<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>S.O.S. - Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing &#187; Abmahnung</title>
	<atom:link href="http://abmahnung-medienrecht.de/tag/abmahnung/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://abmahnung-medienrecht.de</link>
	<description>Rufen Sie uns gebührenfrei an: 0800 - 40 44 66 83</description>
	<lastBuildDate>Fri, 03 Feb 2012 22:40:38 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.1</generator>
<atom:link rel="hub" href="http://pubsubhubbub.appspot.com"/><atom:link rel="hub" href="http://superfeedr.com/hubbub"/>		<item>
		<title>Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Universum Film GmbH den Film „Blitz“ ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2012/01/waldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-universum-film-gmbh-den-film-%e2%80%9eblitz-ab/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2012/01/waldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-universum-film-gmbh-den-film-%e2%80%9eblitz-ab/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 29 Jan 2012 19:03:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Filesahring]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer Abmahnung Filesahring]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=1201</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Universum Film GmbH den Film „Blitz“ ab. Es wird behauptet, der Film „Blitz“ sei über die Tauschbörse bittorent anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F01%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-universum-film-gmbh-den-film-%25e2%2580%259eblitz-ab%2F&amp;text=Waldorf%20Frommer%20aus%20M%C3%BCnchen%20mahnt%20im%20Auftrag%20der%20Universum%20Film%20GmbH%20den%20Film%20%E2%80%9EBlitz%E2%80%9C%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F01%2Fwaldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-universum-film-gmbh-den-film-%25e2%2580%259eblitz-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_9420637_XS2.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1202" title="Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag der Universum Film GmbH den Film „Blitz“ ab" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/01/Fotolia_9420637_XS2-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Universum Film GmbH den <a title="Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Universum Film GmbH den Folm Blitz ab" href="http://filmkinotrailer.com/blitz-film/" target="_blank">Film „Blitz“</a> ab. Es wird behauptet, der Film „Blitz“ sei über die Tauschbörse bittorent anderen Internetnutzern einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> von Waldorf Frommer wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-1201"></span></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</strong></span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung abgeben? - Nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche <a title="Kosten der Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Kostenerstattungsanspruch</a> wird auf 506,00 EUR beziffert.</p>
<p>Zudem wird ein der Universum Film GmbH angeblich wegen des Uploads des Films Ironclad angeblich zustehender <a title="Schadensersatzanspruch - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Schadensersatzanspruch</a> geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 965,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Was ist zu tun?</strong></span></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>1.) Unterlassungserklärung</strong></span></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. <a title="Nähere Informationen zur Haftung" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self">Dies ist nicht immer der Fall</a> und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung nur auf den in der Abmahnung genannten Film bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann – hier drohen insbesondere Mehrfachabmahnungen. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>2.) Zahlen?</strong></span></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Infoamtionen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Gebührendeckelungsvorschrift</a> des <a title="§ 97 a Abs. 2 UrhG" href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97a.html" target="_blank">§ 97 a Abs. 2 UrhG</a> auszugehen, was einer <a title="BGH: Gebührendeckelungsvorschrift auf Filesahring anwendbar" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p>Zudem werden die Schadensersatzansprüche pauschaliert und ohne weitere Begründung geltend gemacht. Unserer Auffassung ist das nicht zulässig. Vielmehr muss im Rahmen der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Filesharing vorgetragen werden, in welcher Größenordnung Zugriffe auf die Dateien bei einem Angebot auf Tauschbörsen regelmäßig erfolgt. Siehe hierzu auch ein aktuelles Urteil des OLG Köln.</p>
<p>Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</p>
<p>Tel: 0800 – 40 44 66 83</p>
<p>Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</p>
<p><span style="color: #800000;">Im Falle einer Abmahnung von den Rechtsanwälten Schulenberg &amp; Schenk wegen der Verletzung von Urheberrechten bieten wir folgenden Service:</span></p>
<ul>
<li><span style="color: #800000;">Wir geben eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung.</span></li>
<li><span style="color: #800000;">Auf Anfrage rufen wir gerne zurück – wir rufen dann an, wenn Sie Zeit haben, Termine vor Ort sind nicht erforderlich, auf Anfrage aber auch möglich.</span></li>
<li><span style="color: #800000;">Wir reagieren unmittelbar nach Mandatserteilung und bearbeiten Ihren Fall sofort und fristgerecht.</span></li>
<li><span style="color: #800000;">Die außergerichtliche Verteidigung erfolgt für einen festen Pauschalbetrag.</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: Calibri; font-size: small;"> </span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2012/01/waldorf-frommer-aus-munchen-mahnt-im-auftrag-der-universum-film-gmbh-den-film-%e2%80%9eblitz-ab/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BGH: Keine Anwendbarkeit der Gebührendecklungsvorschrift auf vor dem 01.09.2008 erfolgte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/bgh-keine-anwendbarkeit-der-gebuhrendecklungsvorschrift-auf-vor-dem-01-09-2008-liegende-urheberrechtsverletzungen/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/bgh-keine-anwendbarkeit-der-gebuhrendecklungsvorschrift-auf-vor-dem-01-09-2008-liegende-urheberrechtsverletzungen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Nov 2011 07:51:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=1093</guid>
		<description><![CDATA[Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. September 2011 entschieden, dass die Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG, nach der der Rechteinhaber für die ihnen durch die Abmahnung einer urheberrechtlichen Verletzungshandlung entstehenden Kosten unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr als 100,00 EUR verlangen können, nicht auf Rechtsverletzungen anwendbar sind, die vor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Fbgh-keine-anwendbarkeit-der-gebuhrendecklungsvorschrift-auf-vor-dem-01-09-2008-liegende-urheberrechtsverletzungen%2F&amp;text=BGH%3A%20Keine%20Anwendbarkeit%20der%20Geb%C3%BChrendecklungsvorschrift%20auf%20vor%20dem%2001.09.2008%20erfolgte%20Abmahnungen%20wegen%20Urheberrechtsverletzungen&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F11%2Fbgh-keine-anwendbarkeit-der-gebuhrendecklungsvorschrift-auf-vor-dem-01-09-2008-liegende-urheberrechtsverletzungen%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a rel="attachment wp-att-1094" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/bgh-keine-anwendbarkeit-der-gebuhrendecklungsvorschrift-auf-vor-dem-01-09-2008-liegende-urheberrechtsverletzungen/news-7/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1094" title="BGH: Keine Anwendbarkeit des § 97 a Abs. 2 UrhG auf Urheberrechtsverltzungen vor dem 01.08.2008" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2011/11/Fotolia_8849224_XS2-150x150.jpg" alt="BGH: Keine Anwendbarkeit des § 97 a Abs. 2 UrhG auf Urheberrechtsverltzungen vor dem 01.08.2008" width="150" height="150" /></a>Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. September 2011 entschieden, dass die Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG, nach der der Rechteinhaber für die ihnen durch die Abmahnung einer urheberrechtlichen Verletzungshandlung entstehenden Kosten unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr als 100,00 EUR verlangen können, nicht auf Rechtsverletzungen anwendbar sind, die vor dem 01. September 2008 begangen wurden, da die Vorschrift erst an diesem Tag in Kraft getreten ist. (Aktenzeichen: I ZR 145/10).<span id="more-1093"></span></p>
<p>Dem Urteil lag eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung aus dem November 2007 zu Grunde. Der Beklagte gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Er weigerte sich jedoch, die Kosten der Abmahnung, die sich auf 859,80 EUR beliefen, auszugleichen.</p>
<p>Das Amtsgericht hat der Klage nur in Höhe eines Betrages von 100 € stattgegeben. Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben. Das Berufungsgericht war insofern der Auffassung, der Anspruch auf Kostenerstattung sei gemäß § 97a Abs. 2 UrhG der Höhe nach auf 100,00 EUR beschränkt, da es sich um eine erstmalige Abmahnung in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs handele. Der BGH hob das Urteil jedoch auf, da die Vorschrift des § 97 a UrhG nicht zur Anwendung kommen könne. Diese sei zum Zeitpunkt der Abmahnung – dies sei der insofern der entscheidende Zeitpunkt – noch nicht in Kraft gewesen.</p>
<p>Eine Entscheidung über die in der Praxis in Streit stehenden Anwendungsvoraussetzungen der Gebührendeckelungsvorschrift, insbesondere über die Frage, wann eine noch unerhebliche Rechtsverletzung im Sinne des § 97 a Abs. 2 UrhG vorliegt, ist damit noch nicht gefallen – diese steht nach wie vor aus.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/11/bgh-keine-anwendbarkeit-der-gebuhrendecklungsvorschrift-auf-vor-dem-01-09-2008-liegende-urheberrechtsverletzungen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rechtsanwälte lex-ius mahnen im Auftrag der Alamode Filmdistribution OHG „Exit through the Giftshop“ des Graffitikünstlers Banksy ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/02/rechtsanwalte-lex-ius-mahnen-im-auftrag-der-alamode-filmdistribution-ohg-%e2%80%9eexit-through-the-giftshop%e2%80%9c-des-graffitikunstlers-banksy-ab/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/02/rechtsanwalte-lex-ius-mahnen-im-auftrag-der-alamode-filmdistribution-ohg-%e2%80%9eexit-through-the-giftshop%e2%80%9c-des-graffitikunstlers-banksy-ab/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 01 Feb 2011 11:21:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=841</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnen die Rechtsanwälte lex-ius im Auftrage der Alamode Filmdistribution OHG den Film „Exit through the Giftshop“ des Graffitikünstlers Banksy ab. Es wird behauptet, das Album sei über eine Tauschbörse einer unbegrenzeten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F02%2Frechtsanwalte-lex-ius-mahnen-im-auftrag-der-alamode-filmdistribution-ohg-%25e2%2580%259eexit-through-the-giftshop%25e2%2580%259c-des-graffitikunstlers-banksy-ab%2F&amp;text=Rechtsanw%C3%A4lte%20lex-ius%20mahnen%20im%20Auftrag%20der%20Alamode%20Filmdistribution%20OHG%20%E2%80%9EExit%20through%20the%20Giftshop%E2%80%9C%20des%20Graffitik%C3%BCnstlers%20Banksy%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F02%2Frechtsanwalte-lex-ius-mahnen-im-auftrag-der-alamode-filmdistribution-ohg-%25e2%2580%259eexit-through-the-giftshop%25e2%2580%259c-des-graffitikunstlers-banksy-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Aktuell mahnen die Rechtsanwälte lex-ius im Auftrage der Alamode Filmdistribution OHG den Film „Exit through the Giftshop“ des Graffitikünstlers Banksy ab. Es wird behauptet, das Album sei über eine Tauschbörse einer unbegrenzeten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung der Rechtsanwälte lex-ius wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-841"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</span></strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Rechtsanwälte lex-ius von dem Abgemahnten verlangen, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Zudem werde mit der Abmahnung Zahlungsansprüche geltend gemacht. Zur Abgeltung der Forderung soll ein Betrag in Höhe von 1.200,00 EUR gezahlt werden. Zu den Kosten einer Abmahnung finden Sie <a title="Was darf die Abmahnung Kosten?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">hier</a> weitere Informationen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der <a title="Unterlassungserklärung - weitere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Zur Frage der Haftung finden Sie <a title="Wer haftet?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self">hier</a> nähere Informationen. Auf keinen Fall aber sollte die von den Rechtsanwälten lex ius vorgefertigte Unterlassungserklärung vorschnell abgegeben werden. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Gebührendeckelungsvorschrift</a> des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a title="BGH: Haftung für unzureichend gesicherten W-LAN-Anschluss" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></strong></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
