum zu einer sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers führt, wenn er geltend macht, dass ein anderer die Rechtsverletzung begangen habe. Darüber hinaus die Darlegungslast hinaus die Beweislast zu Lasten der Anschlussinhaber umzukehren würde jedoch bedeuten, dass die Grundrechte der Anschlussinhaber unverhältnismäßig beeinträchtigt würden. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden und eine Klage von vier Musikunternehmen abgewiesen (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 28.06.2011 – Az.: 17 O 39/ 11).<span id="more-1009"></span></p>
<p>Der Klage der vier Musikunternehmen (Warner Music Group Germany Holding GmbH, Universal Music GmbH, Sony Music Entertainment GmbH und EMI Music Germany GmbH &amp; Co. KG) war eine Abmahnung und eine Durchsuchung der Polizei der abgemahnten Anschlussinhaber vorausgegangen. Die Polizei konnte auf dem Computer weder das Tauschbörsenprogramm (Bearshare), noch die angeblich getauschten Musiktitel entdecken. Das W-LAN-Netzwerk war nach Angaben der beklagten Familie durch den 18jährigen Sohn mit einer üblichen Verschlüsselung und einem selbstgewählten Passwort abgesichert. Die Familie gab zwar nach Erhalt der Abmahnung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, verweigerte aber den Ausgleich der Zahlungsansprüche. Die Zahlungsklage der Musikunternehmen wies das Landgericht Stuttgart ab, da es nach seiner Überzeugung nicht erweisen war, dass die Beklagten die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen hatte. Nach Auffassung des Gerichts, hatten die Beklagten die Vorwürfe ausreichend substantiiert bestritten. Hinzu kam, dass die Polizei bei der von den Beklagten erlaubten Durchsuchung des Computers keine verdächtigen Dateien gefunden habe und die Untersuchung zudem zu einem Zeitpunkt erfolgt sei, zu dem die Beklagten noch nicht durch die Abmahnung vorgewarnt gewesen seien. Den Klägern sei umgekehrt nicht der Beweis gelungen, dass die Auskunft der Telekom zu der zugeteilten IP-Adresse tatsächlich richtig waren. Dies könne eine Vernehmung der Ermittler oder ein Sachverständigengutachten auch nicht belegen. Die Klage war daher abzuweisen.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></strong></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
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		<title>Verbraucherzentrale NRW: Zahl der Abmahnungen wird steigen</title>
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		<pubDate>Wed, 12 Oct 2011 19:45:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Über 570.000 Abmahnung wegen Filesahring sollen im Jahr 2010 verschickt worden sein, das jedenfalls ist der Jahresstatistik des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V., abrufbar unter: http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/download/statistiken/2010/jahresstatistik_2010.pdf zu entnehmen. Und die Zahl wird ansteigen, glaubt man den Schätzungen der Verbraucherzentrale des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier habe sich mittlerweile ein eigenes Geschäftsfeld etabliert, mit dem viel Geld zu verdinen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton998" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F10%2Fverbraucherzentrale-nrw-zahl-der-abmahnungen-wird-steigen%2F&amp;text=Verbraucherzentrale%20NRW%3A%20Zahl%20der%20Abmahnungen%20wird%20steigen&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F10%2Fverbraucherzentrale-nrw-zahl-der-abmahnungen-wird-steigen%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/10/Fotolia_8849224_XS.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1043" title="News - Abmahnung wegen Filesharing " src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/10/Fotolia_8849224_XS-150x150.jpg" alt="News - Abmahnung wegen Filesharing " width="150" height="150" /></a>Über 570.000 Abmahnung wegen Filesahring sollen im Jahr 2010 verschickt worden sein, das jedenfalls ist der Jahresstatistik des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V., abrufbar unter: <a href="http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/download/statistiken/2010/jahresstatistik_2010.pdf">http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/download/statistiken/2010/jahresstatistik_2010.pdf</a> zu entnehmen. Und die Zahl wird ansteigen, glaubt man den Schätzungen der Verbraucherzentrale des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier habe sich mittlerweile ein eigenes Geschäftsfeld etabliert, mit dem viel Geld zu verdinen sei. Im Jahr 2010 sei es  um Forderungen von 412 Millionen Euro gegangen. Mittlerweile hätten sich etwa 40 Anwaltskanzleien auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Zur Meldung geht es <a title="Der Westen - Zahl der Abmahnungen wegen Filesahrings steigen weiter an" href="http://www.derwesten.de/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/User-muessen-fuer-illegale-Downloads-zu-viel-zahlen-id4592455.html" target="_blank">hier</a>.