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	<title>S.O.S. - Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</title>
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	<description>Rufen Sie uns gebührenfrei an: 0800 - 40 44 66 83</description>
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		<title>Sasse &amp; Partner mahnen im Auftrag der WVG Medien GmbH das Filmwerk „The Walking Dead – Staffel 2 Folge 1ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2012/02/sasse-partner-mahnen-im-auftrag-der-wvg-medien-gmbh-das-filmwerk-%e2%80%9ethe-walking-dead-staffel-2-folge-1ab/</link>
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		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 22:40:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung Tauschbörsen]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung wegen Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Sasse & Partner]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

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		<description><![CDATA[Derzeit versenden die in Hamburg und Berlin ansässigen Rechtsanwälte Sasse &#38; Partner im Auftrag der WVG Medien GmbH Abmahnungen wegen der angeblichen Verletzung von Urheberrechten an dem Filmwerk „The Walking Dead – Staffel 2 Folge 1“. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der von der Kanzlei Sasse und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F02%2Fsasse-partner-mahnen-im-auftrag-der-wvg-medien-gmbh-das-filmwerk-%25e2%2580%259ethe-walking-dead-staffel-2-folge-1ab%2F&amp;text=Sasse%20%26%20Partner%20mahnen%20im%20Auftrag%20der%20WVG%20Medien%20GmbH%20das%20Filmwerk%20%E2%80%9EThe%20Walking%20Dead%20%E2%80%93%20Staffel%202%20Folge%201ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F02%2Fsasse-partner-mahnen-im-auftrag-der-wvg-medien-gmbh-das-filmwerk-%25e2%2580%259ethe-walking-dead-staffel-2-folge-1ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/02/Fotolia_9420637_XS.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1211" title="Sasse &amp; Partner mahnen im Auftrag der WVG Medien GmbH das Filmwerk „The Walking Dead – Staffel 2 Folge 1ab" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/02/Fotolia_9420637_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Derzeit versenden die in Hamburg und Berlin ansässigen Rechtsanwälte <a title="Kanzlei Sasse und Partner" href="http://www.sasse-partner.com/" target="_blank">Sasse &amp; Partner</a> im Auftrag der WVG Medien GmbH Abmahnungen wegen der angeblichen Verletzung von Urheberrechten an dem Filmwerk „The Walking Dead – Staffel 2 Folge 1“. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der von der Kanzlei Sasse und Partner verfassten Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, nach der sich der Empfänger der Abmahnung verpflichtet, es künftig zu unterlassen, das Filmwerk „The Walking Dead – Staffel 2 Folge 1“ im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-1210"></span></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsanspruch </strong></span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Sasse &amp; Partner von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Weder die Schadensersatzansprüche noch die angeblich bei den gegnerischen Rechtsanwälten entstandenen Gebühren werden konkret beziffert. Es wird lediglich ein Angebot unterbreitet, nachdem für den Fall, dass der Abgemahnte innerhalb einer kurzen Frist bereit ist 800,00 EUR zu zahlen. Werde das Vergleichsangebot allerdings nicht angenommen, droht die Kanzlei damit, dass anderenfalls höhere <a title="Kosten Abmahnung Filesharing" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/">Gebühren</a> entstehen werden. Hiervon sollte man sich jedoch nicht verunsichern lassen, da bereits fraglich ist, ob überhaupt Gebühren in dieser Höhe geschuldet sind.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Was ist zu tun?</strong></span></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Bitte beachten Sie die gesetzten Fristen. Sollten die abmahnenden Rechtsanwälte tatsächlich ihre Drohung war machen und nach Ablauf der gesetzten Frist vor Gericht ziehen, kann es schnell unnötig teuer werden. Das ist vermeidbar.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>1.) Unterlassungserklärung</strong></span></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Sasse &amp; Partner vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zum einen werden mit der uneingeschränkten Abgabe der Unterlassungserklärung auch die Kosten der Gegenseite anerkannt und müssen dann auch gezahlt werden. Zum anderen erscheint die fixe Vertragsstrafe zu hoch. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte <a title="Unterlassungserklärung Filesharing" href="http://abmahnung-medienrecht.de/who-is-who">Unterlassungserklärung</a> innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>2.) Zahlen?</strong></span></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ee09ce1c998a10753ebd43d44e40a1cf&amp;nr=51934&amp;linked=pm&amp;Blank=1" target="_blank">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Andres als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Im Falle einer Abmahnung von den Rechtsanwälten Schulenberg &amp; Schenk wegen der Verletzung von Urheberrechten bieten wir folgenden Service:</span></p>
<ul>
<li><span style="color: #800000;">Wir eben eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.</span></li>
<li><span style="color: #800000;">Auf Anfrage rufen wir gerne zurück – wir rufen dann an, wenn Sie Zeit haben,  Termine vor Ort sind nicht erforderlich, auf Anfrage aber auch möglich.</span></li>
<li><span style="color: #800000;">Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall  sofort und fristgerecht.</span></li>
<li><span style="color: #800000;">Die außergerichtliche Verteidigung erfolgt für einen festen Pauschalbetrag.</span></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>OLG Köln: Zum gewerblichen Ausmaß einer Rechtsverletzung durch das Einstellen eines Films in eine Internettauschbörse:</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 22:02:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Internettauschbörse]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das OLG Köln hat entschieden, dass das öffentliche Zugänglichmachen einer urheberrechtlich geschützten Datei in einer sogenannten Internettauschbörse (sog. Filesharing) nicht ohne Hinzutreten weiterer Umstände als Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß angesehen werden kann. Soweit es nach den Umständen auf die Fortdauer der relevanten Verwertungsphase ankommt, endet diese bei Filmen im Zweifel nach sechs Monaten nach dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F02%2Folg-koln-zum-gewerblichen-ausmas-einer-rechtsverletzung-durch-das-einstellen-eines-films-in-eine-internettauschborse%2F&amp;text=OLG%20K%C3%B6ln%3A%20Zum%20gewerblichen%20Ausma%C3%9F%20einer%20Rechtsverletzung%20durch%20das%20Einstellen%20eines%20Films%20in%20eine%20Internettauschb%C3%B6rse%3A&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F02%2Folg-koln-zum-gewerblichen-ausmas-einer-rechtsverletzung-durch-das-einstellen-eines-films-in-eine-internettauschborse%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/02/Fotolia_8849224_XS.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1206" title="OLG Köln: Zur relevanten Auswertungsphase eines über Tauschbörsen hochgeladenen Films" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/02/Fotolia_8849224_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Das OLG Köln hat entschieden, dass das öffentliche Zugänglichmachen einer urheberrechtlich geschützten Datei in einer sogenannten Internettauschbörse (sog. Filesharing) nicht ohne Hinzutreten weiterer Umstände als Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß angesehen werden kann. Soweit es nach den Umständen auf die Fortdauer der relevanten Verwertungsphase ankommt, endet diese bei Filmen im Zweifel nach sechs Monaten nach dem Vertriebsstart des Films über DVD.<span id="more-1205"></span></p>
<p>Der Beschluss erging in einem sogenannten Drittauskunftsverfahren, in dem der Telefonprovider auf Antrag des Rechteinhabers verpflichtet wird, die hinter der von ihm auf der jeweiligen Tauschbörsen ermittelten IP-Adresse stehenden Adressdaten des Anschlussinhabers herauszugeben. Voraussetzung des Auskunftsanspruchs ist jedoch u. a., dass die behauptete Rechtsverletzung in einem gewerblichen Ausmaß stattgefunden hat.</p>
<p>Den in dem Auskunftsverfahren von dem Rechteinhaber des auf der Internettauschbörse vermeintlich hochgeladenen Films gestellten Antrag lehnte das OLG Köln ab, da die relevante Auswertungsphase des Film, der über die Tauschbörse in das Internet eingestellt worden war, nach Ansicht des Gerichts bereits ausgelaufen war. Grundsätzlich könne zwar das Angebot eines einzelnen urheberrechtlich geschützten Werks im Internet in einer sog. Tauschbörse auch eine Rechtsverletzung in gewerblichen Ausmaß darstellen, da der Rechtsverletzer es nicht mehr in der Hand habe, in welchem Umfang das Werk weiter vervielfältigt werde. Der Gesetzgeber habe jedoch bewusst nicht jede Rechtsverletzung für einen Auskunftsanspruch genügen lassen, sondern nur besonders schwerwiegende Eingriffe in die Rechte des Urhebers als ausreichend angesehen. Damit sei sichergestellt, dass die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die verfassungsrechtlich geschützten Rechte des Dritten, insbesondere das Fernmeldegeheimnis durch die Erteilung der Auskunft gewahrt sei.</p>
<p>Von einer besonders schweren Rechtsverletzung sei auszugehen, wenn eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht werde. Hinreichend umfangreich sei die Datei dann, wenn ein gesamtes Musikalbum oder ein Film angeboten werde. Unerheblich sei dabei, ob der Verletzte Rechte an dem gesamten Musikalbum habe oder nur an einem einzelnen Titel. Denn es genüge, wenn eine Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes vorliege; nicht erforderlich sei es dagegen, dass der Antragsteller selbst in diesem Ausmaß in seinen Rechten verletzt sei.</p>
<p>Die Datei befinde sich in der relevanten Auswertungsphase, wenn sie vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht werde, wie der der Rechtsinhaber in dieser Phase von Veröffentlichungen seines Werks durch Dritte besonders empfindlich betroffen sei. Den Zeitraum &#8216;unmittelbar nach‘ der Veröffentlichung bemisst der Senat für Werke der Unterhaltungsmusik dabei auf sechs Monate. Bei Hörbüchern, Hörspielen und ähnlichen nicht besonders aktualitätsbezogenen Werkgattungen hat der Senat dagegen längere Verwertungsphasen angenommen, ohne einen zeitlichen Rahmen zu benennen. Nach Ablauf dieser Frist bedürfe es besonderer Umstände, um ein Fortdauern der relevanten Verwertungsphase annehmen zu können. Bei einem Musikalbum sei von solchen Umständen dann auszugehen, wenn das Werk im Moment seines Uploads auf einer Internettauschbörse in den Top 50 der Charts gelistet sei.</p>
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		<title>Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Universum Film GmbH den Film „Blitz“ ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2012/01/waldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-universum-film-gmbh-den-film-%e2%80%9eblitz-ab/</link>
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		<pubDate>Sun, 29 Jan 2012 19:03:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Filesahring]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer Abmahnung Filesahring]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Universum Film GmbH den Film „Blitz“ ab. Es wird behauptet, der Film „Blitz“ sei über die Tauschbörse bittorent anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F01%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-universum-film-gmbh-den-film-%25e2%2580%259eblitz-ab%2F&amp;text=Waldorf%20Frommer%20aus%20M%C3%BCnchen%20mahnt%20im%20Auftrag%20der%20Universum%20Film%20GmbH%20den%20Film%20%E2%80%9EBlitz%E2%80%9C%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F01%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-universum-film-gmbh-den-film-%25e2%2580%259eblitz-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_9420637_XS2.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1202" title="Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Universum Film GmbH den Film „Blitz“ ab" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_9420637_XS2-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Universum Film GmbH den <a title="Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Universum Film GmbH den Folm Blitz ab" href="http://filmkinotrailer.com/blitz-film/" target="_blank">Film „Blitz“</a> ab. Es wird behauptet, der Film „Blitz“ sei über die Tauschbörse bittorent anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> von Waldorf Frommer wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-1201"></span></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</strong></span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung abgeben? - Nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche <a title="Kosten der Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Kostenerstattungsanspruch</a> wird auf 506,00 EUR beziffert.</p>
<p>Zudem wird ein der Universum Film GmbH angeblich wegen des Uploads des Films Ironclad angeblich zustehender <a title="Schadensersatzanspruch - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Schadensersatzanspruch</a> geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 965,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Was ist zu tun?</strong></span></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>1.) Unterlassungserklärung</strong></span></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. <a title="Nähere Informationen zur Haftung" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self">Dies ist nicht immer der Fall</a> und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung nur auf den in der Abmahnung genannten Film bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann – hier drohen insbesondere Mehrfachabmahnungen. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>2.) Zahlen?</strong></span></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Infoamtionen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Gebührendeckelungsvorschrift</a> des <a title="§ 97 a Abs. 2 UrhG" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html" target="_blank">§ 97 a Abs. 2 UrhG</a> auszugehen, was einer <a title="BGH: Gebührendeckelungsvorschrift auf Filesahring anwendbar" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p>Zudem werden die Schadensersatzansprüche pauschaliert und ohne weitere Begründung geltend gemacht. Unserer Auffassung ist das nicht zulässig. Vielmehr muss im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Filesharing vorgetragen werden, in welcher Größenordnung Zugriffe auf die Dateien bei einem Angebot auf Tauschbörsen regelmäßig erfolgt. Siehe hierzu auch ein aktuelles Urteil des OLG Köln.</p>
<p>Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</p>
<p>Tel: 0800 – 40 44 66 83</p>
<p>Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</p>
<p><span style="color: #800000;">Im Falle einer Abmahnung von den Rechtsanwälten Schulenberg &amp; Schenk wegen der Verletzung von Urheberrechten bieten wir folgenden Service:</span></p>
<ul>
<li><span style="color: #800000;">Wir geben eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.</span></li>
<li><span style="color: #800000;">Auf Anfrage rufen wir gerne zurück – wir rufen dann an, wenn Sie Zeit haben, Termine vor Ort sind nicht erforderlich, auf Anfrage aber auch möglich.</span></li>
<li><span style="color: #800000;">Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.</span></li>
<li><span style="color: #800000;">Die außergerichtliche Verteidigung erfolgt für einen festen Pauschalbetrag.</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: Calibri; font-size: small;"> </span></p>
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			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2012/01/waldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-universum-film-gmbh-den-film-%e2%80%9eblitz-ab/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH den Film „Drei Musketiere“ ab</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 09:06:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Constantin Film]]></category>
		<category><![CDATA[Drei Musketiere]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH den Film Drei Musketiere ab. Es wird behauptet, der Film sei über die Tauschbörse bittorent anderen Internetnutzern einer unbegrenzeten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F01%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrage-der-constantin-film-verleih-gmbh-den-film-%25e2%2580%259edrei-musketiere-ab%2F&amp;text=Waldorf%20Frommer%20aus%20M%C3%BCnchen%20mahnt%20im%20Auftrage%20der%20Constantin%20Film%20Verleih%20GmbH%20den%20Film%20%E2%80%9EDrei%20Musketiere%E2%80%9C%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F01%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrage-der-constantin-film-verleih-gmbh-den-film-%25e2%2580%259edrei-musketiere-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_9420637_XS1.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1198" title="Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH den Film „Drei Musketiere“ ab" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_9420637_XS1-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH den Film<a title="Waldorf Frommer mahnt den Film Drei Musketiere ab" href="http://musketiere-film.de/index.php?nf=true"> Drei Musketiere </a>ab. Es wird behauptet, der Film sei über die Tauschbörse bittorent anderen Internetnutzern einer unbegrenzeten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> von Waldorf Frommer wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-1196"></span></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</strong></span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung abgeben? - Nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche <a title="Kosten der Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Kostenerstattungsanspruch</a> wird auf 506,00 EUR beziffert.</p>
<p>Zudem wird ein der Constantin Film Verleih GmbH angeblich zustehender <a title="Schadensersatzanspruch - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Schadensersatzanspruch</a> geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 956,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 3 Wochen.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Was ist zu tun?</strong></span></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>1.) Unterlassungserklärung</strong></span></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. <a title="Nähere Informationen zur Haftung" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self">Dies ist nicht immer der Fall</a> und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Constantin Film Verleih GmbH bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>2.) Zahlen?</strong></span></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Infoamtionen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Gebührendeckelungsvorschrift</a> des <a title="§ 97 a Abs. 2 UrhG" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html" target="_blank">§ 97 a Abs. 2 UrhG</a> auszugehen, was einer <a title="BGH: Gebührendeckelungsvorschrift auf Filesahring anwendbar" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Im Falle einer Abmahnung von den Rechtsanwälten Schulenberg &amp; Schenk wegen der Verletzung von Urheberrechten bieten wir folgenden Service:</span></p>
<ul>
<li><span style="color: #800000;">Wir geben eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.</span></li>
<li><span style="color: #800000;">Auf Anfrage rufen wir gerne zurück – wir rufen dann an, wenn Sie Zeit haben, Termine vor Ort sind nicht erforderlich, auf Anfrage aber auch möglich.</span></li>
<li><span style="color: #800000;">Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.</span></li>
<li><span style="color: #800000;">Die außergerichtliche Verteidigung erfolgt für einen festen Pauschalbetrag.</span></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kanzlei Fareds aus Hamburg mahnt im Auftrag der Nu Image Films den Upload des Films &#8220;The Mechanic&#8221; auf Internettauschbörsen ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2012/01/kanzlei-fareds-aus-hamburg-mahnt-im-auftrag-der-nu-image-films-den-upload-des-films-the-mechanic-auf-internettauschborsen-ab/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2012/01/kanzlei-fareds-aus-hamburg-mahnt-im-auftrag-der-nu-image-films-den-upload-des-films-the-mechanic-auf-internettauschborsen-ab/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 13:00:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Fareds]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=1190</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell versendet die Kanzlei Fareds aus Hamburg im Auftrag der Nu Image Films Abmahnungen wegen Filesharing. Dem Empfänger wird vorgeworfen, den Film „Mechanic“ auf einer sogenannten Internettauschbörsen in das Internet hochgeladen zu haben (Filesharing). Mit der Abmahnung werden der Nu Image Films wegen des Filesharings vermeintlich zustehenden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F01%2Fkanzlei-fareds-aus-hamburg-mahnt-im-auftrag-der-nu-image-films-den-upload-des-films-the-mechanic-auf-internettauschborsen-ab%2F&amp;text=Kanzlei%20Fareds%20aus%20Hamburg%20mahnt%20im%20Auftrag%20der%20Nu%20Image%20Films%20den%20Upload%20des%20Films%20%22The%20Mechanic%22%20auf%20Internettauschb%C3%B6rsen%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F01%2Fkanzlei-fareds-aus-hamburg-mahnt-im-auftrag-der-nu-image-films-den-upload-des-films-the-mechanic-auf-internettauschborsen-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_19207042_XS.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1191" title="Fareds aus Hamburg mahnt im Auftrag der Nu Image Films den Film The Mechanic ab" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_19207042_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Aktuell versendet die Kanzlei <a title="Fareds Abmahnungen ansehen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/tag/fareds/">Fareds</a> aus Hamburg im Auftrag der Nu Image Films Abmahnungen wegen Filesharing. Dem Empfänger wird vorgeworfen, den Film „Mechanic“ auf einer sogenannten Internettauschbörsen in das Internet hochgeladen zu haben (Filesharing). Mit der Abmahnung werden der Nu Image Films wegen des Filesharings vermeintlich zustehenden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung Fareds - wir helfen Ihnen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about">Abmahnung von Fareds</a> wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und sich schriftlich zur Unterlassung zu verpflichten.<span id="more-1190"></span></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</strong></span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden. Für den Fall, dass dies nicht wie gefordert erfolgt, droht die Kanzlei Fareds an, die Ansprüche der Nu Image Films aus der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing gerichtlich durchzusetzen, wodurch sich dann aus einem Gegenstandswert von 50.000,00 EUR Kosten in Höhe von 7.500,00 EUR für den Abgemahnten ergeben würden.</p>