<p><span style="color: #800000;"> </span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/02/rechtsanwalte-lex-ius-mahnen-im-auftrag-der-alamode-filmdistribution-ohg-%e2%80%9eexit-through-the-giftshop%e2%80%9c-des-graffitikunstlers-banksy-ab/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Waldorf Frommer mahnt im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH  den Film „Pandorum“ ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/01/waldorf-frommer-mahnt-im-auftrage-der-constantin-film-verleih-gmbh-den-film-%e2%80%9epandorum%e2%80%9c-ab/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/01/waldorf-frommer-mahnt-im-auftrage-der-constantin-film-verleih-gmbh-den-film-%e2%80%9epandorum%e2%80%9c-ab/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 10 Jan 2011 14:27:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=769</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH  den Film „Pandorum“ ab. Es wird behauptet, der Film sei über die Tauschbörse bittorrent anderen Internetnutzern einer unbegrenzeten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F01%2Fwaldorf-frommer-mahnt-im-auftrage-der-constantin-film-verleih-gmbh-den-film-%25e2%2580%259epandorum%25e2%2580%259c-ab%2F&amp;text=Waldorf%20Frommer%20mahnt%20im%20Auftrage%20der%20Constantin%20Film%20Verleih%20GmbH%20%20den%20Film%20%E2%80%9EPandorum%E2%80%9C%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F01%2Fwaldorf-frommer-mahnt-im-auftrage-der-constantin-film-verleih-gmbh-den-film-%25e2%2580%259epandorum%25e2%2580%259c-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH  den Film „Pandorum“ ab. Es wird behauptet, der Film sei über die Tauschbörse bittorrent anderen Internetnutzern einer unbegrenzeten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. <span id="more-769"></span>Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung von Waldorf Frommer wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</strong></span> </p>
<p>Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird auf 631,80 EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie vorformuliert unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 506,00 EUR angeboten.</p>
<p> Zudem wird ein der Constantin Film Verleih GmbH  angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 1.566,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p> <span style="color: #800000;"><strong>Was ist zu tun?</strong></span></p>
<p> Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p> <span style="color: #800000;"><strong>1.) Unterlassungserklärung</strong></span></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Constantin Film Verleih GmbH   bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden,</p>
<p> Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p> <span style="color: #800000;"><strong>2.) Zahlen?</strong></span></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010 zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p>Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2011/01/waldorf-frommer-mahnt-im-auftrage-der-constantin-film-verleih-gmbh-den-film-%e2%80%9epandorum%e2%80%9c-ab/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Waldorf Frommer mahnt im Auftrage der Tele München Fernseh Gesellschaft den Film &#8220;R. E. D.&#8221; ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/12/waldorf-frommer-mahnt-im-auftrage-der-tele-munchen-fernseh-gesellschaft-den-film-r-e-d-ab/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/12/waldorf-frommer-mahnt-im-auftrage-der-tele-munchen-fernseh-gesellschaft-den-film-r-e-d-ab/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 19 Dec 2010 12:14:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=687</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH den Film „R. E. D.“ ab. Es wird behauptet, der Film sei über die Tauschbörse bittorrent. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung von Waldorf Frommer wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F12%2Fwaldorf-frommer-mahnt-im-auftrage-der-tele-munchen-fernseh-gesellschaft-den-film-r-e-d-ab%2F&amp;text=Waldorf%20Frommer%20mahnt%20im%20Auftrage%20der%20Tele%20M%C3%BCnchen%20Fernseh%20Gesellschaft%20den%20Film%20%22R.%20E.%20D.%22%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F12%2Fwaldorf-frommer-mahnt-im-auftrage-der-tele-munchen-fernseh-gesellschaft-den-film-r-e-d-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Aktuell mahnt die Kanzlei <a title="Abmahnungen Waldorf Frommer" href="http://abmahnung-medienrecht.de/tag/waldorf-frommer/">Waldorf Frommer</a> aus München im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH den Film „R. E. D.“ ab. Es wird behauptet, der Film sei über die Tauschbörse bittorrent. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung Filesharing - Wir helfen Ihnen!" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about">Abmahnung</a> von Waldorf Frommer wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-687"></span></p>
<h4><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche </span></h4>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Filesharing Unterlassungserklärung - was ist das?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/who-is-who">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird auf 651,80 EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie vorformuliert unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 506,00 EUR angeboten.</p>
<p>Zudem wird ein der Tele München Fernseh GmbH angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 956,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<h4><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></h4>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Tele München Fernseh GmbH bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden,</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ee09ce1c998a10753ebd43d44e40a1cf&amp;nr=51934&amp;linked=pm&amp;Blank=1" target="_blank">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
<p><span style="color: #800000;"> </span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/12/waldorf-frommer-mahnt-im-auftrage-der-tele-munchen-fernseh-gesellschaft-den-film-r-e-d-ab/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kanzlei Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer mahnt im Auftrag der EUROPACORP den Film “Adele und das Geheimnis des Pharaos“ ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/12/kanzlei-fareds-rechtsanwalt-dr-fleischer-mahnt-im-auftrag-der-europacorp-den-film-%e2%80%9cadele-und-das-geheimnis-des-pharaos%e2%80%9c-ab/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/12/kanzlei-fareds-rechtsanwalt-dr-fleischer-mahnt-im-auftrag-der-europacorp-den-film-%e2%80%9cadele-und-das-geheimnis-des-pharaos%e2%80%9c-ab/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 15 Dec 2010 21:46:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Dr. Fleischer]]></category>
		<category><![CDATA[Fareds]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=678</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer aus Hamburg im Auftrage der EUROCORP Société Anonyme den Film „Adele und das Geheimnis des Pharaos“ ab. Bei der EUROCORP Société Anonyme handelt es sich nach den Angaben der Kanzlei Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer um eine international operierende Filmprduktions- und Filmverleihgesellschaft, die im Jahre 2000 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F12%2Fkanzlei-fareds-rechtsanwalt-dr-fleischer-mahnt-im-auftrag-der-europacorp-den-film-%25e2%2580%259cadele-und-das-geheimnis-des-pharaos%25e2%2580%259c-ab%2F&amp;text=Kanzlei%20Fareds%20%2F%20Rechtsanwalt%20Dr.%20Fleischer%20mahnt%20im%20Auftrag%20der%20EUROPACORP%20den%20Film%20%E2%80%9CAdele%20und%20das%20Geheimnis%20des%20Pharaos%E2%80%9C%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F12%2Fkanzlei-fareds-rechtsanwalt-dr-fleischer-mahnt-im-auftrag-der-europacorp-den-film-%25e2%2580%259cadele-und-das-geheimnis-des-pharaos%25e2%2580%259c-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Aktuell mahnt die Kanzlei <a title="Fareds Abmahnungen ansehen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/tag/fareds/">Fareds</a> / Rechtsanwalt Dr. Fleischer aus Hamburg im Auftrage der EUROCORP Société Anonyme den Film „Adele und das Geheimnis des Pharaos“ ab. Bei der EUROCORP Société Anonyme handelt es sich nach den Angaben der Kanzlei Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer um eine international operierende Filmprduktions- und Filmverleihgesellschaft, die im Jahre 2000 unter anderem von dem französischen Regisseur Luc Besson gegründet worden sein soll. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung Fareds - wir helfen Ihnen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about">Abmahnung von Fareds</a> wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig zu unterlassen.<span id="more-678"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</span></strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird auf 1.359,80 EUR beziffert.</p>