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtsanwalt Auffenberg mahnt im Auftrag der Happy Time Production den Upload urheberrechtlich geschützter Filmwerke ab</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Feb 2011 08:59:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Auffenberg]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell mahnt Rechtsanwalt Auffenberg aus Dortmund im Auftrage der Happy Time Production den Upload von urheberrechtlich geschützten Dateien ab, die angeblich über das Peer-to-Peer Netzwerk BitTorrent im Internet zugänglich gemacht worden sein soll. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton883" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F02%2Frechtsanwalt-auffenberg-mahnt-im-auftrag-der-happy-time-production-den-upload-urheberrechtlich-geschutzter-filmwerke-ab%2F&amp;text=Rechtsanwalt%20Auffenberg%20mahnt%20im%20Auftrag%20der%20Happy%20Time%20Production%20den%20Upload%20urheberrechtlich%20gesch%C3%BCtzter...%20&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F02%2Frechtsanwalt-auffenberg-mahnt-im-auftrag-der-happy-time-production-den-upload-urheberrechtlich-geschutzter-filmwerke-ab%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Aktuell mahnt <a title="Abmahnungen von Rechtsanwalt Auffenberg" href="http://abmahnung-medienrecht.de/tag/rechtsanwalt-auffenberg/">Rechtsanwalt Auffenberg</a> aus Dortmund im Auftrage der Happy Time Production den Upload von urheberrechtlich geschützten Dateien ab, die angeblich über das Peer-to-Peer Netzwerk BitTorrent im Internet zugänglich gemacht worden sein soll. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung Filesharing - Wir helfen Ihnen!" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about">Abmahnung</a> wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-883"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche </span></strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Filesharing Unterlassungserklärung - was ist das?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/who-is-who">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die Rechtsanwalt Auffenberg von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird auf 911,80 EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie vorformuliert unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 100,00 EUR angeboten.</p>
<p>Zudem wird ein der Happy Time Production angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 175,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Rechtsanwalt Auffenberg im Namen seiner Mandantin einen Betrag in Höhe von 460,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von Rechtsanwalt Stefan Auffenberg vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Rechtsanwalt Stefan Auffenberg vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Happy Time Production bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ee09ce1c998a10753ebd43d44e40a1cf&amp;nr=51934&amp;linked=pm&amp;Blank=1" target="_blank">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Da die meisten Auftraggeber der abmahnenden Rechtsanwälte zum Umsatzsteuervorabzug berechtigt sind, beläuft sich dieser Betrag sogar auf 84,03 EUR.</p>
<p>Andres als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
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		<item>
		<title>Statistik über Abmahnungen wegen Filesharings veröffentlicht</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/01/statistik-uber-abmahnungen-wegen-filesharings-veroffentlicht/</link>
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		<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 06:59:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. hat eine Statistik zu Filesharing Abmahnungen im Jahre 2010 veröffentlicht. Die Statistik beruht nach Angaben des Vereins auf Selbstauskünften von Betroffenen und 4.060 Meldungen, die das Formular &#8220;Wer mahnt was ab?&#8221; auf dem Internetauftritt des Vereins und des Weiteren auf der Seite abmahnwahn-dreipage.de in die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton826" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F01%2Fstatistik-uber-abmahnungen-wegen-filesharings-veroffentlicht%2F&amp;text=Statistik%20%C3%BCber%20Abmahnungen%20wegen%20Filesharings%20ver%C3%B6ffentlicht&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F01%2Fstatistik-uber-abmahnungen-wegen-filesharings-veroffentlicht%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Der <a title="Der Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V. hat eine Statistik zu Filesharing Abmahnungen im Jahre 2010 veröffentlicht. Die Statistik beruht nach Angaben des Vereins auf Selbstauskünften von Betroffenen und 4.060 Meldungen, die das Formular &quot;Wer mahnt was ab?