<p>Zum Abgleich der mit der Abmahnung geforderten Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Fareds im Namen der Nu Image Films einen Betrag in Höhe von 890,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Was ist zu tun?</strong></span></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>1.) Unterlassungserklärung</strong></span></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Fareds vorgefertigte <a title="Unterlassungserklärung - weitere Informationen dazu" href="http://abmahnung-medienrecht.de/who-is-who/">Unterlassungserklärung</a> abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Fareds vorformulierte Unterlassungserklärung lediglich auf das konkret abgemahnte Werk bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein muss. In bestimmten Fällen empfiehlt sich die Abgabe einer sogenannten erweiterten Unterlassungserklärung, um Mehrfachabmahnungen zu vermeiden. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>2.) Zahlen?</strong></span></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ee09ce1c998a10753ebd43d44e40a1cf&amp;nr=51934&amp;linked=pm&amp;Blank=1" target="_blank">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;"> Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;"> Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Im Falle einer Abmahnung von den Rechtsanwälten Schulenberg &amp; Schenk wegen der Verletzung von Urheberrechten bieten wir folgenden Service:</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Wir geben eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Auf Anfrage rufen wir gerne zurück – wir rufen dann an, wenn Sie Zeit haben, Termine vor Ort sind nicht erforderlich, auf Anfrage aber auch möglich.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Die außergerichtliche Verteidigung erfolgt für einen festen Pauschalbetrag.</span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2012/01/kanzlei-fareds-aus-hamburg-mahnt-im-auftrag-der-nu-image-films-den-upload-des-films-the-mechanic-auf-internettauschborsen-ab/feed/</wfw:commentRss>
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		<item>
		<title>Schulenberg &amp; Schenk mahnen im Auftrag der VPS Film Entertainment GmbH ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2012/01/schulenberg-schenk-mahnen-im-auftrag-der-vps-film-entertainment-gmbh-ab/</link>
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		<pubDate>Sun, 22 Jan 2012 10:17:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Schulenberg & Schenk]]></category>

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		<description><![CDATA[Derzeit versenden die Hamburger Rechtsanwälte Schulenberg &#38; Schenk im Auftrag der VPS Film Entertainment GmbH GmbH &#38; Co. KG Abmahnungen wegen der Verletzung der Urheberrechte an pornografischen Filmwerken (MARCEL DORCEL – Pornochic 21). Unterlassungsanspruch, Zahlungsanspruch Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Schulenberg &#38; Schenk von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F01%2Fschulenberg-schenk-mahnen-im-auftrag-der-vps-film-entertainment-gmbh-ab%2F&amp;text=Schulenberg%20%26%20Schenk%20mahnen%20im%20Auftrag%20der%20VPS%20Film%20Entertainment%20GmbH%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F01%2Fschulenberg-schenk-mahnen-im-auftrag-der-vps-film-entertainment-gmbh-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_15804373_XS1.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1188" title="Schulenberg &amp; Schenk mahnen im Auftrag der VPS Film Entertainment GmbH ab" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_15804373_XS1-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Derzeit versenden die Hamburger Rechtsanwälte <a title="Schulenberg &amp; Schenk versenden Abmahnungen wegen Filesahring" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/wer-mahnt-ab/">Schulenberg &amp; Schenk</a> im Auftrag der VPS Film Entertainment GmbH GmbH &amp; Co. KG </span><a title="Abmahnung Filesharing - Weitere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">Abmahnungen</span></a><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;"> wegen der Verletzung der Urheberrechte an pornografischen Filmwerken (MARCEL DORCEL – Pornochic 21). <span id="more-1186"></span></span></span></p>
<p><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsanspruch </strong></span></span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei <a title="Schulenberg &amp; Schenk versenden Abmahnungen wegen Filesharing" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/wer-mahnt-ab/">Schulenberg &amp; Schenk</a> von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden. Außerdem soll der Abgemahnte 1.298,00 EUR zahlen.</span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Die Schadensersatzansprüche werden – allerdings ohne hierfür eine konkrete Berechnungsgrundlage zu nennen – zwischen 2.000,00 EUR und 3.000,00 EUR beziffert. Darüber hinaus wird behauptet, es seien für die Ermittlung der IP-Adresse und der dahinter stehenden Anschlussinhaberdaten Kosten in Höhe von 300,00 EUR entstanden.</span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Für die Tätigkeit der Kanzlei Schulenberg &amp; Schenk wird ein Betrag in Höhe 840,00 EUR verlangt. Zusammenfassend beziffert die Kanzlei Schulenberg &amp; Schenk die Ansprüche der von Ihr vertretenen VPS Film Entertainment GmbH &amp; Co. KG auf 4.000,00 EUR, die diese angeblich „durchsetzen kann und wird“. </span></span></p>
<p><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;"><strong>Vergleichsangebot</strong></span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Im Weiteren Verlauf des Abmahnschreibens bietet Kanzlei Schulenberg &amp; Schenk dann jedoch an, die Zahlungsansprüche und die anwaltlichen Gebührenansprüche auf 1.298,00 EUR zu reduzieren. Bei fristgerechtem Eingang der Unterlassungserklärung und der Zahlung des vorgennaten Betrages werde „in Aussicht gestellt, dass die zivilrechtliche Angelegenheit erledigt“ sei und von der Geltendmachung weiterer Ansprüche Abstand genommen werde.</span></span></p>
<p><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;"><strong>Was ist zu tun?</strong></span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</span></span></p>
<p><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;"> <strong>1.) Unterlassungserklärung</strong></span></span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. </span><a title="Nähere Informationen zur Haftung" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">Dies ist nicht immer der Fall</span></a><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;"> und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Schulenberg &amp; Schenk vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Schulenberg &amp; Schenk vorformulierte Unterlassungserklärung nur auf den in der Abmahnung genannten Film bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann – hier drohen insbesondere Mehrfachabmahnungen. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</span></span></p>
<p><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;"> <strong>2.) Zahlen?</strong></span></span></p>
<p><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten </span><a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Infoamtionen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">Gebührendeckelungsvorschrift</span></a><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"> des </span><a title="§ 97 a Abs. 2 UrhG" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html" target="_blank"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">§ 97 a Abs. 2 UrhG</span></a><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"> auszugehen, was einer </span><a title="BGH: Gebührendeckelungsvorschrift auf Filesahring anwendbar" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</span></a><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;"> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</span></span></p>
<p><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></span></p>
<p><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></span></p>
<p><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></span></p>
<p><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Im Falle einer Abmahnung von den Rechtsanwälten Schulenberg &amp; Schenk wegen der Verletzung von Urheberrechten bieten wir folgenden Service:</span></span></p>
<ul>
<li><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Wir geben eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.</span></span></li>
<li><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Auf Anfrage rufen wir gerne zurück – wir rufen dann an, wenn Sie Zeit haben, Termine vor Ort sind nicht erforderlich, auf Anfrage aber auch möglich.</span></span></li>
<li><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.</span></span></li>
<li><span style="color: #800000; font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Die außergerichtliche Verteidigung erfolgt für einen festen Pauschalbetrag.</span></span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: Times New Roman; color: #800000; font-size: small;"> </span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>OLG Düsseldorf: Abmahnung der Kanzlei Rasch als völlig unbrauchbare Dienstleistung – kein Rechtsgrund zur Erstattung der Anwaltskosten ersichtlich</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2012/01/olg-dusseldorf-abmahnung-der-kanzlei-rasch-als-vollig-unbrauchbare-dienstleistung-%e2%80%93-kein-rechtsgrund-zur-erstattung-der-anwaltskosten-ersichtlich/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 10:29:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=1154</guid>
		<description><![CDATA[In einem beachtenswerten Beschluss vom 14.11.2011 (Aktenzzeichen: I-20 W 132/11) hat sich das OLG Düsseldorf mit einer Abmahnung aus dem Hause Rasch auseinandergesetzt. Es ging um die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen von einer Abmahnung der Kanzlei Rasch Betroffenen. Das Landgericht Düsseldorf hatte den Antrag des Betroffenen auf Prozesskostenhilfe zurückgewiesen. Die von ihm beim Oberlandesgericht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F01%2Folg-dusseldorf-abmahnung-der-kanzlei-rasch-als-vollig-unbrauchbare-dienstleistung-%25e2%2580%2593-kein-rechtsgrund-zur-erstattung-der-anwaltskosten-ersichtlich%2F&amp;text=OLG%20D%C3%BCsseldorf%3A%20Abmahnung%20der%20Kanzlei%20Rasch%20als%20v%C3%B6llig%20unbrauchbare%20Dienstleistung%20%E2%80%93%20kein%20Rechtsgrund%20zur%20Erstattung%20der%20Anwaltskosten%20ersichtlich&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F01%2Folg-dusseldorf-abmahnung-der-kanzlei-rasch-als-vollig-unbrauchbare-dienstleistung-%25e2%2580%2593-kein-rechtsgrund-zur-erstattung-der-anwaltskosten-ersichtlich%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1174" title="OLG Düsseldorf: Abmahnung der Kanzlei Rasch als völlig unbrauchbare Dienstleistung " src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_8849224_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" />In einem beachtenswerten Beschluss vom 14.11.2011 (Aktenzzeichen: I-20 W 132/11) hat sich das OLG Düsseldorf mit einer Abmahnung aus dem Hause Rasch auseinandergesetzt. Es ging um die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen von einer Abmahnung der Kanzlei Rasch Betroffenen. Das Landgericht Düsseldorf hatte den Antrag des Betroffenen auf Prozesskostenhilfe zurückgewiesen. Die von ihm beim Oberlandesgericht Düsseldorf hiergegen eingereichte Beschwerde hatte Erfolg. <span id="more-1154"></span></p>
<p>Zur Erläuterung: Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe ist immer dann erfolgreich, wenn nicht von vorneherein auszuschließen ist, dass der Antragsteller im eigentlichen Verfahren, in dem über dessen Anliegen zu entscheiden ist, Erfolg haben könnte. Dies sah das Oberlandesgericht als gegeben an. Im Wesentlichen hat es dabei zu der von der Kanzlei Rasch ausgesprochenen Abmahnung ausgeführt, dass der Abgemahnte mit Nichtwissen bestreiten kann, dass die streitgegenständlichen Musikdateien über die in der Abmahnung genannte IP-Adresse erfolgt und diese IP-Adresse zu seinem Anschluss zuzuordnen ist, weil der Abgemahnte keinen Einblick in den Geschäftsbetrieb der von der Kanzlei Rasch vertretenen Rechteinhaber, des &#8220;Onlineermittlers&#8221; und des Internetproviders habe und daher nicht nachvollziehen kann, ob die Ermittlung der IP-Adresse ordnungsgemäß erfolgt ist. Das widerspricht dem bisherigen Trend insbesondere der Landgerichte Köln, Düsseldorf Hamburg und München, die nach erfolgter Abmahnung die Darlegungslast zunächst beim Abgemahnten sehen und von ihm verlangen, substantiiert vorzutragen, warum die Urheberrechtsverletzung ihm nicht zuzurechnen ist. <a title="OLG Köln - Bei Filesharing keine Vermutung zu Lasten des Anschlussinhabers, dass dieser auch Täter ist" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/04/olg-koln-keine-vermutungsregel-nach-der-anschlussinhaber-auch-rechtsverletzer-ist/">Bereits das Oberlandesgericht Köln hatte – ebenfalls in einem Prozesskostenhilfeverfahren – mit Beschluss vom 24.03.2011 darauf hingewiesen</a>, dass das Bestreiten mit Nichtwissen zulässig ist.</p>
<p>Selbst wenn sich aber herausstellen sollte, dass die Zuordnung der IP-Adresse ordnungsgemäß erfolgt sei, so das OLG Düsseldorf weiter, sei jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg habe, da die Abmahnung der Kanzlei Rasch zu pauschal sei. In dem konkreten Fall hatte es die Kanzlei Rasch für nicht erforderlich gehalten, die angeblich auf der Tauschbörse angebotenen Titel in der Abmahnung zu benennen. Dies sei jedoch nicht konkret genug, so die Düsseldorfer Richter. Vielmehr müsse der Abmahnende darlegen, dass ihm die entsprechenden Rechte an den abgemahnten Werken tatsächlich zustehen. Zudem sei es unzulässig, eine auf das gesamte Repertoire der abmahnenden Rechteinhaberin gerichtete Unterlassungserklärung zu verlangen. Dies setze die Beifügung einer Repertoireauflistung voraus. Anderenfalls werde das Risiko, dass ein Werk zum Repertoire des Rechteinhabers gehört, auf den Abgemahnten abgewälzt. Soweit solche Unterlassungserklärungen bereits unterzeichnet seien, seien diese unwirksam, da sie den Abgemahnten unangemessen benachteilige. In den jüngeren Abmahnungen der Kanzlei Rasch werden zwar zwischenzeitlich die getauschten Titel bezeichnet. Allerdings bezieht sich die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nach wie vor auf das gesamte Werkrepertoire des jeweiligen Rechteinhabers. In der Konsequenz kann dies dazu führen, dass Abgemahnte bereits an die Kanzlei Rasch überwiesene Aufwendungsersatzansprüche wieder zurückfordern können. Diejenigen, die die Zahlung bislang verweigert haben, haben mit dem Beschluss des OLG Düsseldorf nun ein gutes Argument in der Hand, dies weiterhin zu tun. Allerdings muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass die Kanzlei Rasch nicht gehindert ist, die Ansprüche der von ihr vertretenen Rechteinhaber in Hamburg oder München durchzusetzen. Ob sich die dortige Rechtsprechung am OLG Düsseldorf orientieren will, bliebt abzuwarten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a title="OLG Düsseldorf - Abmahnung der Kanzlei Rasch ist unbrauchbare Dienstleistung" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2011/I_20_W_132_11beschluss20111114.html">Hier</a> kann die Entscheidung im Volltext nachgelesen werden.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>OLG Köln stutz Schadensersatz bei Abmahnungen wegen Filesharing</title>
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		<pubDate>Sat, 17 Dec 2011 08:44:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem das Oberlandesgericht Köln bereits zu den Fragen der Darlegungslast und der Reichweite der vorformulierten Unterlassungserklärungen in begrüßenswerter Weise Freifahrtsscheine der Abmahnindustrie kassiert hat, hat es sich nun eines weiteren Problems bei dem Thema Abmahnungen wegen Filesharing Stellung genommen, dem Schadensersatz. Bisher war es gängige Praxis, dass sich die Musikrechteverwerter bei der Berechnung des Schadensersatzes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F12%2Folg-koln-stutz-schadensersatz-bei-abmahnungen-wegen-filesharing%2F&amp;text=OLG%20K%C3%B6ln%20stutz%20Schadensersatz%20bei%20Abmahnungen%20wegen%20Filesharing&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F12%2Folg-koln-stutz-schadensersatz-bei-abmahnungen-wegen-filesharing%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;"><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/12/olg-koln-stutz-schadensersatz-bei-abmahnungen-wegen-filesharing/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1177" title="OLG Köln stutz Schadensersatz bei Filesahring Abmahnungen" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/12/Fotolia_8849224_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Nachdem das Oberlandesgericht Köln bereits zu den Fragen der Darlegungslast und der Reichweite der vorformulierten Unterlassungserklärungen in begrüßenswerter Weise Freifahrtsscheine der Abmahnindustrie kassiert hat, hat es sich nun eines weiteren Problems bei dem Thema Abmahnungen wegen Filesharing Stellung genommen, dem Schadensersatz. Bisher war es gängige Praxis, dass sich die Musikrechteverwerter bei der Berechnung des Schadensersatzes auf den GEMA-Tarif VR W I bezogen,<span id="more-1170"></span> nach dem eine Mindestlizenz von 100,00 EUR für bis zu 10.000 Abrufe vorgesehen ist und entsprechend die Schadensersatzansprüche berechnet haben. Mit einem Hinweis- und Auflagenbeschluss ist das OLG Köln dieser Praxis nun mit nachvollziehbaren Argumenten entgegengetreten: Zum einen treffe der von den Rechteverwertern zur Schadensberechnung herangezogene Tarif nicht die den Abmahnungen zu Grunde liegende Fallgestaltungen des Internet-Downloads, da es sich um einen Streaming-Tarif handele. Zudem übersehe die Argumentation der Rechteverwerter, dass die Musikdatei mit dem Upload auf einer Tauschbörse einer unübersehbaren Anzahl weiterer Beteiligter zur Verfugungen gestellt und auch diese rechtswidrig hierauf zugreifen könnten. Auch gegen diese Beteiligten stünden Schadensersatzansprüche im Raum. Die vielfache Geltendmachung desselben Schadens ohne entsprechende Anrechnung erscheine jedoch unberechtigt. </span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Insofern erscheint nach Ansicht des OLG Köln zur Berechnung von Schadensersatzansprüchen bei Abmahnungen wegen Filesharing der <a title="heise.de: Gericht stellt Berechnungsgrundlage für Schadenersatz bei Filesharing Abmahnungen in Frage" href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-stellt-Berechnungsgrundlage-fuer-Schadenersatz-bei-Filesharing-Abmahnungen-in-Frage-1359036.html" target="_blank">GEMA-Tarif VR-OD 5 als passender</a>. Dieser Tarif betrifft u.a. die Nutzung einzelner Titel auch durch Internet-Downloads. Hier beläuft sich die Mindestvergütung jedoch auf nur 0,1278 € pro Zugriff. </span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Sofern die abmahnenden Rechteverwerter höheren Schadensersatz geltend machen wollen, hat das OLG Köln diesen aufgegeben, konkrete Zahlen vorzulegen und die Anzahl der Zugriffe auf den über die Tauschbörse angebotenen Titel mitzuteilen. Jedenfalls müsse im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Filesharing vorgetragen werden, in welcher Größenordnung Zugriffe auf die Dateien bei einem Angebot auf Tauschbörsen regelmäßig erfolgten. </span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Hier scheint sich nun eine Tendenz in der Rechtsprechung herauszubilden, bei der Berechnung von Schadenersatzansprüchen wegen Filesharing die überzogenen Forderungen der abmahnenden Kanzleien auf ein gesundes Maß zurückzustutzen.  Bereits im Jahre 2010 hatte das ebenfalls als nicht gerade für seine Filesharerfreundlichkeit bekannte <a title="Landgericht Hamburg: GEMA-Tarif VR-OD 5 zur Berechnung von Schadensersatzansprüche bei Filesharing" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/11/lg-hamburg-jeweils-15-eur-schadensersatz-fur-das-tauschen-eines-12-bzw-18-jahre-alten-musiktitels/">Landgericht Hamburg den GEMA-Tarif VR-OD 5 zur Berechnung der Schadensersatzansprüche in Ansatz gebracht</a>. </span></span></p>
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		<item>
		<title>Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel mahnt Filesharing von Filmmaterial auf Internettauschbörsen ab</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 10:00:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Lutz Schroeder]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=1179</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel im Auftrage von Frantisek Smejkal den Upload von erotischen bzw. pornografischen Filmmaterial über Internettauschbörsen ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung von Lutz Schroeder wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F12%2Frechtsanwalt-lutz-schroeder-aus-kiel-mahnt-filesharing-von-filmmaterial-auf-internettauschborsen-ab%2F&amp;text=Rechtsanwalt%20Lutz%20Schroeder%20aus%20Kiel%20mahnt%20Filesharing%20von%20Filmmaterial%20auf%20Internettauschb%C3%B6rsen%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F12%2Frechtsanwalt-lutz-schroeder-aus-kiel-mahnt-filesharing-von-filmmaterial-auf-internettauschborsen-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Aktuell mahnt die Rechtsanwalt L<a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_9420637_XS.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1182" title="Lutz Schroeder aus Kile mahnt Filesharing ab" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_9420637_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>utz Schroeder aus Kiel im Auftrage von Frantisek Smejkal den Upload von erotischen bzw. pornografischen Filmmaterial über Internettauschbörsen ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> von Lutz Schroeder wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-1179"></span></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</strong></span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung abgeben? - Nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Kanzlei Lutz Schroeder von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden. Anderenfalls werde man ein Gerichtsverfahren einleiten. Dessen Gegenstandswert belaufe sich auf 50.000,00 EUR. Die Kosten, die dann erstinstanzlich anfielen, beliefen sich auf 7.639,30 EUR.</p>