<p>Zudem wird ein den Rechteinhabern angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern behauptet, dass dieser weit über den geforderten Vergleichsbetrag hinausgeht.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer im Namen der EUROCORP Société Anonyme einen Betrag in Höhe von 850,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer vorgefertigte <a title="Unterlassungserklärung - weitere Informationen dazu" href="http://abmahnung-medienrecht.de/who-is-who/">Unterlassungserklärung</a> abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer vorformulierte Unterlassungserklärung lediglich auf das konkret abgemahnte Werk bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein muss. In bestimmten Fällen empfiehlt sich die Abgabe einer sogenannten erweiterten Unterlassungserklärung, um Mehrfachabmahnungen zu vermeiden. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>2.) Zahlen?</strong></span></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ee09ce1c998a10753ebd43d44e40a1cf&amp;nr=51934&amp;linked=pm&amp;Blank=1" target="_blank">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/12/kanzlei-fareds-rechtsanwalt-dr-fleischer-mahnt-im-auftrag-der-europacorp-den-film-%e2%80%9cadele-und-das-geheimnis-des-pharaos%e2%80%9c-ab/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Rechtsanwalt Stefan Auffenberg mahnt &#8220;Buried &#8211; Lebend begraben&#8221; im Auftrag der Elite Film AG ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/12/rechtsanwalt-stefan-auffenberg-mahnt-buried-lebend-begraben-im-auftrag-der-elite-film-ag-ab/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/12/rechtsanwalt-stefan-auffenberg-mahnt-buried-lebend-begraben-im-auftrag-der-elite-film-ag-ab/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 04 Dec 2010 17:44:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Auffenberg]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=674</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnt Rechtsanwalt Auffenberg aus Dortmund im Auftrage der Elite Fim AG aus Zürich den Film „Buried – Lebend begraben“ ab, der angeblich über das Peer-to-Peer Netzwerk BitTorrent im Internt zugänglich gemacht worden sein soll. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F12%2Frechtsanwalt-stefan-auffenberg-mahnt-buried-lebend-begraben-im-auftrag-der-elite-film-ag-ab%2F&amp;text=Rechtsanwalt%20Stefan%20Auffenberg%20mahnt%20%22Buried%20-%20Lebend%20begraben%22%20im%20Auftrag%20der%20Elite%20Film%20AG%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F12%2Frechtsanwalt-stefan-auffenberg-mahnt-buried-lebend-begraben-im-auftrag-der-elite-film-ag-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Aktuell mahnt <a title="Abmahnungen von Rechtsanwalt Auffenberg" href="http://abmahnung-medienrecht.de/tag/rechtsanwalt-auffenberg/">Rechtsanwalt Auffenberg</a> aus Dortmund im Auftrage der Elite Fim AG aus Zürich den Film „Buried – Lebend begraben“ ab, der angeblich über das Peer-to-Peer Netzwerk BitTorrent im Internt zugänglich gemacht worden sein soll. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung Filesharing - Wir helfen Ihnen!" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about">Abmahnung</a> wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-674"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</span> </strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Filesharing Unterlassungserklärung - was ist das?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/who-is-who">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die Rechtsanwalt Auffenberg von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird auf 911,80 EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie vorformuliert unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 100,00 EUR angeboten.</p>
<p>Zudem wird ein der Elite Film AG angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 360,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Rechtsanwalt Auffenberg im Namen seiner Mandantin einen Betrag in Höhe von 460,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.</p>
<p><strong>1<span style="color: #800000;">.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von Rechtsanwalt Stefan Auffenberg vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Rechtsanwalt Stefan Auffenberg vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Elite Fim AG bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ee09ce1c998a10753ebd43d44e40a1cf&amp;nr=51934&amp;linked=pm&amp;Blank=1" target="_blank">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Andres als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
<p><span style="color: #800000;"> </span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/12/rechtsanwalt-stefan-auffenberg-mahnt-buried-lebend-begraben-im-auftrag-der-elite-film-ag-ab/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Waldorf Frommmer mahnen &#8220;Wickie und die starken Männer&#8221; im Auftrag der Constantin Film GmbH ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/12/waldorf-frommmer-mahnen-wickie-und-die-starken-manner-im-auftrag-der-constantin-film-gmbh-ab/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/12/waldorf-frommmer-mahnen-wickie-und-die-starken-manner-im-auftrag-der-constantin-film-gmbh-ab/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 01 Dec 2010 17:34:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=669</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Constantin Filmverleih GmbH den Film „Wickie und die starken Männer“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F12%2Fwaldorf-frommmer-mahnen-wickie-und-die-starken-manner-im-auftrag-der-constantin-film-gmbh-ab%2F&amp;text=Waldorf%20Frommmer%20mahnen%20%22Wickie%20und%20die%20starken%20M%C3%A4nner%22%20im%20Auftrag%20der%20Constantin%20Film%20GmbH%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F12%2Fwaldorf-frommmer-mahnen-wickie-und-die-starken-manner-im-auftrag-der-constantin-film-gmbh-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Aktuell mahnt die <a title="Abmahnungen Waldorf Frommer" href="http://abmahnung-medienrecht.de/tag/waldorf-frommer/">Kanzlei Waldorf Frommer</a> aus München im Auftrage der Constantin Filmverleih GmbH den Film „Wickie und die starken Männer“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung Filesharing - Wir helfen Ihnen!" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about">Abmahnung</a> wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-669"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche </span></strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Filesharing Unterlassungserklärung - was ist das?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/who-is-who">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird auf 651,80 EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie vorformuliert unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 506,00 EUR angeboten.</p>
<p>Zudem wird ein der Constantin Filmverleih GmbH angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 956,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Warner Bros. Entertainment GmbH bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. . Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein <a title="Kosten Abmahnung" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/">kostspieliges</a> Verfahren zu vermeiden,</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ee09ce1c998a10753ebd43d44e40a1cf&amp;nr=51934&amp;linked=pm&amp;Blank=1" target="_blank">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Andres als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/12/waldorf-frommmer-mahnen-wickie-und-die-starken-manner-im-auftrag-der-constantin-film-gmbh-ab/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kanzlei Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer mahnt &#8220;Rocco &amp; Bass T – Players in a Frame“ ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/11/kanzlei-fareds-rechtsnwalt-dr-fleischer-mahnt-rocco-bass-t-%e2%80%93-players-in-a-frame%e2%80%9c-ab/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/11/kanzlei-fareds-rechtsnwalt-dr-fleischer-mahnt-rocco-bass-t-%e2%80%93-players-in-a-frame%e2%80%9c-ab/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 19 Nov 2010 15:43:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Fareds]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=653</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Fareds / Rechtsnwalt Dr. Fleischer aus Hamburg im Auftrage der Herren Sven Gruhnwald und Sebastian Göckede den Song „Rocco &#38; Bass T – Players in a Frame“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F11%2Fkanzlei-fareds-rechtsnwalt-dr-fleischer-mahnt-rocco-bass-t-%25e2%2580%2593-players-in-a-frame%25e2%2580%259c-ab%2F&amp;text=Kanzlei%20Fareds%20%2F%20Rechtsanwalt%20Dr.%20Fleischer%20mahnt%20%22Rocco%20%26%20Bass%20T%20%E2%80%93%20Players%20in%20a%20Frame%E2%80%9C%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F11%2Fkanzlei-fareds-rechtsnwalt-dr-fleischer-mahnt-rocco-bass-t-%25e2%2580%2593-players-in-a-frame%25e2%2580%259c-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Aktuell mahnt die Kanzlei Fareds / Rechtsnwalt Dr. Fleischer aus Hamburg im Auftrage der Herren Sven Gruhnwald und Sebastian Göckede den Song „Rocco &amp; Bass T – Players in a Frame“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig zu unterlassen.<span id="more-653"></span><!--more--></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</strong> </span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Fareds / Rechtsnwalt Dr. Fleischer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird auf 631,80 EUR beziffert.</p>
<p>Zudem wird ein den Rechteinhabern angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern behauptet, dass dieser weit über den geforderten Vergleichsbetrag hinausgeht.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Fareds / Rechtsnwalt Dr. Fleischer im Namen ihrer Mandanten einen Betrag in Höhe von 450,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Was ist zu tun?</strong></span></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>1.) Unterlassungserklärung</strong></span></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer vorformulierte Unterlassungserklärung lediglich auf das konkret abgemahnte Werk bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein muss. In bestimmten Fällen empfiehlt sich die Abgabe einer sogenannten erweiterten Unterlassungserklärung, um Mehrfachabmahnungen zu vermeiden. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>2.) Zahlen?</strong></span></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010 zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Andres als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/11/kanzlei-fareds-rechtsnwalt-dr-fleischer-mahnt-rocco-bass-t-%e2%80%93-players-in-a-frame%e2%80%9c-ab/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrage von Warner Bros. Entertainment GmbH den Film &#8220;Zweiohrküken&#8221; ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/11/kanzlei-waldorf-frommer-mahnt-im-auftrage-von-warner-bros-entertainment-gmbh-zweiohrkuken/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/11/kanzlei-waldorf-frommer-mahnt-im-auftrage-von-warner-bros-entertainment-gmbh-zweiohrkuken/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 10 Nov 2010 18:40:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Gebührendeckelungsvorschrift]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=590</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage von Warner Bros. Entertainment GmbH den Film „Zweiohrküken“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig zu unterlassen. Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche Dem Schreiben ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F11%2Fkanzlei-waldorf-frommer-mahnt-im-auftrage-von-warner-bros-entertainment-gmbh-zweiohrkuken%2F&amp;text=%20Kanzlei%20Waldorf%20Frommer%20mahnt%20im%20Auftrage%20von%20Warner%20Bros.%20Entertainment%20GmbH%20den%20Film%20%22Zweiohrk%C3%BCken%22%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F11%2Fkanzlei-waldorf-frommer-mahnt-im-auftrage-von-warner-bros-entertainment-gmbh-zweiohrkuken%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><div class="mceTemp">
<div id="attachment_616" class="wp-caption alignleft" style="width: 172px"><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2010/11/Abmahnung-22.jpg"><img class="size-full wp-image-616 " title="Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Waldorf Frommer" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2010/11/Abmahnung-22.jpg" alt="Abmahnung Waldorf Frommer" width="162" height="132" /></a><p class="wp-caption-text">Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Waldorf Frommer</p></div>
<p>Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage von Warner Bros. Entertainment GmbH den Film „Zweiohrküken“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung Filesharing - Wir helfen Ihnen!" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about">Abmahnung</a> wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig zu unterlassen.<span id="more-590"></span></p>
</div>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</strong><strong> </strong></span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Filesharing Unterlassungserklärung - was ist das?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/who-is-who">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird auf 651,80 EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie vorformuliert unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 506,00 EUR angeboten.</p>