&quot; auf www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de und http://abmahnwahn-dreipage.de in die Auswertung eingeflossen waren. In der Veröffentlichung wird darauf hingewiesen, dass die Statistik keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Da es sich bei den Zahlen um Prognosen handelt, kann zwar von einer nicht unerheblichen Ungenauigkeit ausgegangen werden. Dass die Zahl der Filesharing-Abmahnungen im Verhältnis zum Jahr 2009 nochmals stark zugenommen hat, deckt sich mit unseren Erfahrungswerten. Es kann aus unserer Sicht mittlerweile von einem Geschäft von industriellem Ausmaß gesprochen werden. Aus unserer Sicht ist daher der Gesetzgeber dazu berufen, Klarheit über die Anwendbarkeit der Gebührendeckelungsvorschrift zu schaffen. Es wäre in der Praxis sehr hilfreich, wenn hier für alle Beteiligte verbindliche Maßstäbe festgelegt würden, die bestimmen, wann eine Urheberrechtsverletzung im Bereich des Filesharings als noch unerheblich einzustufen sind. Das OLG Köln hat wiederholt zu der Frage des gewerblichen Ausmaßes bei den Urheberrechtsverletzungen Stellung genommen. Diese Grundsätze können aus unserer Sicht durchaus auch auf den Begriff der unerheblichen Rechtsverletzung angewendet werden." href="http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/" target="_blank">Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V.</a> hat eine <a title="http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/" href="http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/download/statistiken/2010/jahresbilanz_2010.html" target="_blank">Statistik zu Filesharing Abmahnungen im Jahre 2010</a> veröffentlicht. Die Statistik beruht nach Angaben des Vereins auf Selbstauskünften von Betroffenen und 4.060 Meldungen, die das Formular &#8220;Wer mahnt was ab?&#8221; auf dem Internetauftritt des Vereins und des Weiteren auf der Seite <a title="abmahnwahn-dreipage.de/" href="http://abmahnwahn-dreipage.de/" target="_blank">abmahnwahn-dreipage.de</a> in die Auswertung eingeflossen waren. In der Veröffentlichung wird darauf hingewiesen, dass die Statistik keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Da es sich bei den Zahlen um Prognosen handelt, kann zwar von einer nicht unerheblichen Ungenauigkeit ausgegangen werden. Dass die Zahl der Filesharing-Abmahnungen im Verhältnis zum Jahr 2009 nochmals stark zugenommen hat, deckt sich mit unseren Erfahrungswerten.<span id="more-826"></span></p>
<p>Aus unserer Sicht ist daher der Gesetzgeber dazu berufen, Klarheit über die Anwendbarkeit der Gebührendeckelungsvorschrift zu schaffen. Hiertzu hatte auch <a title="Prof. Dr. Hoeren fordert Initiative des Gesetzgebers" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/01/zdf-sendung-wiso-berichtet-uber-abmahnungen-von-den-rechtsanwalten-waldorf-frommer-und-kornmeier/" target="_self">Prof. Dr. Hoeren kürzlich in der ZDF-Sendung WISO aufgerufen</a>. Es wäre in der Praxis sehr hilfreich, wenn hier für alle Beteiligte verbindliche Maßstäbe festgelegt würden, die bestimmen, wann eine Urheberrechtsverletzung im Bereich des Filesharings als noch unerheblich einzustufen sind. Das OLG Köln hat wiederholt zu der Frage des gewerblichen Ausmaßes bei den Urheberrechtsverletzungen <a title="OLG Köln zu der Frage des gewerblichen Ausm´ßes bei Urheberrechtsverletzungen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/01/olg-koln-zur-frage-des-filesharings-im-gewerblichen-ausmas-am-beispiel-des-films-mannersache/" target="_self">Stellung genommen</a>. Diese Grundsätze können aus unserer Sicht durchaus auch auf den Begriff der unerheblichen Rechtsverletzung angewendet werden.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Sasse &amp; Partner mahnen im Auftrag der Splendid Film GmbH das Filmwerk „The Expendables“ ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/11/sasse-partner-mahnen-im-auftrag-der-splendid-film-gmbh-das-filmwerk-%e2%80%9ethe-expendables%e2%80%9c-ab/</link>
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		<pubDate>Tue, 02 Nov 2010 14:04:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Sasse & Partner]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