<p>Der anwaltliche <a title="Kosten der Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Kostenerstattungsanspruch</a> wird auf 1.379,80 EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie vorformuliert unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 506,00 EUR angeboten.</p>
<p>Zudem wird ein Frantisek Smejkal angeblich wegen des Uploads des Filmmaterials angeblich zustehender <a title="Schadensersatzanspruch - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Schadensersatzanspruch</a> geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Lutz Schroeder aus Kiel im Namen ihres Mandanten einen Betrag in Höhe von 750,00 EUR an.</p>
<p><strong>Was ist zu tun?</strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>1.) Unterlassungserklärung</strong></span></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. <a title="Nähere Informationen zur Haftung" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self">Dies ist nicht immer der Fall</a> und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Lutz Schroeder vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Lutz Schroeder vorformulierte Unterlassungserklärung nur auf den in der Abmahnung genannten Film bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann – hier drohen insbesondere Mehrfachabmahnungen. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>2.) Zahlen?</strong></span></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Infoamtionen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Gebührendeckelungsvorschrift</a> des <a title="§ 97 a Abs. 2 UrhG" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html" target="_blank">§ 97 a Abs. 2 UrhG</a> auszugehen, was einer <a title="BGH: Gebührendeckelungsvorschrift auf Filesahring anwendbar" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Im Falle einer Abmahnung von den Rechtsanwälten Lutz Schroeder wegen der Verletzung von Urheberrechten an erotischem Filmmaterial bieten wir folgenden Service:</span></p>
<ul>
<li><span style="color: #800000;">Wir geben eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.</span></li>
<li><span style="color: #800000;">Auf Anfrage rufen wir gerne zurück – wir rufen dann an, wenn Sie Zeit haben, Termine vor Ort sind nicht erforderlich, auf Anfrage aber auch möglich.</span></li>
<li><span style="color: #800000;">Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.</span></li>
<li><span style="color: #800000;">Die außergerichtliche Verteidigung erfolgt für einen festen Pauschalbetrag.</span></li>
</ul>
<p><span style="color: #800000; font-family: Calibri; font-size: small;"> </span></p>
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		<item>
		<title>Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Warner Bros Entertainment GmbH den Film „Kokowääh“ ab</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Nov 2011 16:03:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Warner Bros Entertainment GmbH den Film „Kokowääh “ ab. Es wird behauptet, der Film sei über die Tauschbörse edonkey anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-warner-bros-entertainment-gmbh-den-film-%25e2%2580%259ekokowaah%25e2%2580%259c-ab%2F&amp;text=Waldorf%20Frommer%20aus%20M%C3%BCnchen%20mahnt%20im%20Auftrag%20der%20Warner%20Bros%20Entertainment%20GmbH%20den%20Film%20%E2%80%9EKokow%C3%A4%C3%A4h%E2%80%9C%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-warner-bros-entertainment-gmbh-den-film-%25e2%2580%259ekokowaah%25e2%2580%259c-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a rel="attachment wp-att-1148" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/waldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-warner-bros-entertainment-gmbh-den-film-%e2%80%9ekokowaah%e2%80%9c-ab/fotolia_9420637_xs-11/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1148" title="Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Warner Bros Entertainment GmbH den Film „Kokowääh“ ab" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotolia_9420637_XS5-150x150.jpg" alt="Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Warner Bros Entertainment GmbH den Film „Kokowääh“ ab" width="150" height="150" /></a>Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Warner Bros Entertainment GmbH den Film „Kokowääh “ ab. Es wird behauptet, der Film sei über die Tauschbörse edonkey anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> von Waldorf Frommer wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-1146"></span></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</strong> </span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung abgeben? - Nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche <a title="Kosten der Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Kostenerstattungsanspruch</a> wird auf 651,80  EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie vorformuliert unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 506,00 EUR angeboten.</p>
<p>Zudem wird ein der Warner Bros. Entertainment GmbH angeblich wegen des Uploads des Films Kokowääh  angeblich zustehender <a title="Schadensersatzanspruch - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Schadensersatzanspruch</a> geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 965,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>Was ist zu tun?</strong></span></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>1.) Unterlassungserklärung</strong></span></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. <a title="Nähere Informationen zur Haftung" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self">Dies ist nicht immer der Fall</a> und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung nur auf den in der Abmahnung genannten Film bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann – hier drohen insbesondere Mehrfachabmahnungen. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>2.) Zahlen?</strong></span></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Infoamtionen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Gebührendeckelungsvorschrift</a> des <a title="§ 97 a Abs. 2 UrhG" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html" target="_blank">§ 97 a Abs. 2 UrhG</a> auszugehen, was einer <a title="BGH: Gebührendeckelungsvorschrift auf Filesahring anwendbar" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Im Falle einer Abmahnung von den Rechtsanwälten Waldorf Fromme wegen der Verletzung von Urheberrechten an dem Film „Kokowääh“ bieten wir folgenden Service:</span></p>
<ul>
<li><span style="color: #800000;">Wir geben eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.</span></li>
<li><span style="color: #800000;">Auf Anfrage rufen wir gerne zurück – wir rufen dann an, wenn Sie Zeit haben, Termine vor Ort sind nicht erforderlich, auf Anfrage aber auch möglich.</span></li>
<li><span style="color: #800000;">Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.</span></li>
<li><span style="color: #800000;">Die außergerichtliche Verteidigung erfolgt für einen festen Pauschalbetrag.</span></li>
</ul>
<p><span style="color: #800000;"> </span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>USA: Gesetzesentwurf gegen Urheberrechtsverletzungen vorgelegt</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/1138/</link>
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		<pubDate>Mon, 21 Nov 2011 15:45:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politische Entwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

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		<description><![CDATA[In den USA wird derzeit der Entwurf eines neuen Anti-Piraterie-Gesetzes, des »Stop Online Piracy Act« (SOPA), heiß diskutiert. Ziel des Gesetzes ist es gegen Internetseiten vorzugehen, Urheberrechte verletzten oder Urheberrechtsverletzungen ermöglichen oder fördern. Mit dem Gesetz soll die US-Generalanwaltschaft ermächtigt werden, Internet-Provider und Suchmaschinen ohne vorherige Anhörung zu dem Fall vor einem Gericht anzuordnen, Zugriffe [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2F1138%2F&amp;text=USA%3A%20Gesetzesentwurf%20gegen%20Urheberrechtsverletzungen%20vorgelegt&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2F1138%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a rel="attachment wp-att-1140" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/1138/news-10/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1140" title="US-Gesetzesentwurf gegen Urheberrechtsverletzungen " src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotolia_8849224_XS5-150x150.jpg" alt="US-Gesetzesentwurf gegen Urheberrechtsverletzungen" width="150" height="150" /></a>In den USA wird derzeit der Entwurf eines neuen Anti-Piraterie-Gesetzes, des »Stop Online Piracy Act« (SOPA), heiß diskutiert. Ziel des Gesetzes ist es gegen Internetseiten vorzugehen, Urheberrechte verletzten oder Urheberrechtsverletzungen ermöglichen oder fördern. Mit dem Gesetz soll die US-Generalanwaltschaft ermächtigt werden, Internet-Provider und Suchmaschinen ohne vorherige Anhörung zu dem Fall vor einem Gericht anzuordnen, Zugriffe auf bestimmte Websites zu unterbinden, um Nutzer aus den USA daran zu hindern, auf illegale Inhalte auf Seiten außerhalb der USA zuzugreifen. Zudem soll es über den gleichen Weg möglich sein, Zahlungsdienstleister und Werbenetzwerke zu zwingen, Geschäftsbeziehungen zu vermeintlichen Piraterieseiten binnen fünf Tagen abzubrechen. Schließlich sieht der Gesetzesentwurf vor, Domains angeblicher Piraterieseiten zu beschlagnahmen.<span id="more-1138"></span></p>
<p>Für die Einleitung der vorstehend aufgeführten Maßnahmen sollen bereits Anhaltspunkte ausreichen, aus denen sich eine Begünstigung von Copyright-Verletzungen seitens der Webseitenbetreiber ergibt. Von den Maßnahmen sind auch Webseitenbetreiber betroffen, die Ihren Sitz nicht in den USA haben oder ihr Angebot nicht auf die USA ausrichten.</p>
<p>Die Befürworter des Gesetzesentwurfes rechtfertigen den Entwurf damit, dass US-Rechteinhaber anderenfalls keine Handhabe gegen ausländische Rechteinhaber hätten. Hier gegen werden erhebliche Bedenken geäußert: So weisen US-Rechtsprofessoren darauf hin, dass das Gesetz nicht nur gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung (1st Amendment) verstoßen würde, sondern sich auch negative auf Innovation und Wettbewerb auswirken und die Vorreiterrolle der USA in Sachen Demokratie und Meinungsfreiheit untergraben würde.</p>
<p>Quellen:  <a title="US-Copyright-Cops greifen weltweit zu" href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,773495,00.html" target="_self">Spiegel Online</a>, <a title="Stop Online Piracy Act (SOPA) zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen stößt auf heftigen Widerstand " href="http://www.urheberrecht.org/news/4422/" target="_blank">Institut für Urheber- und Medienrecht</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtsanwälte Rasch mahnen im Auftrage der EMI Music Germany GmbH &amp; Co. KG das Musikalbum „Für einen Tag“ von Helene Fischer ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/rechtsanwalte-rasch-mahnen-im-auftrage-der-emi-music-germany-gmbh-co-kg-das-musikalbum-%e2%80%9efur-einen-tag%e2%80%9c-von-helene-fischer-ab/</link>
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		<pubDate>Fri, 18 Nov 2011 06:50:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Rasch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/rechtsanwalte-rasch-mahnen-im-auftrage-der-emi-music-germany-gmbh-co-kg-das-musikalbum-%e2%80%9efur-einen-tag%e2%80%9c-von-helene-fischer-ab/</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg im Auftrage der EMI Music Germany GmbH &#38; Co. KG das Musikalbum „Für einen Tag“ von Helene Fischer ab. Es wird behauptet, das Album sei über eine Tauschbörse einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Frechtsanwalte-rasch-mahnen-im-auftrage-der-emi-music-germany-gmbh-co-kg-das-musikalbum-%25e2%2580%259efur-einen-tag%25e2%2580%259c-von-helene-fischer-ab%2F&amp;text=Rechtsanw%C3%A4lte%20Rasch%20mahnen%20im%20Auftrage%20der%20EMI%20Music%20Germany%20GmbH%20%26%20Co.%20KG%20das%20Musikalbum%20%E2%80%9EF%C3%BCr%20einen%20Tag%E2%80%9C%20von%20Helene%20Fischer%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Frechtsanwalte-rasch-mahnen-im-auftrage-der-emi-music-germany-gmbh-co-kg-das-musikalbum-%25e2%2580%259efur-einen-tag%25e2%2580%259c-von-helene-fischer-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a rel="attachment wp-att-1131" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/rechtsanwalte-rasch-mahnen-im-auftrage-der-emi-music-germany-gmbh-co-kg-das-musikalbum-%e2%80%9efur-einen-tag%e2%80%9c-von-helene-fischer-ab/fotolia_15804373_xs-6/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1131" title="Rechtsanwälte Rasch mahnen im Auftrage der EMI Music Germany GmbH &amp; Co. KG das Musikalbum „Für einen Tag“ von Helene Fischer ab" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotolia_15804373_XS2-150x150.jpg" alt="Rechtsanwälte Rasch mahnen im Auftrage der EMI Music Germany GmbH &amp; Co. KG das Musikalbum „Für einen Tag“ von Helene Fischer ab" width="150" height="150" /></a>Aktuell mahnen die <a title="Rechtsanwälte Rasch" href="http://www.raschlegal.de/" target="_blank">Rechtsanwälte Rasch</a> aus Hamburg im Auftrage der <a title="EMI Music" href="http://www.emimusic.de/" target="_blank">EMI Music Germany GmbH &amp; Co. KG</a> das Musikalbum <a title="Album &quot;Für einen Tag&quot; von Helene Fischer" href="http://www.emimusic.de/shop/3252604,5099968067526/fischer-helene-fuer-einen-tag" target="_blank">„Für einen Tag“</a> von <a title="Helene Fischer" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Helene_Fischer" target="_blank">Helene Fischer</a> ab. Es wird behauptet, das Album sei über eine Tauschbörse einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im<br />
Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-1125"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</span></strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Rechtsanwälte Rasch von dem Abgemahnten verlangen, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Zum anwaltlichen Kostenerstattungsanspruch wird ausgeführt, dass sich dieser aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR pro zur Verfügung gestellten Musiktitel berechne. Zudem wird ein der EMI Music Germany GmbH &amp; Co. KG angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert und im Übrigen auch keine näheren Ausführungen hierzu gemacht.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 1.200,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer kurz bemessenen Frist.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der <a title="Unterlassungserklärung - weitere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> überhaut geschuldet  ist. Dies ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Zur Frage der Haftung finden Sie <a title="Wer haftet?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self">hier</a> nähere Informationen. Auf keinen Fall aber sollte die von den  Rechtsanwälten Rasch vorgefertigte Unterlassungserklärung vorschnell abgegeben werden, da sich die von den Rechtsanwälten Rasch vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der EMI Music Germany GmbH &amp; Co. KG bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.  </p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>2.) Zahlen?</strong></span></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als<br />
in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so<br />
genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Gebührendeckelungsvorschrift</a> des § 97 a Abs. 2<br />
UrhG auszugehen, was einer <a title="BGH: Haftung für unzureichend gesicherten W-LAN-Anschluss" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen<br />
ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser<br />
Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht<br />
mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei<br />
verlangt werden. Soweit die Kanzlei Rasch pauschal behauptet, es sei<br />
gerichtlich bereits festgestellt, dass bereits gerichtlich festgestellt worden<br />
sei, dass es sich um eine schwere Rechtsverletzung in gewerblichen Ausmaß<br />
handelt, ist hierzu festzustellen, dass die in jedem Fall gesondert zu<br />
untersuchen ist und eine solche Behauptung längst nicht auf jeden Fall<br />
zutrifft. Hierzu sind in der letzten Zeit mehrer Entscheidungen des OLG Köln<br />
ergangen, die Sie <a title="OLG Köln: Zur Frage des Filesharings im gewerblichen Ausmaß am Beispiel des Films Männersache" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/01/olg-koln-zur-frage-des-filesharings-im-gewerblichen-ausmas-am-beispiel-des-films-mannersache/" target="_self">hier</a> und <a title="Gewerbliches Ausmaß bei Zugänglichmachung eines 1,5 Jahre auf dem Markt befindlichem Album über P2P-Netzwerke nicht ohne weiteres zu bejahen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/10/gewerbliches-ausmas-bei-zuganglichmachung-eines-15-jahre-auf-dem-markt-befindlichem-album-uber-p2p-netzwerke-nicht-ohne-weiteres-zu-bejahen/" target="_self">hier</a> finden.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für<br />
die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich:<br />
Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn<br />
ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem<br />
erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu<br />
sein.</p>
<p>Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>Tel: 0800 – 40 44 66 83</strong></span></p>
<p><span style="color: #800000;"> Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
<p> <span style="color: #800000;"><strong>Im Falle einer Abmahnung von den Rechtsanwälten Rasch wegen der Verletzung von Urheberrechten an dem Musikalbum „Für einen Tag“ von Helene Fischer bieten wir folgenden Service:</strong></span></p>
<ul>
<li><span style="color: #800000;"><strong>Wir geben eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung</strong></span></li>
<li><span style="color: #800000;"><strong>Auf Anfrage rufen wir gerne zurück – wir rufen dann an, wenn Sie Zeit haben, Termine vor Ort sind nicht erforderlich, auf Anfrage aber auch möglich</strong></span></li>
<li><span style="color: #800000;"><strong>Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht</strong></span></li>
<li><span style="color: #800000;"><strong>Die außergerichtliche Verteidigung erfolgt für einen festen Pauschalbetrag</strong></span></li>
</ul>
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		<item>
		<title>Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Universum Film GmbH den Film „Ironclad“ ab</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Nov 2011 06:28:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Universum Film GmbH den Film „Ironclad“ ab. Es wird behauptet, der Film sei über die Tauschbörse edonkey anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-universum-film-gmbh-den-film-%25e2%2580%259eironclad%25e2%2580%259c-ab%2F&amp;text=Waldorf%20Frommer%20aus%20M%C3%BCnchen%20mahnt%20im%20Auftrag%20der%20Universum%20Film%20GmbH%20den%20Film%20%E2%80%9EIronclad%E2%80%9C%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-universum-film-gmbh-den-film-%25e2%2580%259eironclad%25e2%2580%259c-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a rel="attachment wp-att-1120" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/waldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-universum-film-gmbh-den-film-%e2%80%9eironclad%e2%80%9c-ab/fotolia_9420637_xs4-2/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1120" title="Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Universum Film GmbH den Film „Ironclad“ ab" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotolia_9420637_XS42-150x150.jpg" alt="Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Universum Film GmbH den Film „Ironclad“ ab" width="150" height="150" /></a>Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Universum Film GmbH den Film „Ironclad“ ab. Es wird behauptet, der Film sei über die Tauschbörse edonkey anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> von Waldorf Frommer wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-1118"></span></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</strong> </span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung abgeben? - Nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche <a title="Kosten der Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Kostenerstattungsanspruch</a> wird auf 651,80  EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie vorformuliert unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 506,00 EUR angeboten.</p>
<p>Zudem wird ein der Universum Film GmbH angeblich wegen des Uploads des Films Ironclad angeblich zustehender <a title="Schadensersatzanspruch - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Schadensersatzanspruch</a> geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 965,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>Was ist zu tun?</strong></span></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>1.) Unterlassungserklärung</strong></span></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. <a title="Nähere Informationen zur Haftung" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self">Dies ist nicht immer der Fall</a> und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung nur auf den in der Abmahnung genannten Film bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann – hier drohen insbesondere Mehrfachabmahnungen. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>2.) Zahlen?</strong></span></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Infoamtionen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Gebührendeckelungsvorschrift</a> des <a title="§ 97 a Abs. 2 UrhG" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html" target="_blank">§ 97 a Abs. 2 UrhG</a> auszugehen, was einer <a title="BGH: Gebührendeckelungsvorschrift auf Filesahring anwendbar" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Bundesjustiministerium strebt Eindämmung des Abmahnmissbrauchs an</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/bundesjustiministerium-strebt-eindammung-des-abmahnmissbrauchs-an/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Nov 2011 17:15:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politische Entwicklung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesministerium für Justiz hat angekündigt, einen stärkeren Fokus auf Missstände bei Abmahnungen vorzugehen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, der über Streitwert- und Gebührenreduzierungen den finanziellen Anreiz für Abmahnungen reduziert. Neben dem Internethandel hat das Ministerium auch die Internetnutzer im Blick und möchte im Urheberrecht, „wo anwaltliche Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Fbundesjustiministerium-strebt-eindammung-des-abmahnmissbrauchs-an%2F&amp;text=Bundesjustiministerium%20strebt%20Eind%C3%A4mmung%20des%20Abmahnmissbrauchs%20an&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Fbundesjustiministerium-strebt-eindammung-des-abmahnmissbrauchs-an%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a rel="attachment wp-att-1110" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/bundesjustiministerium-strebt-eindammung-des-abmahnmissbrauchs-an/news-8/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1110" title="Bundesministerium plant Eindämmung des Missbrauchs von Abmahnungen" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotolia_8849224_XS3-150x150.jpg" alt="Bundesministerium plant Eindämmung des Missbrauchs von Abmahnungen" width="150" height="150" /></a>Das Bundesministerium für Justiz hat angekündigt, einen stärkeren Fokus auf Missstände bei Abmahnungen vorzugehen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, der über Streitwert- und Gebührenreduzierungen den finanziellen Anreiz für Abmahnungen reduziert. Neben dem Internethandel hat das Ministerium auch die Internetnutzer im Blick und möchte im Urheberrecht, „wo anwaltliche Geschäftsmodelle, die allein auf die massenhafte Abmahnung von Internetnutzern ausgerichtet sind und damit den eigentliche Abmahnzweck, nämlich berechtigte Interessen unbürokratisch außerhalb von Gerichtsverfahren einfordern zu können, immer weiter in den Hintergrund drängen“ den Abmahnmissbrauch eindämmen.<span id="more-1109"></span></p>