<p>Zudem wird ein der Warner Bros. Entertainment GmbH angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 956,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Warner Bros. Entertainment GmbH bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. . Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden,</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ee09ce1c998a10753ebd43d44e40a1cf&amp;nr=51934&amp;linked=pm&amp;Blank=1" target="_blank">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Andres als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;"> Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/11/kanzlei-waldorf-frommer-mahnt-im-auftrage-von-warner-bros-entertainment-gmbh-zweiohrkuken/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Amtsgericht Aachen: Rechtsanwaltskosten bei Abmahnung sind aus einem Streitwert von 3.000,00 EUR zu bestimmen</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/11/amtsgericht-aachen-rechtsanwaltskosten-bei-abmahnung-sind-aus-einem-streitwert-von-3-00000-eur-zu-bestimmen/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/11/amtsgericht-aachen-rechtsanwaltskosten-bei-abmahnung-sind-aus-einem-streitwert-von-3-00000-eur-zu-bestimmen/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 08 Nov 2010 08:55:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=595</guid>
		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Aachen hat mit einem im Juli verkündeten Urteil (Az.: 115 C 77/10) entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der mit der Verteidigung eines Abgemahnten beauftragt ist, lediglich aus einem Gegenstandswert in Höhe von 3.000,00 EUR abrechnen darf und setzte die dem Rechtsanwalt zustehenden Gebühren auf 316,18 EUR herab. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F11%2Famtsgericht-aachen-rechtsanwaltskosten-bei-abmahnung-sind-aus-einem-streitwert-von-3-00000-eur-zu-bestimmen%2F&amp;text=Amtsgericht%20Aachen%3A%20Rechtsanwaltskosten%20bei%20Abmahnung%20sind%20aus%20einem%20Streitwert%20von%203.000%2C00%20EUR%20zu%20bestimmen&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F11%2Famtsgericht-aachen-rechtsanwaltskosten-bei-abmahnung-sind-aus-einem-streitwert-von-3-00000-eur-zu-bestimmen%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Das Amtsgericht Aachen hat mit einem im Juli verkündeten Urteil (Az.: 115 C 77/10) entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der mit der Verteidigung eines Abgemahnten beauftragt ist, lediglich aus einem Gegenstandswert in Höhe von 3.000,00 EUR abrechnen darf und setzte die dem Rechtsanwalt zustehenden Gebühren auf 316,18 EUR herab. <span id="more-595"></span></p>
<p>Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Beklagte hatte zwei <a title="Abmahnung wegen Filesharing - Erfahren Sie hier, was Sie tun können" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/">Abmahnungen</a> erhalten und suchte bei dem klagenden Rechtsanwalt Rat. Dieser vertrat den Abgemahnten und rechnete dann jedoch einmal aus einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000,00 EUR und bei der zweiten Abmahnung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 50.000,00 EUR ab. Die Kostennoten beliefen sich auf 886,19 EUR bzw. 1.641,96 EUR. Der Abgemahnte fand die Gebührenrechnungen überzogen – zu Recht, wie das Amtsgericht Aachen entschied. Es kürzte die jeweiligen Gegenstandswerte deutlich auf jeweils 3.000,00 EUR und sprach dem Rechtsanwalt jeweils 316,18 EUR zu.</p>
<p>Der Rechtsanwalt hatte argumentiert, seiner Tätigkeit seien die in der Abmahnung genannten Gegenstandswerte zu Grunde zu legen. Diese haben sich eben auf 10.000,00 EUR bzw. 50.000,00 EUR belaufen. Dem wiedersprach das Amtsgericht Aachen:</p>
<p>Im Verhältnis zum Abgemahnten zu dem von ihm vertretenen Rechtsanwalt sei nicht der in der Abmahnung angegebene Wert, sondern der tatsächliche Wert des rechtlich verfolgten Interesses maßgeblich. Da sich anwaltliche Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 RVG auf das Bestehen/Nichtbestehen eines Rechtsanspruchs oder zumindest eines rechtlichen Verhältnisses beziehe, betreffe der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit die Rechte oder Rechtsverhältnisse des Auftraggebers, die dieser durchzusetzen oder abzuwehren gedenke. Dabei sei in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten der Streitwert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Abmahnung diene dem Ziel, ein weiteres Anbieten von Musiktiteln im Internet zum Download zu verhindern. Das Interesse des Abgemahnten sei es, diesen Anspruch abzuwehren. Dieses Interesse sei nicht in mathematischer Abhängigkeit von der Anzahl der in das Netz gestellten Titel zu bemessen. Vielmehr seien hier die Gesamtumstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Gleichwohl seien der Umfang und das Ausmaß der streitigen Rechtsverletzung sowie der mögliche Schaden, der bei einer Fortsetzung der Teilnahme an der Tauschbörse durch erneutes Einstellen von Titeln in nicht vorherzusehender Anzahl droht, zu berücksichtigen.</p>
<p>Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze und des Weiteren der durch das Oberlandesgericht Köln dargestellten Kriterien bemaß das Amtsgericht Aachen bei einem aktuellen Musikalbum mit 12 Titeln den Gegenstandswert auf 3.000,00 EUR. Dabei, so das Amtsgericht Aachen weiter, sei auch berücksichtigt, dass die Zahl der öffentlich zugänglich gemachten Titel deutlich unterhalb der durch das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln, Urteil vom 23.12.2009, Aktenzeichen: 6 U 101/09, I-6 U 101/09) und das Landgericht Köln (LG Köln, Urteil vom 27.01.2010, Aktenzeichen: 28 O 241/09 – zitiert nach Juris) zu beurteilenden Mengen lag. Das Oberlandesgericht Köln setzte für die Onlinestellung von 964 Musikdateien im Einzelfall einen Streitwert von 200.000,00 EUR an. Das Landgericht Köln setzte für 543 Titel einen Streitwert in Höhe von 160.000,00 EUR an. Bei 12 Titeln sei daher von einem Streitwert in Höhe von 3. 000 € auszugehen.</p>
<p><span style="color: #800000;">Fazit:</span></p>
<p>Die Begründung des Urteils orientiert sich an dem gewünschten und aus unserer Sicht wünschenswerten Ergebnis. Das Gericht mochte offenbar nicht einsehen, dass Abgemahnte, die sich nach Erhalt einer Abmahnung ratsuchend an einen Anwalt wenden, hier mit einer weiteren unangenehmen Überraschung, nämlich aus Sicht des Amtsgericht Aachen deutlich überzogenen Gebührennote des eigenen Anwalts konfrontiert sehen. Allerdings ist davor zu warnen, das Urteil des Amtsgerichts Aachen als grundsätzliche Entscheidungen im Sinne von Gegenstandswerten bei Abmahnungen wegen Filesharings zu sehen, da es hier zwischenzeitlich eine Vielzahl obergerichtlichen Urteilen gibt, die die Streitwerte zwischen 10.000,00 EUR und 100.000,00 EUR festsetzen. Das Amtsgericht Aachen hat sich eine dieser Entscheidungen herausgepickt und in einer schienbar bestechenden Logik den Streitwert für die dem Fall zu Grunde liegenden Abmahnungen auf 3.000,00 EUR herunter gerechnet.</p>
<p>Wenn Sie abgemahnt worden sind und einen Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen möchten, sollten Sie daher dringend darauf achten, vor der Beauftragung nach den konkreten <a title="Wieviel darf eine Abmahnung wegen Filesharing kosten?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/">Kosten</a> zu fragen. Fragen Sie ruhig auch zwei oder drei Mal nach. Geben Sie sich auf keinen Fall mit einer Antwort zufrieden, die im Ungefähren bleibt oder aber nur den Gegenstandswert benennt.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/11/amtsgericht-aachen-rechtsanwaltskosten-bei-abmahnung-sind-aus-einem-streitwert-von-3-00000-eur-zu-bestimmen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Waldorf Frommer mahnt im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH den Film &#8220;Step Up 3D&#8221; ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/11/waldorf-frommer-mahnt-im-auftrage-der-constantin-film-verleih-gmbh-den-film-step-up-3d-ab/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/11/waldorf-frommer-mahnt-im-auftrage-der-constantin-film-verleih-gmbh-den-film-step-up-3d-ab/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 05 Nov 2010 09:54:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=598</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH den Film „Step Up 3D“ ab. Die Kanzlei Waldorf Frommer behauptet, diese Datei sei über die Tauschbörse &#8220;bittorrent&#8221; illegal zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F11%2Fwaldorf-frommer-mahnt-im-auftrage-der-constantin-film-verleih-gmbh-den-film-step-up-3d-ab%2F&amp;text=Waldorf%20Frommer%20mahnt%20im%20Auftrage%20der%20Constantin%20Film%20Verleih%20GmbH%20den%20Film%20%22Step%20Up%203D%22%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F11%2Fwaldorf-frommer-mahnt-im-auftrage-der-constantin-film-verleih-gmbh-den-film-step-up-3d-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Constantin Film Verleih GmbH den Film „Step Up 3D“ ab. Die Kanzlei Waldorf Frommer behauptet, diese Datei sei über die Tauschbörse &#8220;bittorrent&#8221; illegal zum Herunterladen angeboten worden. Mit der <a title="Filesharing Abmahnung? Keine Sorge, wir helfen Ihnen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/">Abmahnung</a> werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig zu unterlassen.<img title="Weiterlesen..." src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-includes/js/tinymce/plugins/wordpress/img/trans.gif" alt="" /><span id="more-598"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</span></strong><strong> </strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird auf 651,80 EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie vorformuliert unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 506,00 EUR angeboten.</p>
<p>Zudem wird ein der Constantin Film Verleih GmbH angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen der Constantin Film Verleih GmbH einen Betrag in Höhe von 956,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Constantin Film Verleih GmbH bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden,</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten <a title="Filesharing Unterlassungserklärung - was tun?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/who-is-who">Unterlassungserklärung</a>. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ee09ce1c998a10753ebd43d44e40a1cf&amp;nr=51934&amp;linked=pm&amp;Blank=1" target="_blank">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Andres als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vor, insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;"> Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/11/waldorf-frommer-mahnt-im-auftrage-der-constantin-film-verleih-gmbh-den-film-step-up-3d-ab/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Gewerbliches Ausmaß bei Zugänglichmachung eines 1,5 Jahre auf dem Markt befindlichem Album über P2P-Netzwerke nicht ohne weiteres zu bejahen</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/10/gewerbliches-ausmas-bei-zuganglichmachung-eines-15-jahre-auf-dem-markt-befindlichem-album-uber-p2p-netzwerke-nicht-ohne-weiteres-zu-bejahen/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/10/gewerbliches-ausmas-bei-zuganglichmachung-eines-15-jahre-auf-dem-markt-befindlichem-album-uber-p2p-netzwerke-nicht-ohne-weiteres-zu-bejahen/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 30 Oct 2010 13:40:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=583</guid>
		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 05.10.2010 (Az. 6 W 82/10) festgestellt, dass nicht ohne besondere Umstände von einer Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß auszugehen ist, wenn ein über eineinhalb Jahre auf dem Markt befindliches, aktuelles Musikalbum innerhalb eines P2P-Netzwerkes öffentlich zugänglich gemacht wird. Vorausgegangen war der Entscheidung folgender Sachverhalt: Ein Musikverlag hatte festgestellt, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F10%2Fgewerbliches-ausmas-bei-zuganglichmachung-eines-15-jahre-auf-dem-markt-befindlichem-album-uber-p2p-netzwerke-nicht-ohne-weiteres-zu-bejahen%2F&amp;text=Gewerbliches%20Ausma%C3%9F%20bei%20Zug%C3%A4nglichmachung%20eines%201%2C5%20Jahre%20auf%20dem%20Markt%20befindlichem%20Album%20%C3%BCber%20P2P-Netzwerke%20nicht%20ohne%20weiteres%20zu%20bejahen&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F10%2Fgewerbliches-ausmas-bei-zuganglichmachung-eines-15-jahre-auf-dem-markt-befindlichem-album-uber-p2p-netzwerke-nicht-ohne-weiteres-zu-bejahen%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 05.10.2010 (Az. 6 W 82/10) festgestellt, dass nicht ohne besondere Umstände von einer Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß auszugehen ist, wenn ein über eineinhalb Jahre auf dem Markt befindliches, aktuelles Musikalbum innerhalb eines P2P-Netzwerkes öffentlich zugänglich gemacht wird.<span id="more-583"></span></p>
