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	<title>S.O.S. - Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing &#187; Anwaltskosten</title>
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		<title>AG Kiel: Honoraranspruch der Rechtsanwaltsgesellschaft Scheffler wegen unzureichender Aufklärung des Sachverhalts nicht durchsetzbar</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Feb 2012 14:53:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnkosten]]></category>
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		<category><![CDATA[Rechtsanwaltsgesellschaft Scheffler]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Kiel hat entschieden, dass ein Gebührenanspruch des Rechtsanwaltes nicht entsteht, wenn dieser wegen einer unzureichenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhaltes einen unzutreffenden Rat erteilt (AG Kiel, Urt. vom 05.01.2012 – 106 C 189/11 – nicht rechtskräftig). In dem Rechtstreit streiten die Parteien um eine Gebührenrechnung der Rechtsanwaltsgesellschaft Scheffler in Höhe von ursprünglich 1.761,08 EUR, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton1231" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F02%2Fag-kiel-honoraranspruch-der-rechtsanwaltsgesellschaft-scheffler-wegen-unzureichender-aufklarung-des-sachverhalts-nicht-durchsetzbar%2F&amp;text=AG%20Kiel%3A%20Honoraranspruch%20der%20Rechtsanwaltsgesellschaft%20Scheffler%20wegen%20unzureichender%20Aufkl%C3%A4rung%20des...%20&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F02%2Fag-kiel-honoraranspruch-der-rechtsanwaltsgesellschaft-scheffler-wegen-unzureichender-aufklarung-des-sachverhalts-nicht-durchsetzbar%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><span style="font-family: Calibri;"><span style="font-size: small;"><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/02/Fotolia_8849224_XS1.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1234" title="AG Kiel: Honoraranspruch der Rechtsanwaltsgesellschaft Scheffler wegen unzureichender Aufklärung des Sachverhalts nicht durchsetzbar" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/02/Fotolia_8849224_XS1-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Das Amtsgericht Kiel hat entschieden, dass ein Gebührenanspruch des Rechtsanwaltes nicht entsteht, wenn dieser wegen einer unzureichenden Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhaltes einen unzutreffenden Rat erteilt (AG Kiel, Urt. vom 05.01.2012 – 106 C 189/11 – <strong>nicht rechtskräftig</strong>). <span id="more-1231"></span>In dem Rechtstreit streiten die Parteien um eine Gebührenrechnung der <a title="Rechtsanwaltsgesellschaft Scheffler - für mehr Infos hier klicken" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/10/die-rechnungen-der-rechtsanwaltsgesellschaft-scheffler/">Rechtsanwaltsgesellschaft Scheffler</a> in Höhe von ursprünglich 1.761,08 EUR, die zum Einzug an eine anwaltliche Verrechnungsstelle abgetreten war. Der Beklagte hatte eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten und sich ratsuchend zunächst an die Rechtsanwaltsgesellschaft Scheffler gewendet. Nachdem der Beklagte eine Vergütungsvereinbarung mit der Rechtsanwaltsgesellschaft unterzeichnet hatte, formulierte diese für ihren ehemaligen Mandanten eine modifizierte Unterlassungserklärung und empfahl, diese ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abzugeben. Diesem Rat folgte der Beklagte. Wenig später erhielt er die Rechnung über 1.761,08 EUR. Nachdem er einen kleineren Teil der Rechnung ausgeglichen hatte und im Übrigen die Zahlung verweigerte, klagte die anwaltliche Verrechnungsstelle  auf Ausgleich des restlichen Betrages in Höhe von 1.358,26 EUR. Das Amtsgericht Kiel wies die Klage ab.</span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Der Beklagte hat erstinstanzlich unwidersprochen vorgetragen, dass eine Sachverhaltsaufklärung durch die Kanzlei Scheffler nicht stattgefunden hat. Insbesondere hatte es die Rechtsanwaltsgesellschaft nach dem unwidersprochenen Vortrag des Beklagten versäumt, den Beklagten danach zu befragen, wie es zu der Abmahnung gekommen sei, insbesondere die Frage nicht geklärt, wer die Rechtsverletzung begangen habe. Tatsächlich hatte diese nicht der Beklagte, sondern nach dessen zunächst unwidersprochenen Vortrag die minderjährige Tochter des Beklagten begangen. Dies ließ die Klägerin schließlich bestreiten. Das Bestreiten wertete das Gericht jedoch nicht mehr als maßgeblich, da es nach der Schriftsatzschlussfrist und damit verspätet erfolgte.