<p>In diesem Zusammenhang soll auch das Problem der &#8220;fliegenden Gerichtsstände&#8221;, wodurch Rechtsverletzer bisher vor jedem für Urheberechtsverletzungen funktional zuständigen Gerichten in Deutschland – mitunter also weit weg vom eigenen Wohnort – verklagt werden können, angegangen werden. Das sogenannte „forum shopping bei der Gerichtswahl wird beendet&#8221;, so die Bundesjustizministerin wörtlich. Außerdem sollen missbräuchlich Abgemahnte einen eigenen Anspruch auf Kostenersatz erhalten.</p>
<p>Quelle: <a title="Bundesministerium der Justiz" href="http://www.bmj.de/DE/Home/_node.html" target="_blank">BMJ</a>, die vollständige Pressemitteilung kann <a title="BJM - Missbrauch von Abmahnungen eindämmen" href="http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2011/20111103_Besserer_Schutz_gegen_ueberzogene_Abmahnungen.html" target="_blank">hier</a> eingesehen werden.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH den Film „The Tree of Life“ ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/waldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-tele-munchen-fernseh-gmbh-den-film-%e2%80%9ethe-tree-of-life%e2%80%9c-ab/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Nov 2011 07:57:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH den Film „The Tree of Life“ ab. Es wird behauptet, der Film sei über die Tauschbörse edonkey anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-tele-munchen-fernseh-gmbh-den-film-%25e2%2580%259ethe-tree-of-life%25e2%2580%259c-ab%2F&amp;text=Waldorf%20Frommer%20aus%20M%C3%BCnchen%20mahnt%20im%20Auftrag%20der%20Tele%20M%C3%BCnchen%20Fernseh%20GmbH%20den%20Film%20%E2%80%9EThe%20Tree%20of%20Life%E2%80%9C%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-tele-munchen-fernseh-gmbh-den-film-%25e2%2580%259ethe-tree-of-life%25e2%2580%259c-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a rel="attachment wp-att-1100" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/waldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-tele-munchen-fernseh-gmbh-den-film-%e2%80%9ethe-tree-of-life%e2%80%9c-ab/fotolia_9420637_xs-10/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1100" title="Waldorf Frommer - Abmahnung wegen Film Tree of Lifes " src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotolia_9420637_XS4-150x150.jpg" alt="Waldorf Frommer - Abmahnung wegen Film Tree of Lifes " width="150" height="150" /></a>Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH den Film „The Tree of Life“ ab. Es wird behauptet, der Film sei über die Tauschbörse edonkey anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> von Waldorf Frommer wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-1098"></span></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</strong> </span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung abgeben? - Nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche <a title="Kosten der Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Kostenerstattungsanspruch</a> wird auf 651,80  EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie vorformuliert unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 506,00 EUR angeboten.</p>
<p>Zudem wird ein der Tele München Fernseh GmbH angeblich zustehender <a title="Schadensersatzanspruch - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Schadensersatzanspruch</a> geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 965,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>Was ist zu tun?</strong></span></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>1.) Unterlassungserklärung</strong></span></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. <a title="Nähere Informationen zur Haftung" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self">Dies ist nicht immer der Fall</a> und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung nur auf den in der Abmahnung genannten Film bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann – hier drohen insbesondere Mehrfachabmahnungen. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>2.) Zahlen?</strong></span></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Infoamtionen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Gebührendeckelungsvorschrift</a> des <a title="§ 97 a Abs. 2 UrhG" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html" target="_blank">§ 97 a Abs. 2 UrhG</a> auszugehen, was einer <a title="BGH: Gebührendeckelungsvorschrift auf Filesahring anwendbar" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BGH: Keine Anwendbarkeit der Gebührendecklungsvorschrift auf vor dem 01.09.2008 erfolgte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/bgh-keine-anwendbarkeit-der-gebuhrendecklungsvorschrift-auf-vor-dem-01-09-2008-liegende-urheberrechtsverletzungen/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/bgh-keine-anwendbarkeit-der-gebuhrendecklungsvorschrift-auf-vor-dem-01-09-2008-liegende-urheberrechtsverletzungen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Nov 2011 07:51:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=1093</guid>
		<description><![CDATA[Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. September 2011 entschieden, dass die Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG, nach der der Rechteinhaber für die ihnen durch die Abmahnung einer urheberrechtlichen Verletzungshandlung entstehenden Kosten unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr als 100,00 EUR verlangen können, nicht auf Rechtsverletzungen anwendbar sind, die vor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Fbgh-keine-anwendbarkeit-der-gebuhrendecklungsvorschrift-auf-vor-dem-01-09-2008-liegende-urheberrechtsverletzungen%2F&amp;text=BGH%3A%20Keine%20Anwendbarkeit%20der%20Geb%C3%BChrendecklungsvorschrift%20auf%20vor%20dem%2001.09.2008%20erfolgte%20Abmahnungen%20wegen%20Urheberrechtsverletzungen&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Fbgh-keine-anwendbarkeit-der-gebuhrendecklungsvorschrift-auf-vor-dem-01-09-2008-liegende-urheberrechtsverletzungen%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a rel="attachment wp-att-1094" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/bgh-keine-anwendbarkeit-der-gebuhrendecklungsvorschrift-auf-vor-dem-01-09-2008-liegende-urheberrechtsverletzungen/news-7/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1094" title="BGH: Keine Anwendbarkeit des § 97 a Abs. 2 UrhG auf Urheberrechtsverltzungen vor dem 01.08.2008" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotolia_8849224_XS2-150x150.jpg" alt="BGH: Keine Anwendbarkeit des § 97 a Abs. 2 UrhG auf Urheberrechtsverltzungen vor dem 01.08.2008" width="150" height="150" /></a>Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. September 2011 entschieden, dass die Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG, nach der der Rechteinhaber für die ihnen durch die Abmahnung einer urheberrechtlichen Verletzungshandlung entstehenden Kosten unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr als 100,00 EUR verlangen können, nicht auf Rechtsverletzungen anwendbar sind, die vor dem 01. September 2008 begangen wurden, da die Vorschrift erst an diesem Tag in Kraft getreten ist. (Aktenzeichen: I ZR 145/10).<span id="more-1093"></span></p>
<p>Dem Urteil lag eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung aus dem November 2007 zu Grunde. Der Beklagte gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Er weigerte sich jedoch, die Kosten der Abmahnung, die sich auf 859,80 EUR beliefen, auszugleichen.</p>
<p>Das Amtsgericht hat der Klage nur in Höhe eines Betrages von 100 € stattgegeben. Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben. Das Berufungsgericht war insofern der Auffassung, der Anspruch auf Kostenerstattung sei gemäß § 97a Abs. 2 UrhG der Höhe nach auf 100,00 EUR beschränkt, da es sich um eine erstmalige Abmahnung in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs handele. Der BGH hob das Urteil jedoch auf, da die Vorschrift des § 97 a UrhG nicht zur Anwendung kommen könne. Diese sei zum Zeitpunkt der Abmahnung – dies sei der insofern der entscheidende Zeitpunkt – noch nicht in Kraft gewesen.</p>
<p>Eine Entscheidung über die in der Praxis in Streit stehenden Anwendungsvoraussetzungen der Gebührendeckelungsvorschrift, insbesondere über die Frage, wann eine noch unerhebliche Rechtsverletzung im Sinne des § 97 a Abs. 2 UrhG vorliegt, ist damit noch nicht gefallen – diese steht nach wie vor aus.</p>
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		<title>Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Hörbuch Hamburg HHV GmbH das Hörbuch Schoßgebte von Charlotte Roche ab</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 10:08:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Hörbuch Hamburg HHV GmbH das Hörbuch Schoßgebete von Charlotte Roche ab. Es wird behauptet, das Hörbuch sei über die Tauschbörse bittorrent anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Fwaldorf-frommer-mahnt-im-auftrag-der-horbuch-hamburg-hhv-gmbh-das-horbuch-schosgebte-von-charlotte-roche-ab%2F&amp;text=Waldorf%20Frommer%20mahnt%20im%20Auftrag%20der%20H%C3%B6rbuch%20Hamburg%20HHV%20GmbH%20das%20H%C3%B6rbuch%20Scho%C3%9Fgebte%20von%20Charlotte%20Roche%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Fwaldorf-frommer-mahnt-im-auftrag-der-horbuch-hamburg-hhv-gmbh-das-horbuch-schosgebte-von-charlotte-roche-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a rel="attachment wp-att-1087" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/waldorf-frommer-mahnt-im-auftrag-der-horbuch-hamburg-hhv-gmbh-das-horbuch-schosgebte-von-charlotte-roche-ab/fotolia_9420637_xs-8/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1087" title="Abmahnung Waldorf Frommer wegen Charlotte Roche - Schoßgebete" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotolia_9420637_XS2-150x150.jpg" alt="Abmahnung Waldorf Frommer wegen Charlotte Roche - Schoßgebete" width="150" height="150" /></a>Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Hörbuch Hamburg HHV GmbH das Hörbuch Schoßgebete von Charlotte Roche ab. Es wird behauptet, das Hörbuch sei über die Tauschbörse bittorrent anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> von Waldorf Frommer wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-1085"></span></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</strong> </span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung abgeben? - Nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche <a title="Kosten der Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Kostenerstattungsanspruch</a> wird auf 631,80 EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie vorformuliert unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 506,00 EUR angeboten.</p>
<p>Zudem wird ein der Hörbuch Hamburg HHV GmbH angeblich zustehender <a title="Schadensersatzanspruch - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Schadensersatzanspruch</a> wegen des Uploads des Hörbuchs Schoßgebete geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 956,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>Was ist zu tun?</strong></span></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>1.) Unterlassungserklärung</strong></span></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. <a title="Nähere Informationen zur Haftung" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self">Dies ist nicht immer der Fall</a> und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Hörbuch Hamburg HHV GmbH bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>2.) Zahlen?</strong></span></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Infoamtionen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Gebührendeckelungsvorschrift</a> des <a title="§ 97 a Abs. 2 UrhG" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html" target="_blank">§ 97 a Abs. 2 UrhG</a> auszugehen, was einer <a title="BGH: Gebührendeckelungsvorschrift auf Filesahring anwendbar" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
<p><span style="color: #800000;"> </span></p>
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		<title>Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller mahnen im Auftrag der LFP Video Group LLC den Film „This Ain’t – Avatar XXX“ ab.</title>
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		<pubDate>Sat, 12 Nov 2011 15:08:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Negele Zimmel Greuter Beller]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=1076</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg im Auftrage der LFP Video Group LLC den Film „This Ain’t – Avatar XXX“ ab. Es wird behauptet, der Film sei über die Tauschbörse bittorrent anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Frechtsanwalte-negele-zimmel-greuter-beller-mahnen-im-auftrag-der-lfp-video-group-llc-den-film-%25e2%2580%259ethis-ain%25e2%2580%2599t-%25e2%2580%2593-avatar-xxx%25e2%2580%259c-ab%2F&amp;text=Rechtsanw%C3%A4lte%20Negele%20Zimmel%20Greuter%20Beller%20mahnen%20im%20Auftrag%20der%20LFP%20Video%20Group%20LLC%20den%20Film%20%E2%80%9EThis%20Ain%E2%80%99t%20%E2%80%93%20Avatar%20XXX%E2%80%9C%20ab.&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Frechtsanwalte-negele-zimmel-greuter-beller-mahnen-im-auftrag-der-lfp-video-group-llc-den-film-%25e2%2580%259ethis-ain%25e2%2580%2599t-%25e2%2580%2593-avatar-xxx%25e2%2580%259c-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a rel="attachment wp-att-1078" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/rechtsanwalte-negele-zimmel-greuter-beller-mahnen-im-auftrag-der-lfp-video-group-llc-den-film-%e2%80%9ethis-ain%e2%80%99t-%e2%80%93-avatar-xxx%e2%80%9c-ab/globe-group-of-the-people-and-notebook-on-white-background-2/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1078" title="Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/aktuelle-Entwicklung-150x150.jpg" alt="Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller" width="150" height="150" /></a>Aktuell mahnt die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg im Auftrage der LFP Video Group LLC den Film „This Ain’t – Avatar XXX“ ab. Es wird behauptet, der Film sei über die Tauschbörse bittorrent anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> von Negele Zimmel Greuter Beller wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-1076"></span></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</strong> </span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung abgeben? - Nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche <a title="Kosten der Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Kostenerstattungsanspruch</a> wird auf 651,80 EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie vorformuliert unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 506,00 EUR angeboten.</p>
<p>Zudem wird ein der LFP Video Group LLC angeblich zustehender <a title="Schadensersatzanspruch - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Schadensersatzanspruch</a> geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 1.000,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 850,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>Was ist zu tun?</strong></span></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>1.) Unterlassungserklärung</strong></span></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. <a title="Nähere Informationen zur Haftung" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self">Dies ist nicht immer der Fall</a> und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Sony Music Entertainment GmbH bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>2.) Zahlen?</strong></span></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Infoamtionen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Gebührendeckelungsvorschrift</a> des <a title="§ 97 a Abs. 2 UrhG" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html" target="_blank">§ 97 a Abs. 2 UrhG</a> auszugehen, was einer <a title="BGH: Gebührendeckelungsvorschrift auf Filesahring anwendbar" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
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		<title>BaumgartenBrandt mahnt den Film “Thor &#8211; Tales of Asgard” im Auftrag der KSM GmbH ab</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Nov 2011 11:57:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[BaumgartenBrandt]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=1023</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei BaumgartenBrandt aus Berlin im Auftrage der KSM GmbH den Film „The Hooligan Club“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig zu unterlassen. Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche Dem Schreiben ist eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Fbaumgartenbrandt-mahnt-den-film-%25e2%2580%259cthor-tales-of-asgard%25e2%2580%259d-im-auftrag-der-ksm-gmbh-ab%2F&amp;text=BaumgartenBrandt%20mahnt%20den%20Film%20%E2%80%9CThor%20-%20Tales%20of%20Asgard%E2%80%9D%20im%20Auftrag%20der%20KSM%20GmbH%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Fbaumgartenbrandt-mahnt-den-film-%25e2%2580%259cthor-tales-of-asgard%25e2%2580%259d-im-auftrag-der-ksm-gmbh-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><div id="attachment_1030" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotolia_15130827_XS1.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-1030" title="Abmahnung BaumgartenBrandt" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotolia_15130827_XS1-150x150.jpg" alt="Abmahnung BaumgartenBrandt" width="150" height="150" /></a><p class="wp-caption-text">Abmahnung BaumgartenBrandt</p></div>
<p>Aktuell mahnt die Kanzlei <a title="Abmahnung - Baumgarten Brandt" href="http://www.baumgartenbrandt.com/" target="_blank">BaumgartenBrandt</a> aus Berlin im Auftrage der KSM GmbH den Film „The Hooligan Club“ ab. Mit der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig zu unterlassen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</span></strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung abgeben? - Nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Kanzlei <a title="Abmahnung BaumgartenBrandt" href="http://www.baumgartenbrandt.com/" target="_blank">BaumgartenBrandt </a>von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.<span id="more-1023"></span></p>
<p>Zum Abgleich der <a title="Was darf die Abmahnung kosten?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche</a> bietet die Kanzlei BaumgartenBrandtim Namen der KSM GmbH einen Betrag in Höhe von 850,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen der gleichen Frist, die die Kanzlei BaumgartenBrandt zur Abgabe der Unterlassungserklärung setzt.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der <a title="Unterlassungserklärung abgeben?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei BaumgartenBrandt vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei BaumgartenBrandt vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf das gesamte urheberrechtlich geschützte Repertoire der KSM GmbH bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein muss. In bestimmten Fällen empfiehlt es sich, die Unterlassungserklärung zu beschränken, um die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen im eigenen Interesse so niedrig wie möglich zu halten. Sofern die Abgabe der Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer Pressemeldung des<a title="BGH: Gebührendeckelungsvorschrift auf Filesahring anwendbar" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self"> BGH vom 12.05.2010 </a>zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr – auch Samstags.</span></p>
<p><span style="color: #800000;"> </span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>OLG Köln: Oscar Verleihung kann neue wirtschaftliche Auswertungsphase in Gang setzen</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/olg-koln-oscar-verleihung-kann-neue-wirtschaftliche-auswertungsphase-in-gang-setzen/</link>
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		<pubDate>Tue, 08 Nov 2011 11:51:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=1020</guid>
		<description><![CDATA[Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Oscar-Verleihung die relevante wirtschaftliche Auswertungsphase von 6 Monaten eines Films neu in Gang setzen kann und innerhalb dieses Zeitraums eine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß vorliegt, wenn der Film über Tauschbörsen anderen Internetnutzern zum Download angeboten wird. Dem Beschluss des Gerichts vom 05.05.2011 (Az.: 6 W 91/11) war ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Folg-koln-oscar-verleihung-kann-neue-wirtschaftliche-auswertungsphase-in-gang-setzen%2F&amp;text=OLG%20K%C3%B6ln%3A%20Oscar%20Verleihung%20kann%20neue%20wirtschaftliche%20Auswertungsphase%20in%20Gang%20setzen&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Folg-koln-oscar-verleihung-kann-neue-wirtschaftliche-auswertungsphase-in-gang-setzen%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotolia_8849224_XS.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1032" title="Abmahnung wegen Fileshring - News" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotolia_8849224_XS-150x150.jpg" alt="Abmahnung wegen Fileshring - News" width="150" height="150" /></a>Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Oscar-Verleihung die relevante wirtschaftliche Auswertungsphase von 6 Monaten eines Films neu in Gang setzen kann und innerhalb dieses Zeitraums eine Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß vorliegt, wenn der Film über Tauschbörsen anderen Internetnutzern zum Download angeboten wird. Dem Beschluss des Gerichts vom 05.05.2011 (Az.: 6 W 91/11) war ein Antrag der Rechteinhaberin gegen einen Telefonprovider vorausgegangen, mit dem die Rechteinhaberin Auskunft über die hinter einer IP-Adresse<span id="more-1020"></span> stehenden Anschlussinhaberdaten verlangte. Über diese IP-Adresse war im März 2011 ein Film in einer Tauschbörse angeboten worden, der 2009 erstmals auf DVD erschien war. Im März 2010 wurde der Film durch die Verleihung gleich mehrerer Oscars ausgezeichnet.</p>