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		<description><![CDATA[Derzeit versenden die in Hamburger und Berlin ansässigen Rechtsanwälte Sasse &#38; Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH Abmahnungen wegen der Verletzung der Urheberrechte an dem Filmwerk „The Expendables“. Unterlassungsanspruch, Zahlungsanspruch Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Sasse &#38; Partner von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden. Weder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton585" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F11%2Fsasse-partner-mahnen-im-auftrag-der-splendid-film-gmbh-das-filmwerk-%25e2%2580%259ethe-expendables%25e2%2580%259c-ab%2F&amp;text=Sasse%20%26%23038%3B%20Partner%20mahnen%20im%20Auftrag%20der%20Splendid%20Film%20GmbH%20das%20Filmwerk%20%E2%80%9EThe%20Expendables%E2%80%9C%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F11%2Fsasse-partner-mahnen-im-auftrag-der-splendid-film-gmbh-das-filmwerk-%25e2%2580%259ethe-expendables%25e2%2580%259c-ab%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Derzeit versenden die in Hamburger und Berlin ansässigen Rechtsanwälte Sasse &amp; Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH <a title="Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/">Abmahnungen wegen der Verletzung der Urheberrechte</a> an dem Filmwerk „The Expendables“.<span id="more-585"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsanspruch</span> </strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Sasse &amp; Partner von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Weder die Schadensersatzansprüche noch die angeblich bei den gegnerischen Rechtsanwälten entstandenen Gebühren werden konkret beziffert. Es wird lediglich ein Angebot unterbreitet, nachdem für den Fall, dass der Abgemahnte innerhalb einer kurzen Frist bereit ist 800,00 EUR zu zahlen. Werde das Vergleichsangebot allerdings nicht angenommen, droht die Kanzlei mit der Entstehung höheren <a title="Kosten Abmahnung Filesharing" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/">Gebühren</a>.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Sasse &amp; Partner vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zum einen werden mit der uneingeschränkten Abgabe der Unterlassungserklärung auch die Kosten der Gegenseite anerkannt und müssen dann auch gezahlt werden. Zum anderen erscheint die fixe Vertragsstrafe zu hoch. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte <a title="Unterlassungserklärung Filesharing" href="http://abmahnung-medienrecht.de/who-is-who">Unterlassungserklärung</a> innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ee09ce1c998a10753ebd43d44e40a1cf&amp;nr=51934&amp;linked=pm&amp;Blank=1" target="_blank">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Andres als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;"> Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
<p><span style="color: #800000;"> </span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>AG Halle: Kosten für Abmahnung wegen Film-Upload auf eMule: 305,50 EUR</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/04/ag-halle-kosten-fur-abmahnung-wegen-film-upload-auf-emule-30550-eur/</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Apr 2010 17:03:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Das AG Halle hat entschieden, dass die Kosten für eine Abmahnung wegen rechtswidrigen Hochladens eines Filmwerkes auf der Tauschbörse „eMule“ lediglich aus einem Gegenstandswert in Höhe von 1.200,00 EUR und nicht wie von der abmahnenden Kanzlei angenommen – aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR (AG Halle, Urt. v. 24.11.2009 – 95 C 3258/09) abgerechnet werden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton450" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F04%2Fag-halle-kosten-fur-abmahnung-wegen-film-upload-auf-emule-30550-eur%2F&amp;text=AG%20Halle%3A%20Kosten%20f%C3%BCr%20Abmahnung%20wegen%20Film-Upload%20auf%20eMule%3A%20305%2C50%20EUR&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F04%2Fag-halle-kosten-fur-abmahnung-wegen-film-upload-auf-emule-30550-eur%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Das AG Halle hat entschieden, dass die Kosten für eine Abmahnung wegen rechtswidrigen Hochladens eines Filmwerkes auf der Tauschbörse „eMule“ lediglich aus einem Gegenstandswert in Höhe von 1.200,00 EUR und nicht wie von der abmahnenden Kanzlei angenommen – aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR (AG Halle, Urt. v. 24.11.2009 – 95 C 3258/09) abgerechnet werden dürfen. Aus den jeweiligen Gegenstandswerten errechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren. Das Gericht sprach der abmahnenden Rechteinhaberin eines Filmwerkes einen Betrag in Höhe von 305,50 EUR zu. Von dem Betrag sind neben den Anwaltskosten (130,50 EUR) auch Schadensersatzansprüche (100,00 EUR) und Kosten für das zuvor geführte strafrechtliche Ermittlungsverfahren (75,00 EUR) enthalten. Gefordert hatte die Rechteinhaberin jedoch 826,80 EUR.<span id="more-450"></span></p>