</span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Das Amtsgericht Kiel ist der Auffassung, dass die Kanzlei Scheffler auf Grund der unterlassenen Aufklärung des Sachverhaltes einen falschen Rat erteilt hat. Der Beklagte habe die Unterlassungserklärung nicht abgeben müssen, da er selbst als Rechtsverletzer nicht in Frage komme und für die Handlung seiner Tochter nicht hafte. Insofern schließt sich das Amtsgericht Kiel ausdrücklich der Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Beschl. v. 20.12.2007 – 1 W 58/07) und des Landgerichts Mannheims an (Urteil vom 30.01.2007 – 2 O 71/06), nach der den Anschlussinhaber keine grundsätzliche Verpflichtung trifft, seine Familienangehörigen bei der Nutzung des Internets zu überwachen. </span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Im Hinblick auf die Aufklärung des Sachverhaltes habe für die Rechtsanwaltsgesellschaft Scheffler jedoch die Verpflichtung bestanden, die relevanten Fakten durch Befragung zu erhalten, da der Mandant regelmäßig nicht wissen könne, auf welche Fakten es für die erfolgreiche Rechtsverteidigung ankomme. Diese Pflicht habe die Rechtsanwaltsgesellschaft Scheffler vorliegend nicht erfüllt und auf Grundlage des ungeklärten Sachverhaltes einen unzutreffenden Rat erteilt, da die Abmahnung als unberechtigt zurückgewiesen hätte werden müssen. Hierin sei eine Schlechterfüllung des anwaltlichen Mandatsvertrages zu sehen, mit der Folge, dass die Beratung für den Beklagten wertlos war und einen Gebührenanspruch nicht entstehen ließ. </span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Die Klägerin hat zwischenzeitlich Berufung beim Landgericht Kiel eingelegt. Es bleibt also abzuwarten, ob sich die Rechtsansicht des AG Kiel durchsetzen wird.</span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;">Das Urteil im Volltext finden Sie hier:</span></span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Calibri;"><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/02/Urteil-AG-Kiel.pdf">Urteil AG Kiel vom 05.01.2012</a></span></span></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<item>
		<title>BaumgartenBrandt mahnt &#8220;Brotherhood&#8221; im Auftrag von Cinema Management Group ab</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Dec 2010 17:27:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltskosten]]></category>
		<category><![CDATA[BaumgartenBrandt]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei BaumgartenBrandt aus Berlin im Auftrage der Cinema Management Group den Film „Brotherhood“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig zu unterlassen. Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton664" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F12%2Fbaumgartenbrandt-mahnt-brotherhood-im-auftrag-von-cinema-management-group-ab%2F&amp;text=BaumgartenBrandt%20mahnt%20%26%238220%3BBrotherhood%26%238221%3B%20im%20Auftrag%20von%20Cinema%20Management%20Group%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F12%2Fbaumgartenbrandt-mahnt-brotherhood-im-auftrag-von-cinema-management-group-ab%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Aktuell mahnt die <a title="Abmahnungen der Kanzlei BaumgartenBrandt" href="http://abmahnung-medienrecht.de/tag/baumgartenbrandt/">Kanzlei BaumgartenBrandt</a> aus Berlin im Auftrage der Cinema Management Group den Film „Brotherhood“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung - weitere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/">Abmahnung</a> wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig zu unterlassen.<span id="more-664"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</span></strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei BaumgartenBrandt von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird auf 1.359,80 EUR zuzüglich weiterer 20,00 EUR Auslagenpauschale beziffert.</p>
<p>Zudem wird ein den Rechteinhabern angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern behauptet, dass dieser im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich liege.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei BaumgartenBrandtim Namen der Cinema Managemt Group einen Betrag in Höhe von 1.000,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen der gleichen Frist, die die Kanzlei BaumgartenBrandt zur Abgabe der Unterlassungserklärung setzt.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der <a title="Unterlassungserklärung - was ist das?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/who-is-who/">Unterlassungserklärung</a> überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei BaumgartenBrandt vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei BaumgartenBrandt vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf das gesamte urheberrechtlich geschützte Repertoire der Cinema Managemt Group bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein muss. In bestimmten Fällen empfiehlt es sich, die Unterlassungserklärung zu beschränken, um die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen im eigenen Interesse so niedrig wie möglich zu halten. Sofern die Abgabe der Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010 zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Andres als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
<p><span style="color: #800000;"> </span></p>