<p>Der Telefonprovider ist dann verpflichtet, die Adressdaten herauszugeben, wenn über den Telefonanschluss eine Urheberrechtsverletzung von „gewerblichen Ausmaß“ erfolgt ist. Eine solche Urheberrechtsverletzung ist nach der Rechtsprechung des OLG Köln dann anzunehmen, wenn sich der Film noch in einer relevanten Auswertungsphase befindet, was 6 Monate nach Veröffentlichung der DVDs des jeweiligen Films der Fall sein soll.</p>
<p>Das OLG Köln sah den Auskunftsanspruch im vorliegenden Fall im Ergebnis als unbegründet an. Zwar könne die Verleihung von – in diesem Fall sogar mehreren &#8211; Oscars einen Umstand darstellen, der auch nach Ablauf von sechs Monaten ab Erstveröffentlichung des Films einen Auskunftsanspruch begründen könne und insofern den Lauf einer neuen Frist von 6 Monaten ab Bekanntgabe der Preisverleihung in Gang setzen. Allerdings war diese Frist zum Zeitpunkt der Verletzungshandlungen bereits abgelaufen.</p>
<p>Nutzer von Tauschbösen sollten jedoch nicht darauf bauen, dass sie beim Tausch älterer Werke nicht belangt werden können. Feste gesetzliche Frist, die das gewerbliche Ausmaß begründen, gibt es nicht, zudem die Auswertungsphase nur ein Parameter ist, der bei der Bestimmung des gewerblichen Ausmaßes zum Ansatz kommt. Vielmehr sind stets die Umstände des Einzelfalls in die Betrachtung des gewerblichen Ausmaßes mit einzubeziehen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH das Jupiter Jones von Jupiter Jones ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/waldorf-frommer-mahnt-im-auftrag-der-sony-music-entertainment-gmbh-das-jupiter-jones-von-jupiter-jones-ab/</link>
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		<pubDate>Sun, 06 Nov 2011 10:01:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=1016</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Sony Music Entertainment GmbH das Album Jupiter Jones von Jupiter Jones ab. Es wird behauptet, das Album sei über die Tauschbörse bittorrent anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Fwaldorf-frommer-mahnt-im-auftrag-der-sony-music-entertainment-gmbh-das-jupiter-jones-von-jupiter-jones-ab%2F&amp;text=Waldorf%20Frommer%20mahnt%20im%20Auftrag%20der%20Sony%20Music%20Entertainment%20GmbH%20das%20Jupiter%20Jones%20von%20Jupiter%20Jones%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Fwaldorf-frommer-mahnt-im-auftrag-der-sony-music-entertainment-gmbh-das-jupiter-jones-von-jupiter-jones-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotolia_9420637_XS.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1034" title="Abmahnung Waldorf Frommer" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotolia_9420637_XS-150x150.jpg" alt="Abmahnung Waldorf Frommer" width="150" height="150" /></a>Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der <a title="Sony Music Entertainment" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Sony_Music_Entertainment" target="_blank">Sony Music Entertainment GmbH</a> das Album Jupiter Jones von <a title="Jupiter Jones" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Jupiter_Jones" target="_blank">Jupiter Jones</a> ab. Es wird behauptet, das Album sei über die Tauschbörse bittorrent anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> von Waldorf Frommer wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-1016"></span></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</strong> </span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung abgeben? - Nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche <a title="Kosten der Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Kostenerstattungsanspruch</a> wird auf 631,80 EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie vorformuliert unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 506,00 EUR angeboten.</p>
<p>Zudem wird ein der Sony Music Entertainment GmbH angeblich zustehender <a title="Schadensersatzanspruch - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Schadensersatzanspruch</a> geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 956,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>Was ist zu tun?</strong></span></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>1.) Unterlassungserklärung</strong></span></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. <a title="Nähere Informationen zur Haftung" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self">Dies ist nicht immer der Fall</a> und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Sony Music Entertainment GmbH bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p> Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p> <strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Infoamtionen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Gebührendeckelungsvorschrift</a> des <a title="§ 97 a Abs. 2 UrhG" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html" target="_blank">§ 97 a Abs. 2 UrhG</a> auszugehen, was einer <a title="BGH: Gebührendeckelungsvorschrift auf Filesahring anwendbar" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtsanwälte Rasch mahnen im Auftrage der EMI Music Germany GmbH &amp; Co. KG das Musikalbum „Mylo Xyloto“ von Coldplay ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/rechtsanwalte-rasch-mahnen-im-auftrage-der-emi-music-germany-gmbh-co-kg-das-musikalbum-%e2%80%9emylo-xyloto%e2%80%9c-von-coldplay-ab/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/rechtsanwalte-rasch-mahnen-im-auftrage-der-emi-music-germany-gmbh-co-kg-das-musikalbum-%e2%80%9emylo-xyloto%e2%80%9c-von-coldplay-ab/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 04 Nov 2011 18:09:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Rasch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=1012</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg im Auftrage der EMI Music Germany GmbH &#38; Co. KG das Musikalbum „ Mylo Xyloto“ von Coldplay ab. Es wird behauptet, das Album sei über eine Tauschbörse einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Frechtsanwalte-rasch-mahnen-im-auftrage-der-emi-music-germany-gmbh-co-kg-das-musikalbum-%25e2%2580%259emylo-xyloto%25e2%2580%259c-von-coldplay-ab%2F&amp;text=Rechtsanw%C3%A4lte%20Rasch%20mahnen%20im%20Auftrage%20der%20EMI%20Music%20Germany%20GmbH%20%26%20Co.%20KG%20das%20Musikalbum%20%E2%80%9EMylo%20Xyloto%E2%80%9C%20von%20Coldplay%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Frechtsanwalte-rasch-mahnen-im-auftrage-der-emi-music-germany-gmbh-co-kg-das-musikalbum-%25e2%2580%259emylo-xyloto%25e2%2580%259c-von-coldplay-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotolia_15804373_XS.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1036" title="Abmahnung Rasch Hamburg" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotolia_15804373_XS-150x150.jpg" alt="Abmahnung Rasch Hamburg" width="150" height="150" /></a>Aktuell mahnen die <a title="Rechtsanwälte Rasch" href="http://www.raschlegal.de/" target="_blank">Rechtsanwälte Rasch</a> aus Hamburg im Auftrage der <a title="EMI Music" href="http://www.emimusic.de/" target="_blank">EMI Music Germany GmbH &amp; Co. KG</a> das Musikalbum <a title="Album Schiffsverkehr von Herbert Grönemeyer" href="http://www.groenemeyer.de/wp/alben/schiffsverkehr/" target="_blank">„ Mylo Xyloto“</a> von Coldplay ab. Es wird behauptet, das Album sei über eine Tauschbörse einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-1012"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</span></strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Rechtsanwälte Rasch von dem Abgemahnten verlangen, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Zum anwaltlichen Kostenerstattungsanspruch wird ausgeführt, dass sich dieser aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR pro zur Verfügung gestellten Musiktitel berechne. Das abgemahnte Musikalbum enthält 15 Titel. Multipliziert man die 15 Titel mit 5.000,00 EUR, errechnet sich ein Gegenstandswert von 75.000,00 EUR, aus dem die Rechtsanwälte Rasch offensichtlich eine 1,3 Geschäftsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnen, denn so gelangt man zu dem in der Abmahnung genannten Betrag in Höhe von 1.580,00 EUR. Oftmals ist es bereits aber so, dass das Album nicht vollständig hochgeladen wurde. Es erscheint daher schon aus diesem Grunde fraglich, ob die Rechnung der Rechtsanwälte Rasch in dieser Pauschalität einer rechtlichen Überprüfung standhält. Zudem hat das <a title="OLG Frankfurt - Urteil vom 21.12.2010: Gegenstandswert liegt bei 2.500,00 EUR" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/02/olg-frankfurt-setzt-streitwert-fur-den-unterlassungsanspruch-auf-2-50000-eur-fest/" target="_self">OLG Frankfurt im Hinblick auf die hierzu vom Bundesgerichtshof gemachten Vorgaben mittlerweile entschieden</a>, dass sich der Gegenstandswert des Unterlassungsanspruchs für einen Song auf maximal 2.500,00 EUR belaufen darf. Zu den Kosten einer Abmahnung finden Sie <a title="Was darf die Abmahnung Kosten?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">hier</a> weitere Informationen.</p>
<p>Zudem wird ein der EMI Music Germany GmbH &amp; Co. KG angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert und im Übrigen auch keine näheren Ausführungen hierzu gemacht.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 1.200,00  EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer kurz bemessenen Frist.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der <a title="Unterlassungserklärung - weitere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Zur Frage der Haftung finden Sie <a title="Wer haftet?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self">hier</a> nähere Informationen. Auf keinen Fall aber sollte die von den Rechtsanwälten Rasch vorgefertigte Unterlassungserklärung vorschnell abgegeben werden, da sich die von den Rechtsanwälten Rasch vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der EMI Music Germany GmbH &amp; Co. KG bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Gebührendeckelungsvorschrift</a> des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a title="BGH: Haftung für unzureichend gesicherten W-LAN-Anschluss" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Soweit die Kanzlei Rasch pauschal behauptet, es sei gerichtlich bereits festgestellt, dass bereits gerichtlich festgestellt worden sei, dass es sich um eine schwere Rechtsverletzung in gewerblichen Ausmaß handelt, ist hierzu festzustellen, dass die in jedem Fall gesondert zu untersuchen ist und eine solche Behauptung längst nicht auf jeden Fall zutrifft. Hierzu sind in der letzten Zeit mehrer Entscheidungen des OLG Köln ergangen, die Sie <a title="OLG Köln: Zur Frage des Filesharings im gewerblichen Ausmaß am Beispiel des Films Männersache" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/01/olg-koln-zur-frage-des-filesharings-im-gewerblichen-ausmas-am-beispiel-des-films-mannersache/" target="_self">hier</a> und <a title="Gewerbliches Ausmaß bei Zugänglichmachung eines 1,5 Jahre auf dem Markt befindlichem Album über P2P-Netzwerke nicht ohne weiteres zu bejahen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/10/gewerbliches-ausmas-bei-zuganglichmachung-eines-15-jahre-auf-dem-markt-befindlichem-album-uber-p2p-netzwerke-nicht-ohne-weiteres-zu-bejahen/" target="_self">hier</a> finden.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></strong></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>LG Stuttgart weist Klage gegen Warner Music, Universal Music, Sony Music Entertainment und EMI Music ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/lg-stuttgart-weist-klage-gegen-warner-music-universal-music-sony-music-entertainment-und-emi-music-ab/</link>
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		<pubDate>Fri, 04 Nov 2011 17:20:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

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		<description><![CDATA[Solange nicht bewiesen ist, dass die IP-Adresse während des gesamten Download-Vorganges dem Anschluss der Abgemahnten zugeordnet gewesen ist, steht die Verantwortlichkeit der Anschlussinhaber nicht fest. Ist einem Anschlussinhaber zum Tatzeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse zugewiesen, spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für eine unter dieser IP-Adresse begangene Rechtsverletzung verantwortlich ist, was wiederum zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Flg-stuttgart-weist-klage-gegen-warner-music-universal-music-sony-music-entertainment-und-emi-music-ab%2F&amp;text=LG%20Stuttgart%20weist%20Klage%20gegen%20Warner%20Music%2C%20Universal%20Music%2C%20Sony%20Music%20Entertainment%20und%20EMI%20Music%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Flg-stuttgart-weist-klage-gegen-warner-music-universal-music-sony-music-entertainment-und-emi-music-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotolia_8849224_XS1.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1039" title="News - Abmahnung wegen Filesharing" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotolia_8849224_XS1-150x150.jpg" alt="News - Abmahnung wegen Filesharing" width="150" height="150" /></a>Solange nicht bewiesen ist, dass die IP-Adresse während des gesamten Download-Vorganges dem Anschluss der Abgemahnten zugeordnet gewesen ist, steht die Verantwortlichkeit der Anschlussinhaber nicht fest. Ist einem Anschlussinhaber zum Tatzeitpunkt eine bestimmte IP-Adresse zugewiesen, spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für eine unter dieser IP-Adresse begangene Rechtsverletzung verantwortlich ist, was wiederum zu einer sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers führt, wenn er geltend macht, dass ein anderer die Rechtsverletzung begangen habe. Darüber hinaus die Darlegungslast hinaus die Beweislast zu Lasten der Anschlussinhaber umzukehren würde jedoch bedeuten, dass die Grundrechte der Anschlussinhaber unverhältnismäßig beeinträchtigt würden. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden und eine Klage von vier Musikunternehmen abgewiesen (Landgericht Stuttgart, Urteil vom 28.06.2011 – Az.: 17 O 39/ 11).<span id="more-1009"></span></p>
<p>Der Klage der vier Musikunternehmen (Warner Music Group Germany Holding GmbH, Universal Music GmbH, Sony Music Entertainment GmbH und EMI Music Germany GmbH &amp; Co. KG) war eine Abmahnung und eine Durchsuchung der Polizei der abgemahnten Anschlussinhaber vorausgegangen. Die Polizei konnte auf dem Computer weder das Tauschbörsenprogramm (Bearshare), noch die angeblich getauschten Musiktitel entdecken. Das W-LAN-Netzwerk war nach Angaben der beklagten Familie durch den 18jährigen Sohn mit einer üblichen Verschlüsselung und einem selbstgewählten Passwort abgesichert. Die Familie gab zwar nach Erhalt der Abmahnung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, verweigerte aber den Ausgleich der Zahlungsansprüche. Die Zahlungsklage der Musikunternehmen wies das Landgericht Stuttgart ab, da es nach seiner Überzeugung nicht erweisen war, dass die Beklagten die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen hatte. Nach Auffassung des Gerichts, hatten die Beklagten die Vorwürfe ausreichend substantiiert bestritten. Hinzu kam, dass die Polizei bei der von den Beklagten erlaubten Durchsuchung des Computers keine verdächtigen Dateien gefunden habe und die Untersuchung zudem zu einem Zeitpunkt erfolgt sei, zu dem die Beklagten noch nicht durch die Abmahnung vorgewarnt gewesen seien. Den Klägern sei umgekehrt nicht der Beweis gelungen, dass die Auskunft der Telekom zu der zugeteilten IP-Adresse tatsächlich richtig waren. Dies könne eine Vernehmung der Ermittler oder ein Sachverständigengutachten auch nicht belegen. Die Klage war daher abzuweisen.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></strong></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
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		</item>
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		<title>Rechtsanwälte Rasch mahnen im Auftrage der Universal Music GmbH das Musikalbum „Frank“ von Amy Winehouse ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/10/rechtsanwalte-rasch-mahnen-im-auftrage-der-universal-music-gmbh-das-musikalbum-%e2%80%9efrank%e2%80%9c-von-amy-winehouse-ab/</link>
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		<pubDate>Wed, 12 Oct 2011 20:03:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Rasch]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg im Auftrage der Universal Music GmbH das Musikalbum „Frank“ von Amy Winehouse ab. Es wird behauptet, das Album sei über eine Tauschbörse einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung der Rechtsanwälte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F10%2Frechtsanwalte-rasch-mahnen-im-auftrage-der-universal-music-gmbh-das-musikalbum-%25e2%2580%259efrank%25e2%2580%259c-von-amy-winehouse-ab%2F&amp;text=Rechtsanw%C3%A4lte%20Rasch%20mahnen%20im%20Auftrage%20der%20Universal%20Music%20GmbH%20das%20Musikalbum%20%E2%80%9EFrank%E2%80%9C%20von%20Amy%20Winehouse%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F10%2Frechtsanwalte-rasch-mahnen-im-auftrage-der-universal-music-gmbh-das-musikalbum-%25e2%2580%259efrank%25e2%2580%259c-von-amy-winehouse-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/10/Fotolia_15804373_XS.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1041" title="Abmahnung Rasch Hamburg" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/10/Fotolia_15804373_XS-150x150.jpg" alt="News - Abmahnung wegen Filesharing" width="150" height="150" /></a>Aktuell mahnen die <a title="Rechtsanwälte Rasch" href="http://www.raschlegal.de/" target="_blank">Rechtsanwälte Rasch</a> aus Hamburg im Auftrage der Universal Music GmbH das Musikalbum <a title="Album Schiffsverkehr von Herbert Grönemeyer" href="http://www.groenemeyer.de/wp/alben/schiffsverkehr/" target="_blank">„Frank“</a> von <a title="Herbert Grönemeyer" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Herbert_Gr%C3%B6nemeyer" target="_blank">Amy Winehouse</a> ab. Es wird behauptet, das Album sei über eine Tauschbörse einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-1001"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</span></strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Rechtsanwälte Rasch von dem Abgemahnten verlangen, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Zum anwaltlichen Kostenerstattungsanspruch wird ausgeführt, dass sich dieser aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR pro zur Verfügung gestellten Musiktitel berechne. Weiter behauptet die Kanzlei Rasch, der Kostenerstattungsanspruch belaufe sich auf mindestens 2.080,50 EUR. Diese Gebühren errechnen sich aus einer 1,3 Geschäftsgebühr bei einem Gegenstandswert von 150.000,00 EUR. Tatsächlich müsste der Gegenstandswert, setzte man die 11 auf dem Album befindlichen Titel an, sich auf 55.000,00 EUR belaufen. Oftmals ist es aber bereits so, dass das Album nicht vollständig hochgeladen wurde. Es erscheint daher schon aus diesem Grunde fraglich, ob die Rechnung der Rechtsanwälte Rasch in dieser Pauschalität einer rechtlichen Überprüfung standhält. Zudem hat das <a title="OLG Frankfurt - Urteil vom 21.12.2010: Gegenstandswert liegt bei 2.500,00 EUR" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/02/olg-frankfurt-setzt-streitwert-fur-den-unterlassungsanspruch-auf-2-50000-eur-fest/" target="_self">OLG Frankfurt im Hinblick auf die hierzu vom Bundesgerichtshof gemachten Vorgaben mittlerweile entschieden</a>, dass sich der Gegenstandswert des Unterlassungsanspruchs für einen Song auf maximal 2.500,00 EUR belaufen darf. Zu den Kosten einer Abmahnung finden Sie <a title="Was darf die Abmahnung Kosten?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">hier</a> weitere Informationen.</p>
<p>Zudem wird ein der Universal Music GmbH angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert und im Übrigen auch keine näheren Ausführungen hierzu gemacht.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Rasch im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 1.200,00  EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer kurz bemessenen Frist.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der <a title="Unterlassungserklärung - weitere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Zur Frage der Haftung finden Sie <a title="Wer haftet?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self">hier</a> nähere Informationen. Auf keinen Fall aber sollte die von den Rechtsanwälten Rasch vorgefertigte Unterlassungserklärung vorschnell abgegeben werden, da sich die von den Rechtsanwälten Rasch vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Universal Music GmbH bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Gebührendeckelungsvorschrift</a> des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a title="BGH: Haftung für unzureichend gesicherten W-LAN-Anschluss" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Soweit die Kanzlei Rasch pauschal behauptet, es sei gerichtlich bereits festgestellt, dass bereits gerichtlich festgestellt worden sei, dass es sich um eine schwere Rechtsverletzung in gewerblichen Ausmaß handelt, ist hierzu festzustellen, dass die in jedem Fall gesondert zu untersuchen ist und eine solche Behauptung längst nicht auf jeden Fall zutrifft. Hierzu sind in der letzten Zeit mehrer Entscheidungen des OLG Köln ergangen, die Sie <a title="OLG Köln: Zur Frage des Filesharings im gewerblichen Ausmaß am Beispiel des Films Männersache" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/01/olg-koln-zur-frage-des-filesharings-im-gewerblichen-ausmas-am-beispiel-des-films-mannersache/" target="_self">hier</a> und <a title="Gewerbliches Ausmaß bei Zugänglichmachung eines 1,5 Jahre auf dem Markt befindlichem Album über P2P-Netzwerke nicht ohne weiteres zu bejahen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/10/gewerbliches-ausmas-bei-zuganglichmachung-eines-15-jahre-auf-dem-markt-befindlichem-album-uber-p2p-netzwerke-nicht-ohne-weiteres-zu-bejahen/" target="_self">hier</a> finden.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></strong></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