<p>Vorausgegangen war der Entscheidung folgender Sachverhalt: Ein Musikverlag hatte festgestellt, dass ein im August 2008 erschienenes Musik-Album in einer Internet-Tauschbörse zum Download angeboten wurde. Um die sich hinter den für den Vorgang zugewiesene dynamische IP-Adresse verbergenden Anschlussinhaberdaten herauszufinden, leitete der Musikverlag ein Drittauskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG vor dem Landgericht Köln ein, um so Auskunft über den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers zu erlangen. Nach dem das Landgericht Köln den Provider zur Auskunft verpflichtet und dieser dem Verlag die Adressdaten genannt hatte, erhielt der Anschlussinhaber eine <a title="Abmahnung Filesharing - Wir helfen Ihnen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about">Abmahnung</a>, mit der er zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,00 EUR aufgefordert wurde.</p>
<p>Der Abgemahnte legte gegen den Beschluss des LG Köln Beschwerde ein und beanstandete, dass der Provider Informationen über dessen Internetanschluss weitergegeben und das Landgericht dies gestattet habe, ohne sie davon in Kenntnis zu setzen – mit Erfolg:</p>
<p><span style="color: #800000;">Beschwerde zulässig</span></p>
<p>Das Gericht wertete die Beschwerde als zulässig, da der Anschlussinhaber ein Interesse daran habe, die Rechtswidrigkeit des Gestattungsbeschlusses nachträglich feststellen zu lassen. Der Anschlussinhaber werde  durch die richterliche Anordnung grundrechtsrelevant beeinträchtigt, weil sich der Musikverlag nach Erhalt der Adressdaten an den Anschlussinhaber wende und ihn in die Lage versetze, sich gegen den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung verteidigen zu müssen. Ohne ein eigenes nachträgliches Beschwerderecht im Drittauskunftsverfahren sei die Verteidigung des Anschlussinhabers aber erheblich erschwert, wenn er fehlerhafte Feststellungen des zur Auskunft verpflichtenden Gerichts erst im Rahmen eines späteren Klageverfahrens zur Überprüfung stellen könnte, nachdem er durch den Musikverlag auf Ersatz von Kosten und Schadenersatz in Anspruch genommen werde. Keine zulässigen Argumente seien, der Provider habe die IP-Adresse falsch zugeordnet, der Anschlussinhaber habe den Internetanschluss zum fraglichen Zeitpunkt nicht genutzt, sondern seine Kinder oder Außenstehende, die unerlaubt sein WLAN genutzt haben. Auf diese Gesichtspunkte käme es im Drittauskunftsverfahren nicht an. Diese Punkte seien in einem Unterlassungs- oder Schadenersatzprozess zu klären, wenn nicht zwischen dem Anschlussinhaber und dem Musikverlag keine Einigung erzielt werden könne.</p>
<p><span style="color: #800000;">Beschwerde begründet</span></p>
<p>Zudem sah das Gericht in diesem Fall die Beschwerde auch als begründet an, da eine der Voraussetzung für die Auskunftsverpflichtung das gewerbliche Ausmaß der Rechtsverletzung sei, welches vorliegend jedoch nicht ohne Weiteres feststellbar sei. Bei einem Musikalbum, das schon vor mehr als 1 1/2 Jahren erschienen sei, müssten besondere Umstände vorliegen, um eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß annehmen zu können.</p>
<p>Im Hinblick auf die besonderen Umstände kommt es für das OLG Köln darauf an, ob entweder ein besonders wertvolles Werk oder eine umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verkaufs- und Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht worden ist. Dabei sei den besonderen Vermarktungsbedingungen des jeweiligen Werkes Rechnung zu tragen, so dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß im Einzelfall auch noch vorliegen könne, wenn seit der Veröffentlichung des Werkes bereits eine längere Zeit vergangen sei, etwa wenn das Werk in einer Neuauflage erschienen sei oder in den TOP 50 der Verkaufscharts platziert sei. Zwar müsse das gewerbliche Ausmaß der Rechtsverletzung insofern nicht offensichtlich sein und ein in Ranglisten zum Ausdruck kommender besonders großer kommerzieller Erfolg werde nicht vorausgesetzt. Bei einem aktuellen Musikalbum müssten allerdings besondere Umstände vorliegen, um nach Ablauf von sechs Monaten seit der Veröffentlichung eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß annehmen zu können. Im konkreten Falle wurde festgestellt, dass die Anschlussinhaberin in ihren Rechten verletzt wurde, da das gewerbliche Ausmaß der Urheberrechtsverletzung nicht festgestellt werden konnte. Bei einem Musikalbum, das schon vor mehr als 1 1/2 Jahren erschienen sei, müssten besondere Umstände vorliegen, um eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß annehmen zu können; solche waren im konkreten Fall nicht dargelegt.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/10/gewerbliches-ausmas-bei-zuganglichmachung-eines-15-jahre-auf-dem-markt-befindlichem-album-uber-p2p-netzwerke-nicht-ohne-weiteres-zu-bejahen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>3</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Abmahnung von Schulenberg &amp; Schenk</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/10/abmahnung-von-schulenberg-schenk/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/10/abmahnung-von-schulenberg-schenk/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 28 Oct 2010 20:24:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Schulenberg & Schenk]]></category>
		<category><![CDATA[Unterlassungserklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=574</guid>
		<description><![CDATA[Derzeit versenden die Hamburger Rechtsanwälte Schulenberg &#38; Schenk im Auftrag der Purzel-Video GmbH Abmahnungen wegen der Verletzung der Urheberrechte an pornografischen Filmwerken. Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Schulenberg &#38; Schenk von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden. Unterlassungsanspruch, Zahlungsanspruch Die Schadensersatzansprüche werden zwischen 2.000,00 EUR und 3.000,00 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F10%2Fabmahnung-von-schulenberg-schenk%2F&amp;text=Abmahnung%20von%20Schulenberg%20%26%20Schenk%20&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F10%2Fabmahnung-von-schulenberg-schenk%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Derzeit versenden die Hamburger Rechtsanwälte Schulenberg &amp; Schenk im Auftrag der Purzel-Video GmbH <a title="Abmahnung Filesharing - Weitere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about">Abmahnungen</a> wegen der Verletzung der Urheberrechte an pornografischen Filmwerken. Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Schulenberg &amp; Schenk von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.<span id="more-574"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsanspruch </span></strong></p>
<p>Die Schadensersatzansprüche werden zwischen 2.000,00 EUR und 3.000,00 EUR beziffert. Darüber hinaus wird behauptet, es seien für die Ermittlung der IP-Adresse und der dahinter stehenden Anschlussinhaberdaten Kosten in Höhe von 300,00 EUR entstanden.</p>
<p>Für die Tätigkeit der Kanzlei Schulenberg &amp; Schenk wird ein Betrag in Höhe 840,00 EUR verlangt. Zusammenfassend beziffert die Kanzlei Schulenberg &amp; Schenk die Ansprüche der von Ihr vertretenen Purzel-Video GmbH auf 4.000,00 EUR, die diese angeblich „dursetzen kann und wird“. Im Weiteren Verlauf des Abmahnschreibens bietet Kanzlei Schulenberg &amp; Schenk dann jedoch an, die Zahlungsansprüche und die anwaltlichen Gebührenansprüche auf 1.298,00 EUR zu reduzieren.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Vergleichsangebot</span></strong></p>
<p>Bei fristgerechtem Eingang der Unterlassungserklärung und der Zahlung des vorgennaten Betrages werde „in Aussicht gestellt, dass die zivilrechtliche Angelegenheit erledigt“ sei und von der Geltendmachung weiterer Ansprüche Abstand genommen werde.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Schulenberg &amp; Schenk vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zum einen werden mit der uneingeschränkten Abgabe der Unterlassungserklärung auch die Kosten der Gegenseite anerkannt und müssen dann auch gezahlt werden. Zum anderen erscheint die fixe Vertragsstrafe zu hoch. Außerdem ist in der vorformulierten Unterlassungserklärung nicht selten ein Schuldanerkenntnis enthalten, welches in möglichen Folgerechtsstreitigkeiten gegen den Erklärenden verwandt werden kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte <a title="Filesharing Unterlassungskerlärung abgeben? Hier erfahren Sie mehr" href="http://abmahnung-medienrecht.de/who-is-who/">Unterlassungserklärung</a> innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich die Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG zu prüfen. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der Abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Andres als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für dioe Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne. </span></p>
<p><span style="color: #800000;"> Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr – auch Samstag und Sonntag.</span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/10/abmahnung-von-schulenberg-schenk/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Baumgarten und Brandt mahnt im Auftrage von Boll AG Film Rampage ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/10/baumgarten-und-brandt-mahnt-im-auftrage-von-boll-ag-fim-rampage-ab/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/10/baumgarten-und-brandt-mahnt-im-auftrage-von-boll-ag-fim-rampage-ab/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 12 Oct 2010 13:15:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[BaumgartenBrandt]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Rasch]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=497</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Baumgarten und Brandt im Auftrage der Boll AG den Film „Rampage“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig zu unterlassen. Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F10%2Fbaumgarten-und-brandt-mahnt-im-auftrage-von-boll-ag-fim-rampage-ab%2F&amp;text=Baumgarten%20und%20Brandt%20mahnt%20im%20Auftrage%20von%20Boll%20AG%20Film%20Rampage%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F10%2Fbaumgarten-und-brandt-mahnt-im-auftrage-von-boll-ag-fim-rampage-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Aktuell mahnt die Kanzlei Baumgarten und Brandt im Auftrage der Boll AG den Film „Rampage“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig zu unterlassen.<span id="more-497"></span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei BaumgartenBrandt von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.<br />
Gerade bei der Abgabe der Unterlassungserklärung ist jedoch Vorsicht geboten. Eine Unterlassungserklärung ist keine einseitige Erklärung, sondern nichts anderes als ein Vertrag zwischen dem Abgemahnten als Unterlassungsschuldner auf der einen Seite und der Rechteinhaberin als Unterlassungsgläubigerin auf der anderen Seite, der 30 Jahre Gültigkeit hat. Sofern die Unterlassungserklärung abgegeben wird, treffen den Unterlassungsschuldner die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen. Insbesondere muss der Unterlassungsgläubiger mit Abgabe der Unterlassungserklärung dafür sorgen, dass es zu keiner weiteren Rechtsverletzung mehr kommt. Anderenfalls wird die in der Unterlassungserklärung festgeschriebene Vertragstrafe in Höhe von 5.001,00 EUR fällig. Gerade aber die Vertragsstrafe kann flexibel ausgestaltet werden. Zudem ist zu untersuchen, ob die Unterlassungserklärung in der Reichweite abgegeben muss, wie sie von der Kanzlei Baumgarten und Brandt vorformuliert ist.</p>