<p>Das Amtsgericht Halle führte zur Begründung an, dass der Streitwert von 10.000 EUR in diesem Fall zu hoch sei. Zwar sei der Einwurf der Gegenseite, dass die Urheberrechtsverletzungen durch Tauschbörsen ein Massenphänomen seien, durch das die Musik- und Filmindustrie stark geschädigt werde, nachvollziehbar. Auch handele es sich nicht um ein Bagatelldelikt. Auf der anderen Seite dürften jedoch solche Umstände bei der Bestimmung des Streitwertes keine wesentliche Rolle spielen. Die Höhe des Streitwertes sollte nicht der Abschreckung dienen. Dieser Gedanke sei dem Zivilprozessrecht fremd, so das Gericht. Darüber hinaus sei auch der Schutzzweck des neuen § 97 a Abs. 2 UrhG zu berücksichtigen. Ziel dieser Norm sei es, den Betroffenen vor unverhältnismäßig hohen Rechnungen der abmahnenden Rechtsanwälte bei erstmaligen Abmahnungen zu bewahren. Zwar sei der § 97 a Abs. 2 UrhG für den vorliegenden Fall nicht unmittelbar anwendbar, da die Abmahnung vor Inkraftreten der Vorschrift ausgesprochen worden sei, jedoch sei der Fall im Lichte dieser Vorschrift auszulegen.</p>
<p>Das Urteil kann als erfreulicher Wegweiser für die Auslegung der in der Praxis noch sehr umstrittene Auslegung der Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a UrhG dienen, denn obgleich das Gericht die Anwendbarkeit der Vorschrift verneint, hat es doch die einzelnen Voraussetzungen der Vorschrift geprüft und im Ergebnis für den typischen Filesharing-Fall bejaht.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Denecke, von Haxthausen &amp; Partner mahnt im Auftrag von DigiProtect Frauenarzt &amp; Manny Marc – Disco Pogo (Bravo Hits Vol.68) ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/03/denecke-von-haxthausen-partner-mahnt-im-auftrag-von-digiprotect-frauenarzt-manny-marc-%e2%80%93-disco-pogo-bravo-hits-vol-68-ab/</link>
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		<pubDate>Mon, 22 Mar 2010 16:40:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Von der Anwaltskanzlei Denecke, von Haxthausen &#38; Partner werden aktuell einzelne Titel bzw. das gesamte Album „Frauenarzt &#38; Manny Marc – Disco Pogo“ abgemahnt. Die Kanzlei Denecke fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wobei die Vertragsstrafe in der von der Kanzlei Denecke, von Haxthausen &#38; Partner vorformulierten Unterlassungserklärung fix auf 5.001,00 EUR festgesetzt ist. Zudem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton423" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F03%2Fdenecke-von-haxthausen-partner-mahnt-im-auftrag-von-digiprotect-frauenarzt-manny-marc-%25e2%2580%2593-disco-pogo-bravo-hits-vol-68-ab%2F&amp;text=Denecke%2C%20von%20Haxthausen%20%26%23038%3B%20Partner%20mahnt%20im%20Auftrag%20von%20DigiProtect%20Frauenarzt%20%26%23038%3B%20Manny%20Marc%20%E2%80%93%20Disco...%20&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F03%2Fdenecke-von-haxthausen-partner-mahnt-im-auftrag-von-digiprotect-frauenarzt-manny-marc-%25e2%2580%2593-disco-pogo-bravo-hits-vol-68-ab%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Von der Anwaltskanzlei Denecke, von Haxthausen &amp; Partner werden aktuell einzelne Titel bzw. das gesamte Album „Frauenarzt &amp; Manny Marc – Disco Pogo“ abgemahnt. Die Kanzlei Denecke fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wobei die Vertragsstrafe <span id="more-423"></span>in der von der Kanzlei Denecke, von Haxthausen &amp; Partner vorformulierten Unterlassungserklärung fix auf 5.001,00 EUR festgesetzt ist. Zudem fordert die Kanzlei Denecke, von Haxthausen &amp; Partner im Namen ihrer Auftraggeberin, der DigiProtect, zum Abgleich sämtlicher Zahlungsansprüche einen Betrag in Höhe von 480,00 EUR.</p>
<p>Den Betrag begründet sie damit, dass dieser weit aus niedriger läge als das, was ihre Auf-traggeberin, die DigiProtect, im Rahmen von Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen fordern könnte. Interessant ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass die Kanzlei Denecke, von Haxthausen &amp; Partner den Schadensersatzanspruch nicht konkret beziffert, sondern insofern lediglich ausführt, dass „nur für das Recht der weltweit öffentlichen Zugänglichmachung der Datei an unsere Mandantin eine Lizenzgebühr“ zu zahlen sei, „die weit aus höher ist als der von uns angebotene pauschalierte Schadensersatz“.</p>