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		<title>Verbraucherzentrale NRW: Zahl der Abmahnungen wird steigen</title>
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		<pubDate>Wed, 12 Oct 2011 19:45:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=998</guid>
		<description><![CDATA[Über 570.000 Abmahnung wegen Filesahring sollen im Jahr 2010 verschickt worden sein, das jedenfalls ist der Jahresstatistik des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V., abrufbar unter: http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/download/statistiken/2010/jahresstatistik_2010.pdf zu entnehmen. Und die Zahl wird ansteigen, glaubt man den Schätzungen der Verbraucherzentrale des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier habe sich mittlerweile ein eigenes Geschäftsfeld etabliert, mit dem viel Geld zu verdinen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F10%2Fverbraucherzentrale-nrw-zahl-der-abmahnungen-wird-steigen%2F&amp;text=Verbraucherzentrale%20NRW%3A%20Zahl%20der%20Abmahnungen%20wird%20steigen&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F10%2Fverbraucherzentrale-nrw-zahl-der-abmahnungen-wird-steigen%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/10/Fotolia_8849224_XS.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1043" title="News - Abmahnung wegen Filesharing " src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/10/Fotolia_8849224_XS-150x150.jpg" alt="News - Abmahnung wegen Filesharing " width="150" height="150" /></a>Über 570.000 Abmahnung wegen Filesahring sollen im Jahr 2010 verschickt worden sein, das jedenfalls ist der Jahresstatistik des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V., abrufbar unter: <a href="http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/download/statistiken/2010/jahresstatistik_2010.pdf">http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/download/statistiken/2010/jahresstatistik_2010.pdf</a> zu entnehmen. Und die Zahl wird ansteigen, glaubt man den Schätzungen der Verbraucherzentrale des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier habe sich mittlerweile ein eigenes Geschäftsfeld etabliert, mit dem viel Geld zu verdinen sei. Im Jahr 2010 sei es  um Forderungen von 412 Millionen Euro gegangen. Mittlerweile hätten sich etwa 40 Anwaltskanzleien auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert. Zur Meldung geht es <a title="Der Westen - Zahl der Abmahnungen wegen Filesahrings steigen weiter an" href="http://www.derwesten.de/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/User-muessen-fuer-illegale-Downloads-zu-viel-zahlen-id4592455.html" target="_blank">hier</a>.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtsanwälte Rasch mahnen im Auftrage der Universal Music GmbH das Musikalbum „Endgame“ von Rise Against ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/10/rechtsanwalte-rasch-mahnen-im-auftrage-der-universal-music-gmbh-das-musikalbum-%e2%80%9eendgame%e2%80%9c-von-rise-against-ab/</link>
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		<pubDate>Sat, 08 Oct 2011 20:07:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Rasch]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg im Auftrage der Universal Music GmbH das Musikalbum „Endgame“ von Rise Against ab. Es wird behauptet, das Album sei über eine Tauschbörse einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung der Rechtsanwälte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F10%2Frechtsanwalte-rasch-mahnen-im-auftrage-der-universal-music-gmbh-das-musikalbum-%25e2%2580%259eendgame%25e2%2580%259c-von-rise-against-ab%2F&amp;text=Rechtsanw%C3%A4lte%20Rasch%20mahnen%20im%20Auftrage%20der%20Universal%20Music%20GmbH%20das%20Musikalbum%20%E2%80%9EEndgame%E2%80%9C%20von%20Rise%20Against%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F10%2Frechtsanwalte-rasch-mahnen-im-auftrage-der-universal-music-gmbh-das-musikalbum-%25e2%2580%259eendgame%25e2%2580%259c-von-rise-against-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/10/Fotolia_9420637_XS.jpg"></a><a rel="attachment wp-att-1048" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/10/rechtsanwalte-rasch-mahnen-im-auftrage-der-universal-music-gmbh-das-musikalbum-%e2%80%9eendgame%e2%80%9c-von-rise-against-ab/fotolia_15804373_xs-3/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1048" title="Rechtsanwälte Rasch Hamburg - Abmahnung wegen Filesharing " src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/10/Fotolia_15804373_XS1-150x150.jpg" alt="Rechtsanwälte Rasch Hamburg - Abmahnung wegen Filesharing " width="150" height="150" /></a>Aktuell mahnen die <a title="Rechtsanwälte Rasch" href="http://www.raschlegal.de/" target="_blank">Rechtsanwälte Rasch</a> aus Hamburg im Auftrage der Universal Music GmbH das Musikalbum <a title="Album Schiffsverkehr von Herbert Grönemeyer" href="http://www.groenemeyer.de/wp/alben/schiffsverkehr/" target="_blank">„Endgame“</a> von Rise Against ab. Es wird behauptet, das Album sei über eine Tauschbörse einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-1004"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</span></strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Rechtsanwälte Rasch von dem Abgemahnten verlangen, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Zum anwaltlichen Kostenerstattungsanspruch wird ausgeführt, dass sich dieser aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR pro zur Verfügung gestellten Musiktitel berechne. Das abgemahnte Musikalbum enthält 12 Titel. Multipliziert man die 12 Titel mit 5.000,00 EUR, errechnet sich ein Gegenstandswert von 60.000,00 EUR, aus dem die Rechtsanwälte Rasch offensichtlich eine 1,3 Geschäftsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnen, denn so gelangt man zu dem in der Abmahnung genannten Betrag in Höhe von 1.479,90 EUR. Oftmals ist es bereits aber so, dass das Album nicht vollständig hochgeladen wurde. Es erscheint daher schon aus diesem Grunde fraglich, ob die Rechnung der Rechtsanwälte Rasch in dieser Pauschalität einer rechtlichen Überprüfung standhält. Zudem hat das <a title="OLG Frankfurt - Urteil vom 21.12.2010: Gegenstandswert liegt bei 2.500,00 EUR" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/02/olg-frankfurt-setzt-streitwert-fur-den-unterlassungsanspruch-auf-2-50000-eur-fest/" target="_self">OLG Frankfurt im Hinblick auf die hierzu vom Bundesgerichtshof gemachten Vorgaben mittlerweile entschieden</a>, dass sich der Gegenstandswert des Unterlassungsanspruchs für einen Song auf maximal 2.500,00 EUR belaufen darf. Zu den Kosten einer Abmahnung finden Sie <a title="Was darf die Abmahnung Kosten?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">hier</a> weitere Informationen.</p>
<p> Zudem wird ein der Universal Music GmbH angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert und im Übrigen auch keine näheren Ausführungen hierzu gemacht.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Rasch im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 1.200,00  EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer kurz bemessenen Frist.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der <a title="Unterlassungserklärung - weitere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Zur Frage der Haftung finden Sie <a title="Wer haftet?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self">hier</a> nähere Informationen. Auf keinen Fall aber sollte die von den Rechtsanwälten Rasch vorgefertigte Unterlassungserklärung vorschnell abgegeben werden, da sich die von den Rechtsanwälten Rasch vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Universal Music GmbH bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Gebührendeckelungsvorschrift</a> des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a title="BGH: Haftung für unzureichend gesicherten W-LAN-Anschluss" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Soweit die Kanzlei Rasch pauschal behauptet, es sei gerichtlich bereits festgestellt, dass bereits gerichtlich festgestellt worden sei, dass es sich um eine schwere Rechtsverletzung in gewerblichen Ausmaß handelt, ist hierzu festzustellen, dass die in jedem Fall gesondert zu untersuchen ist und eine solche Behauptung längst nicht auf jeden Fall zutrifft. Hierzu sind in der letzten Zeit mehrer Entscheidungen des OLG Köln ergangen, die Sie <a title="OLG Köln: Zur Frage des Filesharings im gewerblichen Ausmaß am Beispiel des Films Männersache" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/01/olg-koln-zur-frage-des-filesharings-im-gewerblichen-ausmas-am-beispiel-des-films-mannersache/" target="_self">hier</a> und <a title="Gewerbliches Ausmaß bei Zugänglichmachung eines 1,5 Jahre auf dem Markt befindlichem Album über P2P-Netzwerke nicht ohne weiteres zu bejahen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/10/gewerbliches-ausmas-bei-zuganglichmachung-eines-15-jahre-auf-dem-markt-befindlichem-album-uber-p2p-netzwerke-nicht-ohne-weiteres-zu-bejahen/" target="_self">hier</a> finden.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></strong></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH den Film „Almanya – Willkommen in Deutschland“ ab</title>
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		<pubDate>Mon, 03 Oct 2011 11:45:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=989</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH den Film „Film „Almanya – Willkommen in Deutschland“ ab. Es wird behauptet, das Film sei über die Tauschbörse edonkey anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F10%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-tele-munchen-fernseh-gmbh-den-film-%25e2%2580%259ealmanya-%25e2%2580%2593-willkommen-in-deutschland%25e2%2580%259c-ab%2F&amp;text=Waldorf%20Frommer%20aus%20M%C3%BCnchen%20mahnt%20im%20Auftrag%20der%20Tele%20M%C3%BCnchen%20Fernseh%20GmbH%20den%20Film%20%E2%80%9EAlmanya%20%E2%80%93%20Willkommen%20in%20Deutschland%E2%80%9C%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F10%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-tele-munchen-fernseh-gmbh-den-film-%25e2%2580%259ealmanya-%25e2%2580%2593-willkommen-in-deutschland%25e2%2580%259c-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a rel="attachment wp-att-1056" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/10/waldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-tele-munchen-fernseh-gmbh-den-film-%e2%80%9ealmanya-%e2%80%93-willkommen-in-deutschland%e2%80%9c-ab/fotolia_9420637_xs-3/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1056" title="Waldorf Frommer - Abmahnung wegen Filesharing" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/10/Fotolia_9420637_XS1-150x150.jpg" alt="Waldorf Frommer - Abmahnung wegen Filesharing" width="150" height="150" /></a>Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH den Film „Film „Almanya – Willkommen in Deutschland“ ab. Es wird behauptet, das Film sei über die Tauschbörse edonkey anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> von Waldorf Frommer wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-989"></span></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</strong> </span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung abgeben? - Nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche <a title="Kosten der Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Kostenerstattungsanspruch</a> wird auf 651,80  EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie vorformuliert unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 506,00 EUR angeboten.</p>
<p>Zudem wird ein der Tele München Fernseh GmbH angeblich zustehender <a title="Schadensersatzanspruch - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Schadensersatzanspruch</a> geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 965,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>Was ist zu tun?</strong></span></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p> <strong>1.) Unterlassungserklärung</strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. <a title="Nähere Informationen zur Haftung" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self">Dies ist nicht immer der Fall</a> und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung nur auf den in der Abmahnung genannten Film bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann – hier drohen insbesondere Mehrfachabmahnungen. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>2.) Zahlen?</strong></span></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Infoamtionen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Gebührendeckelungsvorschrift</a> des <a title="§ 97 a Abs. 2 UrhG" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html" target="_blank">§ 97 a Abs. 2 UrhG</a> auszugehen, was einer <a title="BGH: Gebührendeckelungsvorschrift auf Filesahring anwendbar" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
<p><span style="color: #800000;"> </span></p>
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		<title>Two-Strikes-Warnmodell bald in Deutschland?</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/10/two-strikes-warnmodell-bald-in-deutschland/</link>
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		<pubDate>Sat, 01 Oct 2011 12:14:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politische Entwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[Three Strikes]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=995</guid>
		<description><![CDATA[Der Vorsitzende des Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), hat nach einer Meldung des Handelsblatts ein Two-Strikes-Warnmodell angekündigt. &#8220;Three Strikes&#8221; steht in den USA, Groß Britannien und in Frankreich für ein Modell, nach dem die Telefonprovider verpflichtet sind, den über einen Telefonschluss hoch- bzw. runtergeladenen Content zu überwachen und bei einem gegen das Urheberrechtsgesetz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F10%2Ftwo-strikes-warnmodell-bald-in-deutschland%2F&amp;text=Two-Strikes-Warnmodell%20bald%20in%20Deutschland%3F%20&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F10%2Ftwo-strikes-warnmodell-bald-in-deutschland%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a rel="attachment wp-att-1071" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/10/two-strikes-warnmodell-bald-in-deutschland/news-6/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1071" title="Abmahnung wegen Filesharing - News" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/10/Fotolia_8849224_XS1-150x150.jpg" alt="Abmahnung wegen Filesharing - News" width="150" height="150" /></a>Der Vorsitzende des Rechtsausschuss im Deutschen Bundestag, <a title="Sigfried Kauder" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Siegfried_Kauder" target="_blank">Siegfried Kauder </a>(CDU), hat nach einer <a title="Handelsblatt - Two Strikes" href="http://news.feed-reader.net/14931-filesharing.html#6327270" target="_blank">Meldung des Handelsblatts </a>ein Two-Strikes-Warnmodell angekündigt. &#8220;<a title="Three Strikes" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2009/09/2-versuch-franzosiches-parlament-beschliest-erneut-netzsperren/" target="_blank">Three Strikes</a>&#8221; steht in den USA, Groß Britannien und in Frankreich für ein Modell, nach dem die Telefonprovider verpflichtet sind, den über einen Telefonschluss hoch- bzw. runtergeladenen Content zu überwachen und bei einem gegen das Urheberrechtsgesetz Verwarnungen auszusprechen. Nach einem dritten Verstoß wird der Internetzugang gesperrt.<span id="more-995"></span></p>
<p>Kauder kündigte nach der Meldung des Handelsblatt auf dem Parlamentarischen Abend der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) in Berlin an: &#8221;Ich werde in acht Wochen einen Gesetzentwurf zum Warnmodell vorstellen&#8221;.</p>
<p>Offensichtlich hat es Kauder eilig: Den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zum so genannten Dritten Korb solle nicht abgewartet werden. Es soll als eigenes &#8220;kleines Gesetz&#8221; vorgestellt werden. Die Branchenvertreter zeigten sich nach Medienberichten begeistert und forderten zusätzlich eine sofortige Schutzpflichtverlängerung für DVDs.</p>
<p>Es ist mehr als zweifelhaft, ob ein solches Gesetz tatsächlich mit den Grundsätzen des Datenschutzes und der verfassungsrechtlich geschützten informationellen Selbstbestimmung in Einklang zu bringen ist. Es wäre nicht das erste mal, dass das Bundesverfassungsgericht den Drang der Politik zu mehr Überwachung im Internet Schranken aufzeigt.</p>
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		<item>
		<title>Rechtsanwälte Rasch mahnen im Auftrage der EMI Music Germany GmbH &amp; Co. KG das Musikalbum „Charm School“ von von Roxette ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/07/rechtsanwalte-rasch-mahnen-im-auftrage-der-emi-music-germany-gmbh-co-kg-das-musikalbum-%e2%80%9echarm-school%e2%80%9c-von-von-roxette-ab/</link>
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		<pubDate>Tue, 26 Jul 2011 11:34:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Rasch]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg im Auftrage der EMI Music Germany GmbH &#38; Co. KG das Musikalbum „Charm School“ von Roxette ab. Es wird behauptet, das Album sei über eine Tauschbörse einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F07%2Frechtsanwalte-rasch-mahnen-im-auftrage-der-emi-music-germany-gmbh-co-kg-das-musikalbum-%25e2%2580%259echarm-school%25e2%2580%259c-von-von-roxette-ab%2F&amp;text=Rechtsanw%C3%A4lte%20Rasch%20mahnen%20im%20Auftrage%20der%20EMI%20Music%20Germany%20GmbH%20%26%20Co.%20KG%20das%20Musikalbum%20%E2%80%9ECharm%20School%E2%80%9C%20von%20von%20Roxette%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F07%2Frechtsanwalte-rasch-mahnen-im-auftrage-der-emi-music-germany-gmbh-co-kg-das-musikalbum-%25e2%2580%259echarm-school%25e2%2580%259c-von-von-roxette-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a rel="attachment wp-att-1051" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/07/rechtsanwalte-rasch-mahnen-im-auftrage-der-emi-music-germany-gmbh-co-kg-das-musikalbum-%e2%80%9echarm-school%e2%80%9c-von-von-roxette-ab/fotolia_15804373_xs-4/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1051" title="Rechtsanwälte Rasch Hamburg - Abmahnung wegen Filesharing " src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/07/Fotolia_15804373_XS-150x150.jpg" alt="Rechtsanwälte Rasch Hamburg - Abmahnung wegen Filesharing " width="150" height="150" /></a>Aktuell mahnen die <a title="Rechtsanwälte Rasch" href="http://www.raschlegal.de/" target="_blank">Rechtsanwälte Rasch</a> aus Hamburg im Auftrage der <a title="EMI Music" href="http://www.emimusic.de/" target="_blank">EMI Music Germany GmbH &amp; Co. KG</a> das Musikalbum <a title="Album Schiffsverkehr von Herbert Grönemeyer" href="http://www.groenemeyer.de/wp/alben/schiffsverkehr/" target="_blank">„Charm School“</a> von <a title="Herbert Grönemeyer" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Herbert_Gr%C3%B6nemeyer" target="_blank">Roxette</a> ab. Es wird behauptet, das Album sei über eine Tauschbörse einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-984"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</span></strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Rechtsanwälte Rasch von dem Abgemahnten verlangen, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Zum anwaltlichen Kostenerstattungsanspruch wird ausgeführt, dass sich dieser aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR pro zur Verfügung gestellten Musiktitel berechne. Das abgemahnte Musikalbum enthält 12 Titel. Multipliziert man die 12 Titel mit 5.000,00 EUR, errechnet sich ein Gegenstandswert von 60.000,00 EUR, aus dem die Rechtsanwälte Rasch offensichtlich eine 1,3 Geschäftsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnen, denn so gelangt man zu dem in der Abmahnung genannten Betrag in Höhe von 1.479,90 EUR. Oftmals ist es bereits aber so, dass das Album nicht vollständig hochgeladen wurde. Es erscheint daher schon aus diesem Grunde fraglich, ob die Rechnung der Rechtsanwälte Rasch in dieser Pauschalität einer rechtlichen Überprüfung standhält. Zudem hat das <a title="OLG Frankfurt - Urteil vom 21.12.2010: Gegenstandswert liegt bei 2.500,00 EUR" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/02/olg-frankfurt-setzt-streitwert-fur-den-unterlassungsanspruch-auf-2-50000-eur-fest/" target="_self">OLG Frankfurt im Hinblick auf die hierzu vom Bundesgerichtshof gemachten Vorgaben mittlerweile entschieden</a>, dass sich der Gegenstandswert des Unterlassungsanspruchs für einen Song auf maximal 2.500,00 EUR belaufen darf. Zu den Kosten einer Abmahnung finden Sie <a title="Was darf die Abmahnung Kosten?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">hier</a> weitere Informationen.</p>
<p>Zudem wird ein der EMI Music Germany GmbH &amp; Co. KG angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert und im Übrigen auch keine näheren Ausführungen hierzu gemacht.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 1.200,00  EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer kurz bemessenen Frist.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der <a title="Unterlassungserklärung - weitere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Zur Frage der Haftung finden Sie <a title="Wer haftet?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self">hier</a> nähere Informationen. Auf keinen Fall aber sollte die von den Rechtsanwälten Rasch vorgefertigte Unterlassungserklärung vorschnell abgegeben werden, da sich die von den Rechtsanwälten Rasch vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der EMI Music Germany GmbH &amp; Co. KG bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Gebührendeckelungsvorschrift</a> des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a title="BGH: Haftung für unzureichend gesicherten W-LAN-Anschluss" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Soweit die Kanzlei Rasch pauschal behauptet, es sei gerichtlich bereits festgestellt, dass bereits gerichtlich festgestellt worden sei, dass es sich um eine schwere Rechtsverletzung in gewerblichen Ausmaß handelt, ist hierzu festzustellen, dass die in jedem Fall gesondert zu untersuchen ist und eine solche Behauptung längst nicht auf jeden Fall zutrifft. Hierzu sind in der letzten Zeit mehrer Entscheidungen des OLG Köln ergangen, die Sie <a title="OLG Köln: Zur Frage des Filesharings im gewerblichen Ausmaß am Beispiel des Films Männersache" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/01/olg-koln-zur-frage-des-filesharings-im-gewerblichen-ausmas-am-beispiel-des-films-mannersache/" target="_self">hier</a> und <a title="Gewerbliches Ausmaß bei Zugänglichmachung eines 1,5 Jahre auf dem Markt befindlichem Album über P2P-Netzwerke nicht ohne weiteres zu bejahen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/10/gewerbliches-ausmas-bei-zuganglichmachung-eines-15-jahre-auf-dem-markt-befindlichem-album-uber-p2p-netzwerke-nicht-ohne-weiteres-zu-bejahen/" target="_self">hier</a> finden.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></strong></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH den Film „Ohne Limit“ ab</title>