<p>Für die Tätigkeit der Kanzlei Baumgarten &amp; Brandt wird ein Betrag in Höhe 1.359,80 EUR netto zuzüglich einer Auslagenpauschale von 20,00 EUR verlangt. Die Schadensersatzansprüche werden nicht konkret beziffert, sondern es wird lediglich sehr ominös darauf hingewiesen, dass diese in einem fünf oder gar sechsstelligen Bereich lägen. Im Weiteren Verlauf des Abmahnschreibens bietet die Kanzlei BaumgartenBrandt dann an, den bis dahin nicht näher bezifferten Schadensersatzanspruch und die anwaltlichen Gebührenansprüche auf 950,00 EUR zu reduzieren.<br />
Auch bei der Zahlung der anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als die Kanzlei BamgartenBrandt in ihrem Schreiben ausführt – grundsätzlich die Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG zu prüfen. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der Abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Sofern Sie eine solche Abmahnung erhalten haben und hierzu weitere Fragen haben, rufen Sie uns unter der oben angegebenen Rufnummer an.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/10/baumgarten-und-brandt-mahnt-im-auftrage-von-boll-ag-fim-rampage-ab/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kornmeier mahnt im Auftrag der GSDR GmbH „The Diso Boys“ – „Surrender“ ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/09/kornmeier-mahnt-im-auftrag-der-gsdr-gmbh-%e2%80%9ethe-diso-boys%e2%80%9c-%e2%80%93-%e2%80%9esurrender%e2%80%9c-ab/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/09/kornmeier-mahnt-im-auftrag-der-gsdr-gmbh-%e2%80%9ethe-diso-boys%e2%80%9c-%e2%80%93-%e2%80%9esurrender%e2%80%9c-ab/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 15 Sep 2010 08:42:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Kornmeier]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=545</guid>
		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Kornmeier im Auftrage der GSDR GmbH den Titel „Surrender“ von den Disco Boys ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig zu unterlassen. Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F09%2Fkornmeier-mahnt-im-auftrag-der-gsdr-gmbh-%25e2%2580%259ethe-diso-boys%25e2%2580%259c-%25e2%2580%2593-%25e2%2580%259esurrender%25e2%2580%259c-ab%2F&amp;text=Kornmeier%20mahnt%20im%20Auftrag%20der%20GSDR%20GmbH%20%E2%80%9EThe%20Diso%20Boys%E2%80%9C%20%E2%80%93%20%E2%80%9ESurrender%E2%80%9C%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F09%2Fkornmeier-mahnt-im-auftrag-der-gsdr-gmbh-%25e2%2580%259ethe-diso-boys%25e2%2580%259c-%25e2%2580%2593-%25e2%2580%259esurrender%25e2%2580%259c-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Aktuell mahnt die Kanzlei Kornmeier im Auftrage der GSDR GmbH den Titel „Surrender“ von den Disco Boys ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig zu unterlassen.<span id="more-545"></span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Kornmeier von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Eine Unterlassungserklärung ist keine einseitige Erklärung, sondern nichts anderes als ein Vertrag zwischen dem Abgemahnten als Unterlassungsschuldner auf der einen Seite und der Rechteinhaberin, in dem Fall der GSDR GmbH, als Unterlassungsgläubigerin auf der anderen Seite, der 30 Jahre Gültigkeit hat. Sofern die Unterlassungserklärung abgegeben wird, treffen den Abgemahnten hieraus bestimmte Verpflichtungen. Insbesondere muss der Unterlassungsgläubiger mit Abgabe der Unterlassungserklärung dafür sorgen, dass es zu keiner weiteren Rechtsverletzung mehr kommt. Anderenfalls wird eine in der Unterlassungserklärung nicht näher bestimmte Vertragstrafe fällig.</p>
<p>Auch hinsichtlich der Reichweite der Unterlassungserklärung sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden, da sich die von der Kanzlei Kornmeier vorformulierte Unterlassungserklärung ausschließlich auf den abgemahnten Titel Surrender der Disco Boys bezieht und eine Abgabe einer solch engen Unterlassungserklärung Mehrfachabmahnungen nach sich ziehen kann.</p>
<p> Weder der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch noch der der GSDR zustehende Schadensersatzanspruch werden konkret beziffert, sondern zur Abgeltung sämtlicher Forderungen ein pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p> Auch bei der Zahlung der anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als die Kanzlei Kornmeier in ihrem Schreiben ausführt – grundsätzlich die Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG zu prüfen. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der Abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p><span style="color: #800000;"> Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;"> Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr – auch Samstag und Sonntag.</span></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/09/kornmeier-mahnt-im-auftrag-der-gsdr-gmbh-%e2%80%9ethe-diso-boys%e2%80%9c-%e2%80%93-%e2%80%9esurrender%e2%80%9c-ab/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>BAUMGARTEN/BRANDT: Abmahnung wegen dem Filmwerk &#8220;Antichrist&#8221;</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/02/haumgartenbrandt-abmahnung-wegen-dem-filmwerk-antichrist/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/02/haumgartenbrandt-abmahnung-wegen-dem-filmwerk-antichrist/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 13:54:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[BaumgartenBrandt]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/?p=413</guid>
		<description><![CDATA[Das Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen Zentropa Entertaiment23 ApS wird von den Rechtsanwälten Baumgarten Brandt aus Berlin im Rahmen von Filesharing-Abmahnungen vertreten. Gegenstand der bei uns eingetroffenen Abmahnung sind Filmwerke, an denen die Zentropa ApS Rechteinhaberin ist. Exemplarisch für die Filmwerke steht jüngst der Psychothriller &#8220;Antichrist&#8221; des dänischen Regisseurs Lars von Trier vom Jahre 2009. Neben dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F02%2Fhaumgartenbrandt-abmahnung-wegen-dem-filmwerk-antichrist%2F&amp;text=BAUMGARTEN%2FBRANDT%3A%20Abmahnung%20wegen%20dem%20Filmwerk%20%22Antichrist%22&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F02%2Fhaumgartenbrandt-abmahnung-wegen-dem-filmwerk-antichrist%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Das Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen Zentropa Entertaiment23 ApS wird von den Rechtsanwälten Baumgarten Brandt aus Berlin im Rahmen von Filesharing-Abmahnungen vertreten. Gegenstand der bei uns eingetroffenen Abmahnung sind Filmwerke, an denen die Zentropa ApS Rechteinhaberin ist. Exemplarisch für die Filmwerke steht jüngst der Psychothriller &#8220;Antichrist&#8221; des dänischen Regisseurs Lars von Trier vom Jahre 2009.<span id="more-413"></span></p>
<p>Neben dem Anschreiben der Rechtsanwälte befindet sich in der Anlage eine Unterlassungserklärung und ein Beschluss des Landgerichts Köln</p>
<p>Die in der Anlage befindliche, vorgefertigte Unterlassungserklärung ist mit einer Frist auf den 11.02.2010 versehen. Diese Erklärung sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden. In diesem Fall hat nämlich die jüngste Gesetzgebung im Urheberrecht durch die sog. “100 EUR Deckelungen” Erneuerungen geschaffen. Gerade vor diesem Hintergrund erscheint auch der hohe pauschale Abgeltungbetrag im angefügten, vorgefertigten Vergleich in Höhe von 1.200,00 € unverhältnismäßig.</p>
<p>Daher ist es ratsam, die vorliegenden Abmahnungen durch einen spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Wir stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/02/haumgartenbrandt-abmahnung-wegen-dem-filmwerk-antichrist/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Keine Haftung von Foren- bzw. Plattformbetreiber wegen fehlender Prüfungspflicht</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/07/keine-haftung-von-foren-bzw-plattformbetreiber-wegen-fehlender-prufungspflicht/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/07/keine-haftung-von-foren-bzw-plattformbetreiber-wegen-fehlender-prufungspflicht/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 04 Jul 2009 13:53:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Störerhaftung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/wordpress/?p=128</guid>
		<description><![CDATA[Das OLG Zweibrücken hat mit Urteil vom 14.05.2009 entschieden, dass der Betreiber eines Internetforums nicht dazu verpflichtet ist, seine Internetplattform anlassunabhängig nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen. (Az. 4 U 139/08) 
Im vorliegenden Fall unterhält der Beklagte ein Internetforum. Dabei handelt es um eine sog. Community für Fotografieinteressierte. Auf dieser Plattform haben Liebhaber der Fotografie die Möglichkeit, Bilder hochzuladen. Diese werden sodann gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht. Hierbei können die Werke von den anderen Nutzern kommentiert und betitelt werden. Der Kläger entdeckte zufällig bei Recherchen im Internet, dass sich eine eigene Fotografie auf dem Server des Beklagten befand, die jedermann zugänglich war. Daraufhin mahnte der Kläger ab, so dass das streitgegenständliche Foto vom Server gelöscht wurde. Nun fordert der Kläger, den Betreiber des Internetforums (Beklagte) in Störerhaftung zu nehmen. Dies jedoch ohne Erfolg. 

Das OLG Zweibrücken führte zur Begründung an, dass  im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für eine mögliche Störerhaftung aus § 7 I TMG i.V.m.  §§ 72 I, 19a UrhG sowie aus §§ 823 I, 1004 BGB nicht gegeben sind. Eine Haftung aus § 7 Abs. 1 TMG entfiele deshalb, da es hier an einem zu Eigen machen der angebotenen Information seitens des Forenbetreibers fehlt.  Auch eine Störerhaftung i.S.d. §§ 823 I, 1004 BGB greife nicht in der vorliegenden Konstellation, da der Forenbetreiber die Prüfungspflicht nicht verletzt hat, so das Oberlandesgericht. 
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das OLG Zweibrücken hat mit Urteil vom 14.05.2009 entschieden, dass der Betreiber eines Internetforums nicht dazu verpflichtet ist, seine Internetplattform anlassunabhängig nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen. (Az. 4 U 139/08)<span id="more-128"></span><br />
Im vorliegenden Fall unterhält der Beklagte ein Internetforum. Dabei handelt es um eine sog. Community für Fotografieinteressierte. Auf dieser Plattform haben Liebhaber der Fotografie die Möglichkeit, Bilder hochzuladen. Diese werden sodann gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht. Hierbei können die Werke von den anderen Nutzern kommentiert und betitelt werden. Der Kläger entdeckte zufällig bei Recherchen im Internet, dass sich eine eigene Fotografie auf dem Server des Beklagten befand, die jedermann zugänglich war. Daraufhin mahnte der Kläger ab, so dass das streitgegenständliche Foto vom Server gelöscht wurde. Nun fordert der Kläger, den Betreiber des Internetforums (Beklagte) in Störerhaftung zu nehmen. Dies jedoch ohne Erfolg.</p>
<p>Das OLG Zweibrücken führte zur Begründung an, dass  im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für eine mögliche Störerhaftung aus § 7 I TMG i.V.m.  §§ 72 I, 19a UrhG sowie aus §§ 823 I, 1004 BGB nicht gegeben sind. Eine Haftung aus § 7 Abs. 1 TMG entfiele deshalb, da es hier an einem zu Eigen machen der angebotenen Information seitens des Forenbetreibers fehlt.  Auch eine Störerhaftung i.S.d. §§ 823 I, 1004 BGB greife nicht in der vorliegenden Konstellation, da der Forenbetreiber die Prüfungspflicht nicht verletzt hat, so das Oberlandesgericht.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/07/keine-haftung-von-foren-bzw-plattformbetreiber-wegen-fehlender-prufungspflicht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>OLG Hamburg: Keine Haftung von Forenbetreiber für Urheberrechtsverletzung</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/05/olg-hamburg-keine-haftung-von-forenbetreiber-fur-urheberrechtsverletzung/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/05/olg-hamburg-keine-haftung-von-forenbetreiber-fur-urheberrechtsverletzung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 20 May 2009 11:46:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/wordpress/?p=99</guid>