<p>Im Hinblick auf die Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG, nach der für die Tätigkeit des abmahnenden Anwalts im Rahmen des Aufwendungsersatzanspruches nicht mehr als 100,00 EUR brutto verlangt werden dürfen, führt die Kanzlei Denecke, von Haxthausen &amp; Partner aus, dass es sich vorliegend nicht um ein einfach gelagerten Fall im Sinne von § 97 a Abs. 2 UrhG handele, da die zur Feststellung der Rechtsverletzung notwendigen Recherche- und Ermittlungstätigkeiten zu aufwendig seien. Insofern hält die Kanzlei Denecke, von Haxthausen &amp; Partner einen Gebührenanspruch in Höhe von 651,80 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertssteuer für angemessen.</p>
<p>Hiergegen ist jedoch zu sagen, dass in diesen Fällen die abmahnenden Kanzleien nicht selten im General-Auftrag des Rechteinhabers tätig werden und entweder selbst oder durch eine Drittfirma die Rechtsverstöße ermitteln und anschließend nach kurzer Rücksprache mit dem Rechteinhaber oder sogar ohne eine solche die Abmahnung ausgesprochen wird. Nach einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg 14.07.2009 liegt es bei solchen Fallkonstellationen auf der Hand, dass es sich um reine Routinefälle handelt und diese Fälle als einfach gelagert einzustufen sind.</p>
<p>Bereits aus diesem Grunde halten wir es für nicht ratsam, die von der  Kanzlei Denecke, von Haxthausen &amp; Partner vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man sich mit dem Formular auch dazu verpflichtet, die geforderten 480,00 EUR zu zahlen. Dieser Betrag erscheint uns vor dem Hintergrund der Gebührendeckelungsvorschrift und des Umstandes, dass Schadensersatzansprüche möglicherweise gar nicht geltend gemacht werden können für nicht angemessen.</p>
<p>Zudem raten wir bei Abgabe der Unterlassungserklärung zur Vorsicht, da es in diesen Fällen selten ratsam erscheint, sich auf einen festgeschriebenen Vertragsstrafewert zu verpflichten.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtsanwälte Waldorf: Abmahnung wegen Silbermond</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/10/rechtsanwalte-waldorf-abmahnung-wegen-silbermond/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Oct 2009 18:55:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit kurzen mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf wegen illegalen Filesharing des Musikalbums „Nichts passiert“ der Künstlergruppe &#8220;Silbermond&#8221; ab. Auftraggeber ist  das Unternehmen Sony Music Entertainment. In dem Abmahnschreiben wird den Abgemahnten vorgeworfen, dass dieser das Musikalbum „Nichts passiert“ der Künstlergruppe „Silbermond“ widerrechtich auf Tauschbörsen zum Download angeboten hat.Neben dem Abmahnschreiben liegt ein Vergleichsangebot in Höhe von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton374" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F10%2Frechtsanwalte-waldorf-abmahnung-wegen-silbermond%2F&amp;text=Rechtsanw%C3%A4lte%20Waldorf%3A%20Abmahnung%20wegen%20Silbermond&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F10%2Frechtsanwalte-waldorf-abmahnung-wegen-silbermond%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Seit kurzen mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf wegen illegalen Filesharing des Musikalbums „Nichts passiert“ der Künstlergruppe &#8220;Silbermond&#8221; ab. Auftraggeber ist  das Unternehmen Sony Music Entertainment.<span id="more-374"></span></p>
<p>In dem Abmahnschreiben wird den Abgemahnten vorgeworfen, dass dieser das Musikalbum „Nichts passiert“ der Künstlergruppe „Silbermond“ widerrechtich auf Tauschbörsen zum Download angeboten hat.Neben dem Abmahnschreiben liegt ein Vergleichsangebot in Höhe von 856,00 EUR bei und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, welche unterzeichnet werden soll.</p>
<p>Es ist ratsam, diese Unterlassungserklärung auf keinen Fall zu unterzeichnen. Vor dem Hintergrund, dass jede Rechtsverletzung für sich individuell begangen wurde, sollte die Unterlassungserklärung an die Umstände des Mandanten angepasst werden. Sonst besteht gegebenenfalls die Gefahr von Folgeabmahnung, die weitere unnötige Kosten verursachen können. Auch das Vergleichsangebot in Höhe von 856,00 EUR bedarf einer kritischen Begutachtung. In diesem Fall hat die jüngste Gesetzgebung im Urheberrecht durch die sog. &#8220;100 EUR Deckelungen&#8221; Erneuerungen geschaffen</p>
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		<title>OLG Frankfurt a.M.: Keine Haftung bei ungeschütztes WLAN-Netz für den Betreiber, wenn ein unbekannter Dritter hierüber illegales Filesharing betreibt.</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2008/07/olg-frankfurt-a-m-keine-haftung-bei-ungeschutztes-wlan-netz-fur-den-betreiber-wenn-ein-unbekannter-dritter-hieruber-illegales-filesharing-betreibt/</link>