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		<pubDate>Fri, 15 Jul 2011 11:37:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH den Film „Ohne Limit“ ab. Es wird behauptet, das Album sei über die Tauschbörse edonkey anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F07%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-tele-munchen-fernseh-gmbh-den-film-%25e2%2580%259eohne-limit%25e2%2580%259c-ab%2F&amp;text=Waldorf%20Frommer%20aus%20M%C3%BCnchen%20mahnt%20im%20Auftrag%20der%20Tele%20M%C3%BCnchen%20Fernseh%20GmbH%20den%20Film%20%E2%80%9EOhne%20Limit%E2%80%9C%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F07%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-tele-munchen-fernseh-gmbh-den-film-%25e2%2580%259eohne-limit%25e2%2580%259c-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a rel="attachment wp-att-1059" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/07/waldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-tele-munchen-fernseh-gmbh-den-film-%e2%80%9eohne-limit%e2%80%9c-ab/fotolia_9420637_xs-4/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1059" title="Waldorf Frommer - Abmahnung wegen Filesharing" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/07/Fotolia_9420637_XS-150x150.jpg" alt="Waldorf Frommer - Abmahnung wegen Filesharing" width="150" height="150" /></a>Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH den Film „Ohne Limit“ ab. Es wird behauptet, das Album sei über die Tauschbörse edonkey anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> von Waldorf Frommer wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</strong> </span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung abgeben? - Nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche <a title="Kosten der Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Kostenerstattungsanspruch</a> wird auf 651,80  EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie vorformuliert unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 506,00 EUR angeboten.</p>
<p>Zudem wird ein der Tele München Fernseh GmbH angeblich zustehender <a title="Schadensersatzanspruch - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Schadensersatzanspruch</a> geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 965,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p> <strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>1.) Unterlassungserklärung</strong></span></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. <a title="Nähere Informationen zur Haftung" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self">Dies ist nicht immer der Fall</a> und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Tele München Fernseh GmbH bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>2.) Zahlen?</strong></span></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Infoamtionen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Gebührendeckelungsvorschrift</a> des <a title="§ 97 a Abs. 2 UrhG" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html" target="_blank">§ 97 a Abs. 2 UrhG</a> auszugehen, was einer <a title="BGH: Gebührendeckelungsvorschrift auf Filesahring anwendbar" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
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		</item>
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		<title>Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH den Film „Eclipse – Biss zum Abendrot“ ab</title>
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		<pubDate>Wed, 06 Jul 2011 18:06:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=982</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH den Film „Eclipse – Biss zum Abendrot“ ab. Es wird behauptet, das Album sei über die Tauschbörse edonkey anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F07%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-tele-munchen-fernseh-gmbh-den-film-%25e2%2580%259eeclipse-%25e2%2580%2593-biss-zum-abendrot%25e2%2580%259c-ab%2F&amp;text=Waldorf%20Frommer%20aus%20M%C3%BCnchen%20mahnt%20im%20Auftrag%20der%20Tele%20M%C3%BCnchen%20Fernseh%20GmbH%20den%20Film%20%E2%80%9EEclipse%20%E2%80%93%20Biss%20zum%20Abendrot%E2%80%9C%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F07%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-tele-munchen-fernseh-gmbh-den-film-%25e2%2580%259eeclipse-%25e2%2580%2593-biss-zum-abendrot%25e2%2580%259c-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a rel="attachment wp-att-1062" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/07/waldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-tele-munchen-fernseh-gmbh-den-film-%e2%80%9eeclipse-%e2%80%93-biss-zum-abendrot%e2%80%9c-ab/fotolia_9420637_xs-5/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1062" title="Waldorf Frommer - Abmahnung wegen Filesharing" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/07/Fotolia_9420637_XS1-150x150.jpg" alt="Waldorf Frommer - Abmahnung wegen Filesharing" width="150" height="150" /></a>Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH den Film „<a title="Eclipse - Bis(s) zum Abendrot" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Bis(s)_zum_Abendrot" target="_blank">Eclipse – Biss zum Abendrot</a>“ ab. Es wird behauptet, das Album sei über die Tauschbörse edonkey anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> von Waldorf Frommer wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-982"></span></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</strong> </span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung abgeben? - Nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche <a title="Kosten der Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Kostenerstattungsanspruch</a> wird auf 651,80  EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie vorformuliert unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 506,00 EUR angeboten.</p>
<p>Zudem wird ein der Tele München Fernseh GmbH angeblich zustehender <a title="Schadensersatzanspruch - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Schadensersatzanspruch</a> geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 965,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>Was ist zu tun?</strong></span></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>1.) Unterlassungserklärung</strong></span></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. <a title="Nähere Informationen zur Haftung" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self">Dies ist nicht immer der Fall</a> und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Tele München Fernseh GmbH bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>2.) Zahlen?</strong></span></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Infoamtionen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Gebührendeckelungsvorschrift</a> des <a title="§ 97 a Abs. 2 UrhG" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html" target="_blank">§ 97 a Abs. 2 UrhG</a> auszugehen, was einer <a title="BGH: Gebührendeckelungsvorschrift auf Filesahring anwendbar" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
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		<title>OLG Köln: Verbraucher, die zu weit gefasste Unterlassungserklärungen erhalten müssen die Kosten des gerichtlichen Verfahrens nicht tragen</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/07/olg-koln-verbraucher-die-zu-weit-gefasste-unterlassungserklarungen-erhalten-mussen-die-kosten-des-gerichtlichen-verfahrens-nicht-tragen/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/07/olg-koln-verbraucher-die-zu-weit-gefasste-unterlassungserklarungen-erhalten-mussen-die-kosten-des-gerichtlichen-verfahrens-nicht-tragen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 06 Jul 2011 18:00:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=979</guid>
		<description><![CDATA[Erneut sorgt das OLG Köln  mit Beschluss vom 20.05.2011 (Az. 6 W 30/11) für eine kleine Überraschung im positiven Sinne: Es legt dem abmahnenden Rechteinhaber die Kosten des Gerichtsverfahrens auf, weil dieser der Abmahnung eine Unterlassungserklärung beigefügt hatte, die zu weit gefasst war und sich nicht nur auf das im konkreten Fall „getauschte Werk“ bezog, sondern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F07%2Folg-koln-verbraucher-die-zu-weit-gefasste-unterlassungserklarungen-erhalten-mussen-die-kosten-des-gerichtlichen-verfahrens-nicht-tragen%2F&amp;text=OLG%20K%C3%B6ln%3A%20Verbraucher%2C%20die%20zu%20weit%20gefasste%20Unterlassungserkl%C3%A4rungen%20erhalten%20m%C3%BCssen%20die%20Kosten%20des%20gerichtlichen%20Verfahrens%20nicht%20tragen&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F07%2Folg-koln-verbraucher-die-zu-weit-gefasste-unterlassungserklarungen-erhalten-mussen-die-kosten-des-gerichtlichen-verfahrens-nicht-tragen%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a rel="attachment wp-att-1068" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/07/olg-koln-verbraucher-die-zu-weit-gefasste-unterlassungserklarungen-erhalten-mussen-die-kosten-des-gerichtlichen-verfahrens-nicht-tragen/news-5/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1068" title="Abmahnung wegen Filesharing - News" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/07/Fotolia_8849224_XS-150x150.jpg" alt="Abmahnung wegen Filesharing - News" width="150" height="150" /></a><a title="Weiterer Beschluss des OLG Köln zu Abmahnungen wegen Filesharing" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/04/olg-koln-keine-vermutungsregel-nach-der-anschlussinhaber-auch-rechtsverletzer-ist/" target="_self">Erneut</a> sorgt das OLG Köln  mit Beschluss vom 20.05.2011 (Az. 6 W 30/11) für eine kleine Überraschung im positiven Sinne: Es legt dem abmahnenden Rechteinhaber die Kosten des Gerichtsverfahrens auf, weil dieser der Abmahnung eine Unterlassungserklärung beigefügt hatte, die zu weit gefasst war und sich nicht nur auf das im konkreten Fall „getauschte Werk“ bezog, sondern vielmehr auf das gesamte urheberrechtlich geschützte Repertoire der Rechtinhaberin. Zudem wurde in der Abmahnung darauf hingewiesen, dass die Unterlassungserklärung unwirksam werden könne, wenn sie eingeschränkt werde und sich daraus Kostennachteile ergeben könnten.<span id="more-979"></span></p>
<p>Nachdem der in Anspruch genommene Anschlussinhaber diese Unterlassungserklärung nicht freiwillig abgegeben wollte, beantragte die Rechteinhaberin vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung, die antragsgemäß erging. Hiernach gab der Anschlussinhaber dann eine auf den konkreten Titel beschränkte Unterlassungserklärung ab und erklärte das Verfahren für erledigt.</p>
<p>Das Gericht hatte danach nur noch darüber zu entscheiden, wer die Kosten des Verfahrens trägt. Das Landgericht legte die Verfahrenskosten dem Anschlussinhaber auf. Diese Entscheidung revidierte das OLG Köln. Es verpflichtete den Rechteinhaber zur Zahlung der Verfahrenskosten, weil der Anschlussinhaber der Rechteinhaberin &#8220;keinen Anlass zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gegeben&#8221; habe.</p>
<p>Diese Entscheidung begründete das OLG Köln damit, dass bei den Formulierungen einer Abmahnung zwischen gewerblich Handelnden und Verbrauchern differenziert werden müsse. Eine Abmahnung, die Formulierungen enthalte, die den Verbraucher von der Anerkennung des Anspruchs abhalten könne, erfülle ihren eigentlichen Zweck nicht, nämlich eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Davon sei auszugehen, wenn eine Unterlassungserklärung mehr Verpflichtungen enthalte, als die Rechteinhaber einfordern durfte und gleichzeitig darauf hingewiesen werde, dass die Unterlassungserklärung bei Änderungen ihre Wirksamkeit verliere.</p>
<p>Das OLG Köln, das in der Entscheidung darauf hinweist, dass in jüngster Zeit Verbraucher wegen derartiger Rechtsverletzungen &#8220;in einem früher kaum vorstellbaren Umfang&#8221; abgemahnt werden, hat daraus die Konsequenzen gezogen und erstmals bei Abmahnungen zwischen Verbrauchern und gewerblich Handelnden unterschieden. Ein konstruktiver Lösungsansatz, den der Gesetzgeber aufgreifen könnte, um auch in der Frage der Kostendeckelung Klarheit zu schaffen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH den Film „Ich sehe den Mann Deiner Träume“ ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/07/waldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-tele-munchen-fernseh-gmbh-den-film-%e2%80%9eich-sehe-den-mann-deiner-traume%e2%80%9c-ab/</link>
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		<pubDate>Tue, 05 Jul 2011 10:21:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=963</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH den Film „Ich sehe den Mann Deiner Träume“ ab. Es wird behauptet, das Album sei über die Tauschbörse edonkey anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F07%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-tele-munchen-fernseh-gmbh-den-film-%25e2%2580%259eich-sehe-den-mann-deiner-traume%25e2%2580%259c-ab%2F&amp;text=Waldorf%20Frommer%20aus%20M%C3%BCnchen%20mahnt%20im%20Auftrag%20der%20Tele%20M%C3%BCnchen%20Fernseh%20GmbH%20den%20Film%20%E2%80%9EIch%20sehe%20den%20Mann%20Deiner%20Tr%C3%A4ume%E2%80%9C%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F07%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-tele-munchen-fernseh-gmbh-den-film-%25e2%2580%259eich-sehe-den-mann-deiner-traume%25e2%2580%259c-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a rel="attachment wp-att-1065" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/07/waldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-tele-munchen-fernseh-gmbh-den-film-%e2%80%9eich-sehe-den-mann-deiner-traume%e2%80%9c-ab/fotolia_9420637_xs-6/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1065" title="Waldorf Frommer - Abmahnung wegen Filesharing" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/07/Fotolia_9420637_XS2-150x150.jpg" alt="Waldorf Frommer - Abmahnung wegen Filesharing" width="150" height="150" /></a>Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH den Film „Ich sehe den Mann Deiner Träume“ ab. Es wird behauptet, das Album sei über die Tauschbörse edonkey anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> von Waldorf Frommer wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-963"></span></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</strong> </span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung abgeben? - Nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche <a title="Kosten der Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Kostenerstattungsanspruch</a> wird auf 651,80  EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie vorformuliert unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 506,00 EUR angeboten.</p>
<p>Zudem wird ein der Sony Music Entertainment GmbH angeblich zustehender <a title="Schadensersatzanspruch - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Schadensersatzanspruch</a> geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 965,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>Was ist zu tun?</strong></span></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>1.) Unterlassungserklärung</strong></span></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. <a title="Nähere Informationen zur Haftung" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self">Dies ist nicht immer der Fall</a> und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Sony Music Entertainment GmbH bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>2.) Zahlen?</strong></span></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Infoamtionen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Gebührendeckelungsvorschrift</a> des <a title="§ 97 a Abs. 2 UrhG" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html" target="_blank">§ 97 a Abs. 2 UrhG</a> auszugehen, was einer <a title="BGH: Gebührendeckelungsvorschrift auf Filesahring anwendbar" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
<p><span style="color: #800000;"> </span></p>
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		<title>Rechtsanwälte Rasch mahnen im Auftrage der EMI Music Germany GmbH &amp; Co. KG das Musikalbum „Schiffsverkehr“ von Herbert Grönemeyer ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/07/943/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/07/943/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 04 Jul 2011 07:52:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Rasch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=943</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg im Auftrage der EMI Music Germany GmbH &#38; Co. KG das Musikalbum „Schiffsverkehr“ von Herbert Grönemeyer ab. Es wird behauptet, das Album sei über eine Tauschbörse einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F07%2F943%2F&amp;text=Rechtsanw%C3%A4lte%20Rasch%20mahnen%20im%20Auftrage%20der%20EMI%20Music%20Germany%20GmbH%20%26%20Co.%20KG%20das%20Musikalbum%20%E2%80%9ESchiffsverkehr%E2%80%9C%20von%20Herbert%20Gr%C3%B6nemeyer%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F07%2F943%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Aktuell mahnen die <a title="Rechtsanwälte Rasch" href="http://www.raschlegal.de/" target="_blank">Rechtsanwälte Rasch</a> aus Hamburg im Auftrage der <a title="EMI Music" href="http://www.emimusic.de/" target="_blank">EMI Music Germany GmbH &amp; Co. KG</a> das Musikalbum <a title="Album Schiffsverkehr von Herbert Grönemeyer" href="http://www.groenemeyer.de/wp/alben/schiffsverkehr/" target="_blank">„Schiffsverkehr“</a> von <a title="Herbert Grönemeyer" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Herbert_Gr%C3%B6nemeyer" target="_blank">Herbert Grönemeyer</a> ab. Es wird behauptet, das Album sei über eine Tauschbörse einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-943"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</span></strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Rechtsanwälte Rasch von dem Abgemahnten verlangen, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Zum anwaltlichen Kostenerstattungsanspruch wird ausgeführt, dass sich dieser aus einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR pro zur Verfügung gestellten Musiktitel berechne. Das abgemahnte Musikalbum enthält 10 Titel. Multipliziert man die 12 Titel mit 5.000,00 EUR, errechnet sich ein Gegenstandswert von 60.000,00 EUR, aus dem die Rechtsanwälte Rasch offensichtlich eine 1,3 Geschäftsgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnen, denn so gelangt man zu dem in der Abmahnung genannten Betrag in Höhe von 1.479,90 EUR. Oftmals ist es bereits aber so, dass das Album nicht vollständig hochgeladen wurde. Es erscheint daher schon aus diesem Grunde fraglich, ob die Rechnung der Rechtsanwälte Rasch in dieser Pauschalität einer rechtlichen Überprüfung standhält. Zudem hat das <a title="OLG Frankfurt - Urteil vom 21.12.2010: Gegenstandswert liegt bei 2.500,00 EUR" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/02/olg-frankfurt-setzt-streitwert-fur-den-unterlassungsanspruch-auf-2-50000-eur-fest/" target="_self">OLG Frankfurt im Hinblick auf die hierzu vom Bundesgerichtshof gemachten Vorgaben mittlerweile entschieden</a>, dass sich der Gegenstandswert des Unterlassungsanspruchs für einen Song auf maximal 2.500,00 EUR belaufen darf. Zu den Kosten einer Abmahnung finden Sie <a title="Was darf die Abmahnung Kosten?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">hier</a> weitere Informationen.</p>
<p>Zudem wird ein der EMI Music Germany GmbH &amp; Co. KG angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert und im Übrigen auch keine näheren Ausführungen hierzu gemacht.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 1.200,00  EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer kurz bemessenen Frist.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der <a title="Unterlassungserklärung - weitere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Zur Frage der Haftung finden Sie <a title="Wer haftet?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self">hier</a> nähere Informationen. Auf keinen Fall aber sollte die von den Rechtsanwälten Rasch vorgefertigte Unterlassungserklärung vorschnell abgegeben werden, da sich die von den Rechtsanwälten Rasch vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der EMI Music Germany GmbH &amp; Co. KG bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Gebührendeckelungsvorschrift</a> des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a title="BGH: Haftung für unzureichend gesicherten W-LAN-Anschluss" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Soweit die Kanzlei Rasch pauschal behauptet, es sei gerichtlich bereits festgestellt, dass bereits gerichtlich festgestellt worden sei, dass es sich um eine schwere Rechtsverletzung in gewerblichen Ausmaß handelt, ist hierzu festzustellen, dass die in jedem Fall gesondert zu untersuchen ist und eine solche Behauptung längst nicht auf jeden Fall zutrifft. Hierzu sind in der letzten Zeit mehrer Entscheidungen des OLG Köln ergangen, die Sie <a title="OLG Köln: Zur Frage des Filesharings im gewerblichen Ausmaß am Beispiel des Films Männersache" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/01/olg-koln-zur-frage-des-filesharings-im-gewerblichen-ausmas-am-beispiel-des-films-mannersache/" target="_self">hier</a> und <a title="Gewerbliches Ausmaß bei Zugänglichmachung eines 1,5 Jahre auf dem Markt befindlichem Album über P2P-Netzwerke nicht ohne weiteres zu bejahen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/10/gewerbliches-ausmas-bei-zuganglichmachung-eines-15-jahre-auf-dem-markt-befindlichem-album-uber-p2p-netzwerke-nicht-ohne-weiteres-zu-bejahen/" target="_self">hier</a> finden.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></strong></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer mahnt im Auftrag von Los Banditos Fimls den Film “Locked Down&#8221; ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/06/fareds-rechtsanwalt-dr-fleischer-mahnt-im-auftrag-von-los-banditos-fimls-den-film-%e2%80%9clocked-down-ab/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/06/fareds-rechtsanwalt-dr-fleischer-mahnt-im-auftrag-von-los-banditos-fimls-den-film-%e2%80%9clocked-down-ab/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 30 Jun 2011 09:15:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Fareds]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=955</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer aus Hamburg im Auftrag der Los Banditos Films GmbH den Film „Locked Down“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung von Fareds wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und sich schriftlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F06%2Ffareds-rechtsanwalt-dr-fleischer-mahnt-im-auftrag-von-los-banditos-fimls-den-film-%25e2%2580%259clocked-down-ab%2F&amp;text=Fareds%20%2F%20Rechtsanwalt%20Dr.%20Fleischer%20mahnt%20im%20Auftrag%20von%20Los%20Banditos%20Fimls%20den%20Film%20%E2%80%9CLocked%20Down%22%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F06%2Ffareds-rechtsanwalt-dr-fleischer-mahnt-im-auftrag-von-los-banditos-fimls-den-film-%25e2%2580%259clocked-down-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Aktuell mahnt die Kanzlei <a title="Fareds Abmahnungen ansehen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/tag/fareds/">Fareds</a> / Rechtsanwalt Dr. Fleischer aus Hamburg im Auftrag der <a title="Los Banditos Films" href="http://lbfilms.de/" target="_blank">Los Banditos Films GmbH</a> den Film „<a title="Locked Down - Film" href="http://www.filmstarts.de/kritiken/192191.html" target="_blank">Locked Down</a>“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung Fareds - wir helfen Ihnen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about">Abmahnung von Fareds</a> wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und sich schriftlich zur Unterlassung zu verpflichten.<span id="more-955"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</span></strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Zum Abgleich der mit der Abmahnung geforderten Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer im Namen Los Banditos Films GmbH einen Betrag in Höhe von 850,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer vorgefertigte <a title="Unterlassungserklärung - weitere Informationen dazu" href="http://abmahnung-medienrecht.de/who-is-who/">Unterlassungserklärung</a> abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer vorformulierte Unterlassungserklärung lediglich auf das konkret abgemahnte Werk bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein muss. In bestimmten Fällen empfiehlt sich die Abgabe einer sogenannten erweiterten Unterlassungserklärung, um Mehrfachabmahnungen zu vermeiden. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ee09ce1c998a10753ebd43d44e40a1cf&amp;nr=51934&amp;linked=pm&amp;Blank=1" target="_blank">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