		<description><![CDATA[Das OLG Hamburg hat klargestellt, dass Forenbetreiber nicht für von Nutzern begangenen Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung haften. Auch steht dem Rechteinhaber kein Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten zu (Urteil vom 4. Februar 2009 &#8211; 180/07).Dem Urteil lag eine Klage des Seitenbetreibes &#8220;Marions Kochbuch&#8221; zu Grunde, die der Internetcommunity durch Massenabmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen bestens bekannt ist. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F05%2Folg-hamburg-keine-haftung-von-forenbetreiber-fur-urheberrechtsverletzung%2F&amp;text=OLG%20Hamburg%3A%20Keine%20Haftung%20von%20Forenbetreiber%20f%C3%BCr%20Urheberrechtsverletzung&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F05%2Folg-hamburg-keine-haftung-von-forenbetreiber-fur-urheberrechtsverletzung%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><div><span lang="DE">Das OLG Hamburg hat klargestellt, dass Forenbetreiber nicht für von Nutzern begangenen Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung haften. Auch steht dem Rechteinhaber kein Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten zu (Urteil vom 4. Februar 2009 &#8211; 180/07).<span id="more-99"></span></span><span lang="DE">Dem Urteil lag eine Klage des Seitenbetreibes &#8220;Marions Kochbuch&#8221; zu Grunde, die der Internetcommunity durch Massenabmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen bestens bekannt ist. Diese hatten dem Forenbetreibr für das Einstellen eines Fotos durch einen Nutzer abgemahnt und neben der Kosten der Abmahnung auch Unterlassung verlangt. Der Forenbetreiber verweigerte sich außergerichtlich diesen Forderungen und wurde daraufhin zunächst vom Landgericht Hamburg verurteilt. In zweiter Instanz erhielt der Forenbetreiber vor dem Oberlandesgericht Hamburg Recht.</span></div>
<p>Da der Forenbetreiber weder Täter noch Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung war, da er keine Kenntnis von der Urheberrechtsverletzung hatte, kam nur eine Haftung als Störer in Betracht. Das setzte allerdings voraus, dass dem Forenbetreiber Prüfpflichten oblagen, nach der er das Einstellen von urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial zu unterbinden gehabt hätte. Einer solch weiten Prüfpflicht erteilte das OLG Hamburg jedoch eine klare Absage. Der Betreiber eines zulässigen Geschäftsmodells im Internet sei nicht zur vorsorglichen Überprüfung sämtlicher Inhalte auf etwaige Rechtsverletzungen verpflichtet.</p>
<p>Zur weiteren Bgründung bezog sich das Gericht vor allem auf das ebenfalls vom OLG Hamburg erlassene und zwischenzeitlich allgemein bekannte &#8220;Heise-UIrteil&#8221; aus dem Jahr 2006. Bereits hier hatte das Gericht &#8211; allerdings im äußerungsrechtlichen Zusammenhang &#8211; klargestellt, dass eine Vorabprüfungspflicht &#8220;die Überwachungspflichten des Betreibers überspannen und die Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit, unter deren Schutz Internetforen stünden, verletzen würde&#8221;. Bei Bildern käme für die Forenbetreiber erschwerend hinzu, dass es diesen in der Regel noch weniger als Textbeiträgen anzusehen sei, ob durch ihre Veröffentlichung Rechte Dritter verletzt würden.</p>
<p>Insoweit erachtet es das OLG Hamburg als ausreichend, wenn der Forenbetreiber die ihm bekannt gemachte Rechtsverletzung unmittelbar nach Kenntnis beseitigt. Einen Anspruch darauf, dass sich der Forenbetreiber gegenüber dem Rechteinhaber in Zukunft verpflichtet, solche Rechtsverletzungen zu unterbinden, mit anderen Worten ein Unterlassungsanspruch, komme dem Rechteinhaber aus genannten Gründen dagegen nicht zu.</p>
<p>Zudem sei der Forenbetreiber dem Rechteinhaber auch nicht zur Erstattung der Anwaltskosten für das Abmahnschreiben des Rechteinhabers verpflichtet. Denn erst mit diesem Schreiben habe der Forenbetreiber Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Die Kosten für die erste Information über eine Rechtsverletzung habe der Rechteinhaber zu tragen, weil diese Maßnahme allein in seinem Interesse liege, um den Betreiber zu einer Entfernung des Beitrags zu bewegen und gegebenenfalls bei künftigen Folgeverstößen als Störer in Anspruch nehmen zu können.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/05/olg-hamburg-keine-haftung-von-forenbetreiber-fur-urheberrechtsverletzung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Abmahnkosten bei unerlaubter Verwendung eines Produktfotos bei privater eBay-Auktion auf 100,00 EUR gedeckelt</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/04/abmahnkosten-bei-unerlaubter-verwendung-eines-produktfotos-bei-privater-ebay-auktion-auf-10000-eur-gedeckeltabmahnkosten-bei-unerlaubter-verwendung-eines-produktfotos-bei-privater-ebay-auktion-auf-10/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/04/abmahnkosten-bei-unerlaubter-verwendung-eines-produktfotos-bei-privater-ebay-auktion-auf-10000-eur-gedeckeltabmahnkosten-bei-unerlaubter-verwendung-eines-produktfotos-bei-privater-ebay-auktion-auf-10/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 29 Apr 2009 12:36:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/wordpress/?p=28</guid>
		<description><![CDATA[Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 03.02.2009 (Az.:6 U 58/08) entschieden, dass die Abmahnkosten im Fall einer Verwendung eines geschützten Produktfotos für ein privates Verkaufsangebot bei eBay nicht mehr als 100,00 EUR betragen dürfen. Zur Begründung bezog sich das Gericht auf den zum 01.09.2008 eingeführten § 97 a UrhG. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F04%2Fabmahnkosten-bei-unerlaubter-verwendung-eines-produktfotos-bei-privater-ebay-auktion-auf-10000-eur-gedeckeltabmahnkosten-bei-unerlaubter-verwendung-eines-produktfotos-bei-privater-ebay-auktion-auf-10%2F&amp;text=Abmahnkosten%20bei%20unerlaubter%20Verwendung%20eines%20Produktfotos%20bei%20privater%20eBay-Auktion%20auf%20100%2C00%20EUR%20gedeckelt&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F04%2Fabmahnkosten-bei-unerlaubter-verwendung-eines-produktfotos-bei-privater-ebay-auktion-auf-10000-eur-gedeckeltabmahnkosten-bei-unerlaubter-verwendung-eines-produktfotos-bei-privater-ebay-auktion-auf-10%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><div class="subheader">Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 03.02.2009 (Az.:6 U 58/08) entschieden, dass die Abmahnkosten im Fall einer Verwendung eines geschützten Produktfotos für ein privates Verkaufsangebot bei eBay nicht mehr als 100,00 EUR betragen dürfen. Zur Begründung bezog sich das Gericht auf den zum 01.09.2008 eingeführten § 97 a UrhG.<span class="image"> <span id="more-28"></span></span></div>
<div>
<p class="bodytext">Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Beklagte hatte als privater Verkäufer auf Ebay einen gebrauchten GPS-Empfänger zum Verkauf angeboten und im Rahmen des Angebotes ein Lichtbild des GPS-Empfängers online gestellt. Der Kläger als Inhaber der Nutzungsrechte am Lichtbild des GPS-Empfängers mahnte den Beklagten darauf hin ab und verlangte Schadensersatz in Form fiktiver Lizenzgebühren sowie die Übernahme der Anwaltskosten für die Abmahnung in Höhe von 459,40 EUR.</p>
<p class="bodytext"> Da der Beklagte das Foto ohne Einwilligung des Klägers verwendet hatte, war die Abmahnung des Klägers berechtigt. Das Gericht sprach ihm daher einen Anspruch auf Ersatz der ihm durch die Abmahnung entstandenen Kosten zu, beschränkte den Ersatzanspruch der Höhe nach allerdings auf 100,00 EUR. Zur Begründung bezog sich das Gericht auf den ab dem 01.09.2008 geltenden § 97a Abs 2 UrhG. Danach werden für den Fall einer erstmaligen Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Aufwendungen auf 100,00 EUR beschränkt. Die Voraussetzungen sah das Gericht in dem dem Urteil zu Grunde liegenden Fall als gegeben.</p>
<p class="bodytext">Für die Nutzung des Produktfotos sprach das Gericht dem Kläger im Wege der Lizenzanalogie eine Lizenzgebühr in Höhe von 20,00 EUR im Wege der richterlichen Schätzung zu. Eine Anwendung der Tarife der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) lehnte das Gericht ab, da für einen einmaligen Privatverkauf im Internet keine MFM-Tarife existierten. Das Gericht orientierte sich bei der Schadensberechnung an dem Betrag, den der Kläger vom gewerblichen Auftraggeber des Fotos erhalten hatte. Dieser lag bei 97,00 EUR. Weitere 20,00 EUR sprach das Gericht dem Kläger wegen der Nichtnennung des Namens des Fotografen zu.</p>
</div>
<p class="news-single-imgcaption"> </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/04/abmahnkosten-bei-unerlaubter-verwendung-eines-produktfotos-bei-privater-ebay-auktion-auf-10000-eur-gedeckeltabmahnkosten-bei-unerlaubter-verwendung-eines-produktfotos-bei-privater-ebay-auktion-auf-10/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Schwedisches Gericht fällt Urteil gegen Pirate-Bay-Veranwortliche</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/04/schwedisches-gericht-fallt-urteil-gegen-pirate-bay-veranwortliche/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/04/schwedisches-gericht-fallt-urteil-gegen-pirate-bay-veranwortliche/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 17 Apr 2009 12:43:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Politische Entwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Peer-to-peer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/wordpress/?p=36</guid>
		<description><![CDATA[In Schweden ist das erstinstanzliche Urteil gegen die Pirate-Bay-Veranwortlichen ergangen. Das Gericht befand die vier Betreiber eines der weltweit wohl bedeutendsten Trackerservers der Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung für schuldig und verurteilte sie zu einjährigen Haftstrafen sowie Schadensersatz in Höhe von 2,75 Millionen EUR. Der Schadensersatz muss an verschiedene Unternehmen der Unterhaltungsindustrie geleistet werden, darunter EMI, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F04%2Fschwedisches-gericht-fallt-urteil-gegen-pirate-bay-veranwortliche%2F&amp;text=Schwedisches%20Gericht%20f%C3%A4llt%20Urteil%20gegen%20Pirate-Bay-Veranwortliche&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F04%2Fschwedisches-gericht-fallt-urteil-gegen-pirate-bay-veranwortliche%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><div class="subheader">In Schweden ist das erstinstanzliche Urteil gegen die Pirate-Bay-Veranwortlichen ergangen. Das Gericht befand die vier Betreiber eines der weltweit wohl bedeutendsten Trackerservers der Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung für schuldig und verurteilte sie zu einjährigen Haftstrafen sowie Schadensersatz in Höhe von 2,75 Millionen EUR. Der Schadensersatz muss an verschiedene Unternehmen der Unterhaltungsindustrie geleistet werden, darunter EMI, Warner Bros, Columbia Pictures und Sony Music Entertainment.<span id="more-36"></span></div>
<div></div>
<p><span class="image"></p>
<p class="news-single-imgcaption"> </p>
<p> </p>
<p></span></p>
<p class="bodytext">Die Anklage hatte den Pirate-Bay-Betreibern zu Last gelegt, sie böten Millionen Internetnutzern mit ihrer Internetseite die Möglichkeit für massive Urheberrechtsverletzung. Die Angeklagten verteidigten sich mit dem Argument, dass auf ihrer Website kein urheberrechtlich geschütztes Material zum Download bereitgehalten werde. Sie vermittle lediglich Verbindungen, mit denen Internetnutzer die Möglichkeit hätten entsprechende Daten zu tauschen. Dieser Argumentation schloss sich das Schöffengericht nicht an. Die Betreiber hätten gewusst, dass über Ihre Seite urheberrechtlich geschützte Dateien getauscht würden. Sie hätten damit die Urheberrechtsverletzungen begünstigt. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, in die Berufung zu gehen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/04/schwedisches-gericht-fallt-urteil-gegen-pirate-bay-veranwortliche/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Musikindustrie will wieder verstärkt abmahnen</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/03/musikindustrie-will-wieder-verstarkt-abmahnen/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/03/musikindustrie-will-wieder-verstarkt-abmahnen/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 28 Mar 2009 10:29:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politische Entwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/wordpress/?p=79</guid>