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		<pubDate>Sat, 05 Jul 2008 09:42:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit dem Urteil vom 01.07.2008 entschieden, dass der Betreiber eines WLANs (Wireless Local Area Networks) grundsätzlich nicht für illegales Filesharing im Rahmen seiner offenen WLAN-Verbindung haftet, wenn das illegale Filesharing durch einen unberechtigten Dritten begangen wurde, mit dem der Anschlussinhaber in keinerlei Verbindung steht. (Az.: 11 U 52/07). In [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton323" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2008%2F07%2Folg-frankfurt-a-m-keine-haftung-bei-ungeschutztes-wlan-netz-fur-den-betreiber-wenn-ein-unbekannter-dritter-hieruber-illegales-filesharing-betreibt%2F&amp;text=OLG%20Frankfurt%20a.M.%3A%20Keine%20Haftung%20bei%20ungesch%C3%BCtztes%20WLAN-Netz%20f%C3%BCr%20den%20Betreiber%2C%20wenn%20ein%20unbekannter...%20&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2008%2F07%2Folg-frankfurt-a-m-keine-haftung-bei-ungeschutztes-wlan-netz-fur-den-betreiber-wenn-ein-unbekannter-dritter-hieruber-illegales-filesharing-betreibt%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit dem Urteil vom 01.07.2008 entschieden, dass der Betreiber eines WLANs (Wireless Local Area Networks) grundsätzlich nicht für illegales Filesharing im Rahmen seiner offenen WLAN-Verbindung haftet, wenn das illegale Filesharing durch einen unberechtigten Dritten begangen wurde, mit dem der Anschlussinhaber in keinerlei Verbindung steht. (Az.: 11 U 52/07).</p>
<p><span id="more-323"></span></p>
<p>In dem Urteil zu Grunde liegenden Fall wurde über den Anschluss des Beklagten Musikdateien zum Download angeboten, an denen die Klägerin als Rechteinhaberin die ausschließlichen Nutzungsrechte hat. Nachdem die Rechteinhaberin von diesem illegalem Filesharing Kenntnis erlangt hatte, mahnte sie den Anschlussinhaber ab und forderte diesen unter anderem auf, Schadensersatz zu leisten. Der Anschlussinhaber jedoch lehnte dies mit der Begründung ab, dass er zu der Tatzeit im Urlaub gewesen sei und folglich ein unbekannter Dritter die Urheberrechtsverletzung begangen habe. Hierauf erhob die Rechteinhaberin Klage gegen den Anschlussinhaber auf Unterlassung sowie Schadensersatz. Das zuständige Landgericht gab der Klage statt. Die darauf folgende Berufung des beklagten Anschlussinhabers hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit diesem Urteil nun aufgehoben und die Klage abgewiesen.</p>
<p>Das OLG Frankfurt führte zur Begründung an, dass der Anschlussinhaber nicht als Störer hafte. Auch das Argument der Vorinstanz (LG Frankfurt am Main): &#8220;[…] Der Inhaber eines Internet-Anschlusses, der einem Dritten den Zugang zum Internet ermöglicht, kann nach den Grundsätzen der Störerhaftung bei Verletzung einer Überwachungspflicht für die von einem Dritten begangenen Schutzrechtsverletzungen haften, wenn die Zugangsmöglichkeit hierfür adäquat kausal war.&#8221; überzeuge nicht, so das Oberlandesgericht. Selbst wenn man von einer anlassunabhängigen Überwachungspflicht des Anschlussinhabers ausgehen würde, ginge eine uneingeschränkte Haftung des WLAN-Anschlussinhabers deutlich zu weit. Hier müsste nämlich dieser für das vorsätzliche Verhalten beliebiger Dritter einstehen, die mit ihm in keinerlei Verbindung stünden. Dies sei bedenklich, weil hierdurch die Gefahr bestehe, dass die Haftung der Anschlussinhaber unkontrollierbar ausgedehnt werde. Eine Störerhaftung könne nur dann in Betracht kommen, wenn eine Prüfungspflicht verletzt worden sei. Dies setze konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen Dritter voraus. Daran fehle es in diesem Fall.</p>
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		<title>LG Hamburg: Haftung des Anschlussinhabers als Mitstörer, wenn über seinen Anschluss P2P-Urheberrechtsverletzungen stattgefunden haben</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2008/05/lg-hamburg-haftung-des-anschlussinhabers-als-mitstorer-wenn-uber-seinen-anschluss-p2p-urheberrechtsverletzungen-stattgefunden-haben/</link>
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		<pubDate>Tue, 27 May 2008 09:51:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landgericht Hamburg hat mit dem Urteil vom 17.05.2008 entschieden, dass der Anschlussinhaber dann für alle über seinen Internetzugang begangene Urheberrechtsverletzungen haftet, wenn er nicht entsprechende Prüf- und Kontrollmaßnahmen getroffen hat. Hierzu gehören – wenn im Familienhaushalt minderjährige Kinder leben – eine einführende Belehrung dieser über die richtige Nutzung des Internetzugangs, sowie einer stichprobenartigen Kontrolle [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton327" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2008%2F05%2Flg-hamburg-haftung-des-anschlussinhabers-als-mitstorer-wenn-uber-seinen-anschluss-p2p-urheberrechtsverletzungen-stattgefunden-haben%2F&amp;text=LG%20Hamburg%3A%20Haftung%20des%20Anschlussinhabers%20als%20Mitst%C3%B6rer%2C%20wenn%20%C3%BCber%20seinen%20Anschluss...