<p><span style="color: #800000;"> </span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kanzlei Denecke von Haxthausen &amp; Partner mahnen im Auftrag der B 1 Recordings SIA „Over The Rainbow“ von Israel Kamakawiwo’ole ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/06/kanzlei-denecke-von-haxthausen-partner-mahnen-im-auftrag-der-b-1-recordings-sia-%e2%80%9eover-the-rainbow%e2%80%9c-von-israel-kamakawiwo%e2%80%99ole-ab/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/06/kanzlei-denecke-von-haxthausen-partner-mahnen-im-auftrag-der-b-1-recordings-sia-%e2%80%9eover-the-rainbow%e2%80%9c-von-israel-kamakawiwo%e2%80%99ole-ab/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 16 Jun 2011 10:57:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Denecke von Haxthausen und Partner]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=973</guid>
		<description><![CDATA[Derzeit versenden die Berliner Kanzlei Denecke von Haxthausen &#38; Partner im Auftrag der B 1 Recordings SIA Abmahnungen wegen der angeblichen Verletzung von Urheberrechten an dem Musikwerk „Over The Rainbow“ von Israel Kamakawiwo’ole. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der von der Kanzlei Denecke von Haxthausen &#38; Partner [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F06%2Fkanzlei-denecke-von-haxthausen-partner-mahnen-im-auftrag-der-b-1-recordings-sia-%25e2%2580%259eover-the-rainbow%25e2%2580%259c-von-israel-kamakawiwo%25e2%2580%2599ole-ab%2F&amp;text=%20Kanzlei%20Denecke%20von%20Haxthausen%20%26%20Partner%20mahnen%20im%20Auftrag%20der%20B%201%20Recordings%20SIA%20%E2%80%9EOver%20The%20Rainbow%E2%80%9C%20von%20Israel%20Kamakawiwo%E2%80%99ole%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F06%2Fkanzlei-denecke-von-haxthausen-partner-mahnen-im-auftrag-der-b-1-recordings-sia-%25e2%2580%259eover-the-rainbow%25e2%2580%259c-von-israel-kamakawiwo%25e2%2580%2599ole-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Derzeit versenden die Berliner Kanzlei Denecke von Haxthausen &amp; Partner im Auftrag der B 1 Recordings SIA Abmahnungen wegen der angeblichen Verletzung von Urheberrechten an dem Musikwerk „Over The Rainbow“ von Israel Kamakawiwo’ole. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der von der Kanzlei Denecke von Haxthausen &amp; Partner verfassten Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, nach der sich der Empfänger der Abmahnung verpflichtet, es künftig zu unterlassen, das Musikwerk „Over The Rainbow“ von Israel Kamakawiwo’ole im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-973"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsanspruch </span></strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Denecke von Haxthausen &amp; Partner von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Die Schadensersatzansprüche noch die angeblich bei den gegnerischen Rechtsanwälten entstandenen Gebühren werden konkret beziffert. Es wird lediglich behauptet, dass im Fall eines gerichtlichen Vorgehens Anwaltsgebühren in Höhe von 1.358,84 EUR zzgl. Mehrwertsteuer und weitere 588,00 EUR Gerichtskosten anfallen. In diesem Zusammenhang wird dann ein Angebot unterbreitet, nachdem für den Fall, dass der Abgemahnte innerhalb einer kurzen Frist bereit ist 390,00 EUR zahlen werde, die Sache zu den Akten gelegt werde. Werde das Vergleichsangebot allerdings nicht angenommen, will die Kanzlei Denecke von Haxthausen &amp; Partner ihrer Mandantschaft empfehlen, sofort gerichtlich gegen den Abgemahnten vorzugehen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Bitte beachten Sie die gesetzten Fristen. Sollten die abmahnenden Rechtsanwälte tatsächlich ihre Drohung war machen und nach Ablauf der gesetzten Frist vor Gericht ziehen, kann es schnell unnötig teuer werden. Das ist vermeidbar.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Denecke von Haxthausen &amp; Partner vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zum einen werden mit der uneingeschränkten Abgabe der Unterlassungserklärung auch die Kosten der Gegenseite anerkannt und müssen dann auch gezahlt werden. Zum anderen erscheint die fixe Vertragsstrafe zu hoch. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte <a title="Unterlassungserklärung Filesharing" href="http://abmahnung-medienrecht.de/who-is-who">Unterlassungserklärung</a> innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ee09ce1c998a10753ebd43d44e40a1cf&amp;nr=51934&amp;linked=pm&amp;Blank=1" target="_blank">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Andres als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
<p><span style="color: #800000;"> </span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Sasse &amp; Partner mahnen im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH das Filmwerk „The Kings Speech“ ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/05/sasse-partner-mahnen-im-auftrag-der-senator-film-verleih-gmbh-das-filmwerk-%e2%80%9ethe-kings-speech%e2%80%9c-ab/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/05/sasse-partner-mahnen-im-auftrag-der-senator-film-verleih-gmbh-das-filmwerk-%e2%80%9ethe-kings-speech%e2%80%9c-ab/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 25 May 2011 10:43:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Sasse & Partner]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=970</guid>
		<description><![CDATA[Derzeit versenden die in Hamburg und Berlin ansässigen Rechtsanwälte Sasse &#38; Partner im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH Abmahnungen wegen der angeblichen Verletzung von Urheberrechten an dem Filmwerk „The Kings Speech“. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der von der Kanzlei Sasse und Partner verfassten Abmahnung wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F05%2Fsasse-partner-mahnen-im-auftrag-der-senator-film-verleih-gmbh-das-filmwerk-%25e2%2580%259ethe-kings-speech%25e2%2580%259c-ab%2F&amp;text=Sasse%20%26%20Partner%20mahnen%20im%20Auftrag%20der%20Senator%20Film%20Verleih%20GmbH%20das%20Filmwerk%20%E2%80%9EThe%20Kings%20Speech%E2%80%9C%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F05%2Fsasse-partner-mahnen-im-auftrag-der-senator-film-verleih-gmbh-das-filmwerk-%25e2%2580%259ethe-kings-speech%25e2%2580%259c-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Derzeit versenden die in Hamburg und Berlin ansässigen Rechtsanwälte <a title="Kanzlei Sasse und Partner" href="http://www.sasse-partner.com/" target="_blank">Sasse &amp; Partner</a> im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH Abmahnungen wegen der angeblichen Verletzung von Urheberrechten an dem Filmwerk „<a title="The Kings Speech - Der Film" href="http://www.thekingsspeech.senator.de/" target="_self">The Kings Speech</a>“. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der von der Kanzlei Sasse und Partner verfassten Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, nach der sich der Empfänger der Abmahnung verpflichtet, es künftig zu unterlassen, das Filmwerk “ The Kings Speech ” im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-970"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsanspruch </span></strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Sasse &amp; Partner von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Weder die Schadensersatzansprüche noch die angeblich bei den gegnerischen Rechtsanwälten entstandenen Gebühren werden konkret beziffert. Es wird lediglich ein Angebot unterbreitet, nachdem für den Fall, dass der Abgemahnte innerhalb einer kurzen Frist bereit ist 800,00 EUR zu zahlen. Werde das Vergleichsangebot allerdings nicht angenommen, droht die Kanzlei damit, dass anderenfalls höhere <a title="Kosten Abmahnung Filesharing" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/">Gebühren</a> entstehen werden. Hiervon sollte man sich jedoch nicht verunsichern lassen, da bereits fraglich ist, ob überhaupt Gebühren in dieser Höhe geschuldet sind.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Bitte beachten Sie die gesetzten Fristen. Sollten die abmahnenden Rechtsanwälte tatsächlich ihre Drohung war machen und nach Ablauf der gesetzten Frist vor Gericht ziehen, kann es schnell unnötig teuer werden. Das ist vermeidbar.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Sasse &amp; Partner vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zum einen werden mit der uneingeschränkten Abgabe der Unterlassungserklärung auch die Kosten der Gegenseite anerkannt und müssen dann auch gezahlt werden. Zum anderen erscheint die fixe Vertragsstrafe zu hoch. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte <a title="Unterlassungserklärung Filesharing" href="http://abmahnung-medienrecht.de/who-is-who">Unterlassungserklärung</a> innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ee09ce1c998a10753ebd43d44e40a1cf&amp;nr=51934&amp;linked=pm&amp;Blank=1" target="_blank">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Andres als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Sony Music Hörbücher der &#8220;Drei ???&#8221; ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/05/waldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-sony-music-horbucher-der-drei-ab/</link>
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		<pubDate>Thu, 12 May 2011 08:12:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=948</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Sony Music Entertainment GmbH Hörbücher mit den Titeln „Die drei ??? – Fels der Dämonen“, „Die drei ??? – Haus des Schreckens“, „Die drei ??? – SMS aus dem Grab“ und „Die drei ??? – Der Fluch des Drachens“ ab. Es wird behauptet, das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F05%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-sony-music-horbucher-der-drei-ab%2F&amp;text=Waldorf%20Frommer%20aus%20M%C3%BCnchen%20mahnt%20im%20Auftrag%20der%20Sony%20Music%20H%C3%B6rb%C3%BCcher%20der%20%22Drei%20%3F%3F%3F%22%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F05%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-sony-music-horbucher-der-drei-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der <a title="Sony Music Entertainment" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Sony_Music_Entertainment" target="_blank">Sony Music Entertainment GmbH</a> Hörbücher mit den Titeln „<a title="Die drei Fragezeichen" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Die_drei_%3F%3F%3F" target="_blank">Die drei ???</a> – Fels der Dämonen“, „Die drei ??? – Haus des Schreckens“, „Die drei ??? – SMS aus dem Grab“ und „Die drei ??? – Der Fluch des Drachens“ ab. Es wird behauptet, das Album sei über die Tauschbörse edonkey anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> von Waldorf Frommer wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-948"></span></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</strong> </span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung abgeben? - Nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche <a title="Kosten der Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Kostenerstattungsanspruch</a> wird auf 859,00 EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie vorformuliert unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 666,00 EUR angeboten.</p>
<p>Zudem wird ein der Sony Music Entertainment GmbH angeblich zustehender <a title="Schadensersatzanspruch - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Schadensersatzanspruch</a> geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 950,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 965,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>Was ist zu tun?</strong></span></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>1.) Unterlassungserklärung</strong></span></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. <a title="Nähere Informationen zur Haftung" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self">Dies ist nicht immer der Fall</a> und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Sony Music Entertainment GmbH bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><span style="color: #800000;"> <strong>2.) Zahlen?</strong></span></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Infoamtionen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Gebührendeckelungsvorschrift</a> des <a title="§ 97 a Abs. 2 UrhG" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html" target="_blank">§ 97 a Abs. 2 UrhG</a> auszugehen, was einer <a title="BGH: Gebührendeckelungsvorschrift auf Filesahring anwendbar" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>AG Frankfurt: Gebührendeckelungsvorschrift des § 97a Abs. 2 UrhG ist Filesharing-Abmahnungen anwendbar</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/05/ag-frankfurt-gebuhrendeckelungsvorschrift-des-%c2%a7-97a-abs-2-urhg-ist-filesharing-abmahnungen-anwendbar/</link>
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		<pubDate>Mon, 02 May 2011 09:39:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Gebührendeckelungsvorschrift]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=959</guid>
		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat mit Urteil vom 1. Februar 2010 (Az.: 30 C 2353/09-75) die Anwendung der Gebührendeckelungsvorschrift des § 97a Abs. 2 UrhG bei Filesharing-Abmahnungen bejaht. Nach Auffassung des Gerichts waren in dem konkreten Fall sämtliche Voraussetzungen der Vorschrift (erstmalige Abmahnung, einfach gelagerter Fall, unerhebliche Rechtsverletzung, außerhalb des geschäftlichen Verkehr) gegeben. Nach Auffassung des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F05%2Fag-frankfurt-gebuhrendeckelungsvorschrift-des-%25c2%25a7-97a-abs-2-urhg-ist-filesharing-abmahnungen-anwendbar%2F&amp;text=AG%20Frankfurt%3A%20Geb%C3%BChrendeckelungsvorschrift%20des%20%C2%A7%2097a%20Abs.%202%20UrhG%20ist%20Filesharing-Abmahnungen%20anwendbar&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F05%2Fag-frankfurt-gebuhrendeckelungsvorschrift-des-%25c2%25a7-97a-abs-2-urhg-ist-filesharing-abmahnungen-anwendbar%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat mit Urteil vom 1. Februar 2010 (Az.: 30 C 2353/09-75) die Anwendung der Gebührendeckelungsvorschrift des § 97a Abs. 2 UrhG bei Filesharing-Abmahnungen bejaht. Nach Auffassung des Gerichts waren in dem konkreten Fall sämtliche Voraussetzungen der Vorschrift (erstmalige Abmahnung, einfach gelagerter Fall, unerhebliche Rechtsverletzung, außerhalb des geschäftlichen Verkehr) gegeben.<span id="more-959"></span></p>
<p>Nach Auffassung des Amtsgerichts handelte es sich um einen einfach gelagerten Fall, weil dieser weder rechtliche noch tatsächliche Schwierigkeiten aufweise. Das Amtsgericht wies insofern darauf hin, dass durch die Einführung des Drittauskunftsanspruchs (§ 101 UrhG), nach dem der Rechteinhaber gegenüber dem Telefonprovider Auskunft über die Adressdaten des Anschlussinhabers verlangen kann, sich der Rechercheaufwand des Abmahners stark vereinfacht habe.</p>
<p>Auch sah das Amtsgericht Frankfurt die Rechtsverletzung als noch unerheblich an. Das Gericht wies darauf hin, dass die in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages (BT-Drucksache 16/8783,50) aufgeführten Beispiele nicht abschließend seien. Im Gegenteil seien die Filesharing-Fälle mit den in der Liste der o. g. Beschlussempfehlung aufgeführten Beispielsfälle vergleichbar, da es sich hier wie dort um Fälle einer einmaligen Rechtsverletzung durch die Zugänglichmachung eines einzelnen Werkes handele. Zudem könne bei der Beurteilung der Frage, ob die Rechtsverletzung erheblich im Sinne der Gebührendeckelungsvorschrift sei, nicht auf die zu § 101 UrhG entwickelten Kriterien zum gewerblichen Ausmaß der Rechtsverletzung zurückgegriffen werden, da dies eine präjudizielle Wirkung zur Folge habe. Dies sei vom Gesetzgeber jedoch nicht gewollt, was sich bereits aus dem unterschiedlichen Wortlaut der Paragraphen ergebe. In § 97a Abs. 2 UrhG heißt es &#8220;Erheblichkeit der Rechtsverletzung&#8221;, § 101 UrhG verwendet dagegen dern Begriff des &#8220;gewerblichen Ausmaß&#8221;.</p>
<p>Auch habe der beklagte Anschlussinhaber außerhalb des geschäftlichen Verkehrs gehandelt, da die Art und Weise der Handlung nicht dem entsprach, was von einem gewerblich Handelnden zu erwarten gewesen wäre.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Denecke von Haxthausen &amp; Partner mahnen im Auftrag der Digi Rights Administration</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/04/denecke-von-haxthausen-partner-mahnen-im-auftrag-der-digi-rights-administration/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/04/denecke-von-haxthausen-partner-mahnen-im-auftrag-der-digi-rights-administration/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 30 Apr 2011 11:02:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Denecke von Haxthausen und Partner]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=977</guid>
		<description><![CDATA[Derzeit versenden die Berliner Kanzlei Denecke von Haxthausen &#38; Partner im Auftrag der Digi Rights Administration Abmahnungen wegen der angeblichen Verletzung von Urheberrechten an dem Musikwerk „Milk &#38; Sugar vs. Vaya Con Dios – Hey (Nah Neh Nah)“. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der von der Kanzlei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F04%2Fdenecke-von-haxthausen-partner-mahnen-im-auftrag-der-digi-rights-administration%2F&amp;text=Denecke%20von%20Haxthausen%20%26%20Partner%20mahnen%20im%20Auftrag%20der%20Digi%20Rights%20Administration&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F04%2Fdenecke-von-haxthausen-partner-mahnen-im-auftrag-der-digi-rights-administration%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Derzeit versenden die Berliner Kanzlei Denecke von Haxthausen &amp; Partner im Auftrag der Digi Rights Administration Abmahnungen wegen der angeblichen Verletzung von Urheberrechten an dem Musikwerk „Milk &amp; Sugar vs. Vaya Con Dios – Hey (Nah Neh Nah)“. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der von der Kanzlei Denecke von Haxthausen &amp; Partner verfassten Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, nach der sich der Empfänger der Abmahnung verpflichtet, es künftig zu unterlassen, das Musikwerk „Milk &amp; Sugar vs. Vaya Con Dios – Hey (Nah Neh Nah)“ im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-977"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsanspruch </span></strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Denecke von Haxthausen &amp; Partner von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Die Schadensersatzansprüche noch die angeblich bei den gegnerischen Rechtsanwälten entstandenen Gebühren werden konkret beziffert. Es wird lediglich behauptet, dass im Fall eines gerichtlichen Vorgehens Anwaltsgebühren in Höhe von 1.358,84 EUR zzgl. Mehrwertsteuer und weitere 588,00 EUR Gerichtskosten anfallen. In diesem Zusammenhang wird dann ein Angebot unterbreitet, nachdem für den Fall, dass der Abgemahnte innerhalb einer kurzen Frist bereit ist 390,00 EUR zahlen werde, die Sache zu den Akten gelegt werde. Werde das Vergleichsangebot allerdings nicht angenommen, will die Kanzlei Denecke von Haxthausen &amp; Partner ihrer Mandantschaft empfehlen, sofort gerichtlich gegen den Abgemahnten vorzugehen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Bitte beachten Sie die gesetzten Fristen. Sollten die abmahnenden Rechtsanwälte tatsächlich ihre Drohung war machen und nach Ablauf der gesetzten Frist vor Gericht ziehen, kann es schnell unnötig teuer werden. Das ist vermeidbar.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Denecke von Haxthausen &amp; Partner vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zum einen werden mit der uneingeschränkten Abgabe der Unterlassungserklärung auch die Kosten der Gegenseite anerkannt und müssen dann auch gezahlt werden. Zum anderen erscheint die fixe Vertragsstrafe zu hoch. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte <a title="Unterlassungserklärung Filesharing" href="http://abmahnung-medienrecht.de/who-is-who">Unterlassungserklärung</a> innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ee09ce1c998a10753ebd43d44e40a1cf&amp;nr=51934&amp;linked=pm&amp;Blank=1" target="_blank">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Andres als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
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