		<description><![CDATA[  &#8220;Wir überlegen, ob wir die Verfolgung noch weiter nach oben fahren&#8221;, sagte Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie zu einer verstärkten Abmahntätigkeit. Laut &#8220;Hamburger Abendblatt&#8221; strebt der Verband monatlich rund 1.000 Abmahnungen an. Diese Überlegungen gründen sich auf den Umstand, dass im vergangenen Jahr die Zahl der illegalen Musik-Downloads erstmals seit Jahren wieder angestiegen ist. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F03%2Fmusikindustrie-will-wieder-verstarkt-abmahnen%2F&amp;text=Musikindustrie%20will%20wieder%20verst%C3%A4rkt%20abmahnen%20&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F03%2Fmusikindustrie-will-wieder-verstarkt-abmahnen%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p> </p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Verdana">&#8220;Wir überlegen, ob wir die Verfolgung noch weiter nach oben fahren&#8221;, sagte Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie zu einer verstärkten Abmahntätigkeit. Laut &#8220;Hamburger Abendblatt&#8221; strebt der Verband monatlich rund 1.000 Abmahnungen an. Diese Überlegungen gründen sich auf den Umstand, dass im vergangenen Jahr die Zahl der illegalen Musik-Downloads erstmals seit Jahren wieder angestiegen ist. 2008 wurden 316 Millionen Titel unrechtmäßig heruntergeladen; 2007 waren es vier Millionen Songs weniger. Damit kommen auf jeden legal erworbenen Musiktitel acht illegale Downloads. <span id="more-79"></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Verdana"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">
<div class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Verdana">Der Verband strebt monatlich rund 1.000 Abmahnungen an. Die Zahl der Abmahnungen war im vergangenen Jahr zurückgegangen, da die Staatsanwaltschaften mehr und mehr dazu tendierten, Bagatellfälle mit weniger als 3.000 illegal verbreiteten Musiktiteln nicht mehr zu verfolgen. Zudem verweigerten sie der Musikindustrie Einsicht in die Ermittlungsakten, aus denen sich Name und Anschrift der Anschlussinhaber ergaben und die für die Abmahn-Anwälte erforderlich waren, um die Abmahnungen zu versenden.</span></div>
<div><span style="FONT-FAMILY: Verdana"> </span></div>
<p><span style="FONT-FAMILY: Verdana">Mit der Änderung des § 101 Abs. 2 UrhG, der der Musikindustrie einen Auskunftsanspruch gegen die Internetprovider auf Herausgabe der hinter der von diesen an die Anschlussinhaber vergebenen IP-Adressen stehenden Namen und Adressen gibt, will sie Informationen über die Identität der illegalen Kopierer erhalten.</p>
<p> </p>
<p></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Verdana"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Verdana">Der Chef des Bundesverbandes der Musikindustrie, Dieter Gorny würde gerne auf weitere Massenverfahren wegen illegaler Verbreitung und Nutzung von Musik verzichten. Allerdings müsse die Politik dann Zugeständnisse an anderer Stelle machen. Insofern wünscht sich Gorny ein Verfahren, wie es kürzlich von der französischen Nationalversammlung verabschiedet wurde, wonach von den Providern individuelle Warnhinweise an die Raubkopierer versendet wurden, die eine abschreckende Wirkung haben soll. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"> </p>
<div></div>
<p><span style="FONT-FAMILY: Verdana"></p>
<p style="mso-line-height-alt: 7.05pt;"><span style="font-family: Verdana;">Quelle: <a href="http://www.onlinekosten.de/news/artikel/33677/0/Musikindustrie-plant-1-000-Abmahnungen-pro-Monat" target="_blank"><span style="color: windowtext;">http://www.onlinekosten.de/news/artikel/33677/0/Musikindustrie-plant-1-000-Abmahnungen-pro-Monat</span></a></span></p>
<p> </p>
<p> </p>
<p></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"> </p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Verdana"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"> </p>
<p> </p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"> </p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/03/musikindustrie-will-wieder-verstarkt-abmahnen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Urheberrechtswidriges Angebot von Internet-Musikdiensten im Streaming-Verfahren</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/03/urheberrechtswidriges-angebot-von-internet-musikdiensten-im-streaming-verfahren/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/03/urheberrechtswidriges-angebot-von-internet-musikdiensten-im-streaming-verfahren/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 09 Mar 2009 17:34:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Auskunftsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/wordpress/?p=139</guid>
		<description><![CDATA[Das OLG Hamburg hat entschieden, dass dann eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn der Betreiber eines Internet-Musikdienst seinen Abonnenten die Möglichkeit eröffnet, das Musikprogramm nach eigenen Wünschen zusammenzustellen und im Streaming-Verfahren anzuhören. (Urt.  v. 11.2.2009 -  5 U 154/07). In dem Urteil zu Grunde liegenden Fall betreibt der Beklagte im Internet ein Musikdienst. Hierbei werden Tonaufnahmen im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F03%2Furheberrechtswidriges-angebot-von-internet-musikdiensten-im-streaming-verfahren%2F&amp;text=Urheberrechtswidriges%20Angebot%20von%20Internet-Musikdiensten%20im%20Streaming-Verfahren%20&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F03%2Furheberrechtswidriges-angebot-von-internet-musikdiensten-im-streaming-verfahren%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Das OLG Hamburg hat entschieden, dass dann eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn der Betreiber eines Internet-Musikdienst seinen Abonnenten die Möglichkeit eröffnet, das Musikprogramm nach eigenen Wünschen zusammenzustellen und im Streaming-Verfahren anzuhören. (Urt.  v. 11.2.2009 -  5 U 154/07).<span id="more-139"></span><br />
In dem Urteil zu Grunde liegenden Fall betreibt der Beklagte im Internet ein Musikdienst. Hierbei werden Tonaufnahmen im Streaming-Verfahren für Abonnenten hörbar. Der Abonnent kann sich das Musikprogramm nach eigenen Wünschen zusammenstellen. Die Musikwerke hierfür befanden sich auf der Seite des Beklagten. Der Kläger ist Rechteinhaber einiger Musikwerke, welche vom beklagten Musikdienst zur Verfügung gestellt wurden. Dies geschah jedoch ohne Zustimmung des Rechteinhabers, so dass dieser den Musikdienst abmahnte und zur Unterlassung aufforderte. Der Musikdienst weigerte sich, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Er berief sich darauf, dass es sich bei seinem Geschäftsmodell um eine urheberrechtliche zulässige Zweitverwertung handele. Ihm stünde durch die auf seinem Portal vorgenommene Verwertungshandlung sogar ein Beteiligungsanspruch gegen den Künstler nach §§ 86 i.V.m. 78 Abs. 2 UrhG zu. Dies sah das Oberlandesgericht Hamburg anders.<!--more--><br />
Das OLG Hamburg führte hierzu aus, dass der Internet-Musikdienst mit seinem Angebot die  streitgegenständlichen Musikwerke der Öffentlichkeit i.S.d. § 19a UrhG zugänglich gemacht habe, ohne die hierfür erforderliche Zustimmung des Rechtsinhabers einzuholen. Aus diesem Grunde stehe dem Rechtsinhaber der geltend gemachte Unterlassungsanspruch zu. Entgegen der Ansicht des Musikdienstes liege kein Fall der zulässigen Zweitverwertung i.S.d. § 24 UrhG vor, da sich die streitgegenständlichen Musikwerke nicht im Rahmen der freien Benutzung befänden. Eine freie Benutzung sei nur dann gegeben, wenn die Musikwerke dem Dienstanbieter  als reine Inspiration zu einer neuen persönlichen geistigen Schöpfung i.S.d. § 2 Abs. 2 UrhG gedient haben. Die vorliegend erstellten Musiksammlungen wiesen jedoch gegenüber den Musikwerken keinen Grad an Selbstständigkeit und Eigenart auf, so dass hier nicht von einem selbstständigen neuen Werk gesprochen werden könne.<br />
Schließlich verneinte das Oberlandesgericht auch die Berufung des Beklagten auf die Schutzschranke des § 44a UrhG. Hierbei handelt es sich um eine ausschließlich technisch bedingte Schrankenbestimmung, mit der etwa die Speicherung von Daten auf dem Rechner eines Access-Providers erfasst werden soll oder die Zwischenspeicherung von bereits aufgerufenen Netzinhalten auf dem Server eines Anbieters. Hier führte das Gericht an, dass die Tonaufnahmen entgegen § 44a UrhG nicht flüchtig oder begleitend, sondern zur dauerhaften Nutzung der Abonnenten des Musikdienstes gespeichert würden. Dies geschähe aus rein gewerblichen Motiven des Anbieters und nicht wie § 44a UrhG fordere: ohne wirtschaftliche Bedeutung.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/03/urheberrechtswidriges-angebot-von-internet-musikdiensten-im-streaming-verfahren/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kein Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten bei ungerechtfertigter Abmahnung</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/01/kein-anspruch-auf-ersatz-der-anwaltskosten-bei-ungerechtfertigter-abmahnung/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/01/kein-anspruch-auf-ersatz-der-anwaltskosten-bei-ungerechtfertigter-abmahnung/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 16 Jan 2009 10:56:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltskosten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://abmahnung-medienrecht.de/wordpress/?p=85</guid>
		<description><![CDATA[Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg steht demjenigen, der als Teilnehmer einer Internettauschbörse zu Unrecht wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt wurde, kein Anspruch auf Ersatz seiner im im Rahmen seiner Rechtsverteidigung entstandenen Anwaltskosten zu (Urt. v.  21.11.2008 &#8211; 310 S 1/08) . Dem Urteil war eine Abmahnung der Hamburger Kanzlei Rasch vorausgegangen. Im Rahmen des vor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F01%2Fkein-anspruch-auf-ersatz-der-anwaltskosten-bei-ungerechtfertigter-abmahnung%2F&amp;text=Kein%20Anspruch%20auf%20Ersatz%20der%20Anwaltskosten%20bei%20ungerechtfertigter%20Abmahnung&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F01%2Fkein-anspruch-auf-ersatz-der-anwaltskosten-bei-ungerechtfertigter-abmahnung%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><div class="entry">
<p>Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg steht demjenigen, der als Teilnehmer einer Internettauschbörse zu Unrecht wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt wurde, kein Anspruch auf Ersatz seiner im im Rahmen seiner Rechtsverteidigung entstandenen Anwaltskosten zu (Urt. v.  21.11.2008 &#8211; 310 S 1/08) .<span id="more-85"></span></p>
<p>Dem Urteil war eine Abmahnung der Hamburger Kanzlei Rasch vorausgegangen. Im Rahmen des vor der Abmahnung eingeleiteten Ermittlungsverfahren hatte der Internetprovider jedoch IP-Adressen vertauscht, sodass in der staatsanwaltlichen Ermittlungsakte der falsche Anschlussinhaber genannt war. An diesen Anschlussinhaber hatt die Kanzlei Rasch die Abmahnung versendet.</p>
<p>Das Gericht verneinte den Schadensersatzanspruch. Die abmahnenden Kanzlei treffe kein Verschulden. Sie habe sich auf die Auskünfte der Staatsanwaltschaft verlassen dürfen.  Das Amtsgericht Hamurg hatte dies zuvor noch anders gesehen und dem Anschlussinhaber einen Schadensersatzanspruch zugesprochen.</p></div>
<p><!-- End Entry --></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/01/kein-anspruch-auf-ersatz-der-anwaltskosten-bei-ungerechtfertigter-abmahnung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