%20&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2008%2F05%2Flg-hamburg-haftung-des-anschlussinhabers-als-mitstorer-wenn-uber-seinen-anschluss-p2p-urheberrechtsverletzungen-stattgefunden-haben%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Das Landgericht Hamburg hat mit dem Urteil vom 17.05.2008 entschieden, dass der Anschlussinhaber dann für alle über seinen Internetzugang begangene Urheberrechtsverletzungen haftet, wenn er nicht entsprechende Prüf- und Kontrollmaßnahmen getroffen hat. Hierzu gehören – wenn im Familienhaushalt minderjährige Kinder leben – eine einführende Belehrung dieser über die richtige Nutzung des Internetzugangs, sowie einer stichprobenartigen Kontrolle der Kinder, ob die Nutzung ordnungsgemäß vollzogen wird. (Az.: 310 O 144/08)<span id="more-327"></span></p>
<p>In dem Urteil zu Grunde liegenden Fall betreibt die Klägerin ein Tonträgerunternehmen und ist Inhaberin der exklusiven Nutzungsrechte des Musikalbum X des Künstlers X. Die von der Klägerin zur Überwachung von Internet-Tauschbörsen auf Urheberrechtsverstöße beauftragte X GmbH fand heraus, dass vom Anschluss der Beklagten am 11.11.2007 um 22:53 Uhr Musikdateien im MP3-Format des oben genannten Künstlers X anderen Nutzern der Tauschbörse eDonkey zum Download angeboten wurden. Daraufhin wurde auf Antrag der Klägerin eine einstweilige Verfügung erlassen, mit welcher der Beklagten unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten wurde, weiterhin Musikdateien des Künstlers X auf Tauschbörsen bereitzustellen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.<br />
Dagegen legte die Beklagte mit der Begründung Widerspruch ein, dass weder ihr Ehemann noch ihre Kinder von dem Anschluss die besagten Musikdateien angeboten hätten. Zu dem Tatzeitpunkt &#8211; 22:53 Uhr &#8211; waren die Kinder bereits im Bett gewesen und ungeachtet dessen war es den minderjährigen Kindern untersagt worden Musikdateien runter- oder hochzuladen. Weiterhin ergab eine Suche auf dem Rechner der Familie, dass dort keiner der besagten Musikdateien des Künstlers X gefunden wurden. Auch die<br />
W-LAN-Verbindung war nach dem Standard WPA2 verschlüsselt, so dass ein Eingriff durch unbekannte Dritte ausgeschlossen werden konnte. Das Landgericht Hamburg überprüfte die einstweilige Verfügung der Klägerin auf ihre Rechtmäßigkeit und kam jedoch zum Schluss, dass diese zu bestätigen sei.</p>
<p>Das LG Hamburg führte zur Begründung an, dass die Beklagte die urheberrechtlich geschützten Verwertungsrechte der Rechteinhaberin widerrechtlich und in einer Wiederholungsgefahr begründenden Weise verletzt habe, indem von ihrem Internetzugang die Musikdateien des Künstlers X zum Download angeboten worden seien. Es sei glaubhaft gemacht worden – so das Landgericht &#8211; dass unter der IP-Adresse (…), welche auf dem Anschluss der Beklagten geführt wurde, der Urheberrechtsverstoß vorgenommen wurde und dass diese IP-Adresse der Antragsgegnerin zugeordnet war. Ferner sei durch die eidesstattliche Versicherung eines Mitarbeiters der zur Überwachung von Internet-Tauschbörsen auf Urheberrechtsverstöße beauftragte X GmbH glaubhaft gemacht worden, dass die besagten Musikdateien unter der IP-Adresse (&#8230;) der Beklagten der Öffentlichkeit Internet zugänglich gemacht worden seien.<br />
Da diese Nutzung im Wege der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 85 UrhG ausschließlich dem Antragsteller vorbehalten und ohne dessen Einverständnis erfolgt ist, sei diese widerrechtlich gewesen. Auch das Ergebnis der Suche auf dem Rechner der Beklagten könne nicht als Beweis herangezogen werden. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass von vornherein eine endgültige Löschung mittels eines als Freeware erhältlichen Eraser-Programms vorgenommen wurde. Das Überlassen eines Internetzuganges an Kinder und Jugendliche berge danach die keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von dem Kind oder Jugendlichen solche Rechtsverletzungen begangen werden. Das löse Prüf- und gegebenenfalls Handlungspflichten aus, um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen. Zwar könne die Beklagte ihre Familienangehörigen oder Dritte nicht permanent kontrollieren. Jedoch erhebe sich hier der Verdacht, dass die Familienangehörigen in keiner Weise über die Risiken eines Internetanschlusses aufgeklärt worden seien. Entsprechende Maßnahmen der Beklagten seien nicht ersichtlich.</p>
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