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		<title>Kanzlei Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer mahnt &#8220;Rocco &amp; Bass T – Players in a Frame“ ab</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Nov 2010 15:43:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
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		<category><![CDATA[Fareds]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Fareds / Rechtsnwalt Dr. Fleischer aus Hamburg im Auftrage der Herren Sven Gruhnwald und Sebastian Göckede den Song „Rocco &#38; Bass T – Players in a Frame“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton653" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F11%2Fkanzlei-fareds-rechtsnwalt-dr-fleischer-mahnt-rocco-bass-t-%25e2%2580%2593-players-in-a-frame%25e2%2580%259c-ab%2F&amp;text=Kanzlei%20Fareds%20%2F%20Rechtsanwalt%20Dr.%20Fleischer%20mahnt%20%26%238220%3BRocco%20%26%23038%3B%20Bass%20T%20%E2%80%93%20Players%20in%20a%20Frame%E2%80%9C%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F11%2Fkanzlei-fareds-rechtsnwalt-dr-fleischer-mahnt-rocco-bass-t-%25e2%2580%2593-players-in-a-frame%25e2%2580%259c-ab%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Aktuell mahnt die Kanzlei Fareds / Rechtsnwalt Dr. Fleischer aus Hamburg im Auftrage der Herren Sven Gruhnwald und Sebastian Göckede den Song „Rocco &amp; Bass T – Players in a Frame“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig zu unterlassen.<span id="more-653"></span><!--more--></p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</strong> </span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Fareds / Rechtsnwalt Dr. Fleischer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird auf 631,80 EUR beziffert.</p>
<p>Zudem wird ein den Rechteinhabern angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern behauptet, dass dieser weit über den geforderten Vergleichsbetrag hinausgeht.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Fareds / Rechtsnwalt Dr. Fleischer im Namen ihrer Mandanten einen Betrag in Höhe von 450,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>Was ist zu tun?</strong></span></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>1.) Unterlassungserklärung</strong></span></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Fareds / Rechtsanwalt Dr. Fleischer vorformulierte Unterlassungserklärung lediglich auf das konkret abgemahnte Werk bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein muss. In bestimmten Fällen empfiehlt sich die Abgabe einer sogenannten erweiterten Unterlassungserklärung, um Mehrfachabmahnungen zu vermeiden. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><span style="color: #800000;"><strong>2.) Zahlen?</strong></span></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010 zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Andres als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Amtsgericht Aachen: Rechtsanwaltskosten bei Abmahnung sind aus einem Streitwert von 3.000,00 EUR zu bestimmen</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/11/amtsgericht-aachen-rechtsanwaltskosten-bei-abmahnung-sind-aus-einem-streitwert-von-3-00000-eur-zu-bestimmen/</link>
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		<pubDate>Mon, 08 Nov 2010 08:55:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Aachen hat mit einem im Juli verkündeten Urteil (Az.: 115 C 77/10) entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der mit der Verteidigung eines Abgemahnten beauftragt ist, lediglich aus einem Gegenstandswert in Höhe von 3.000,00 EUR abrechnen darf und setzte die dem Rechtsanwalt zustehenden Gebühren auf 316,18 EUR herab. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton595" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F11%2Famtsgericht-aachen-rechtsanwaltskosten-bei-abmahnung-sind-aus-einem-streitwert-von-3-00000-eur-zu-bestimmen%2F&amp;text=Amtsgericht%20Aachen%3A%20Rechtsanwaltskosten%20bei%20Abmahnung%20sind%20aus%20einem%20Streitwert%20von%203.000%2C00%20EUR%20zu%20bestimmen&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F11%2Famtsgericht-aachen-rechtsanwaltskosten-bei-abmahnung-sind-aus-einem-streitwert-von-3-00000-eur-zu-bestimmen%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Das Amtsgericht Aachen hat mit einem im Juli verkündeten Urteil (Az.: 115 C 77/10) entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der mit der Verteidigung eines Abgemahnten beauftragt ist, lediglich aus einem Gegenstandswert in Höhe von 3.000,00 EUR abrechnen darf und setzte die dem Rechtsanwalt zustehenden Gebühren auf 316,18 EUR herab. <span id="more-595"></span></p>
<p>Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Beklagte hatte zwei <a title="Abmahnung wegen Filesharing - Erfahren Sie hier, was Sie tun können" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/">Abmahnungen</a> erhalten und suchte bei dem klagenden Rechtsanwalt Rat. Dieser vertrat den Abgemahnten und rechnete dann jedoch einmal aus einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000,00 EUR und bei der zweiten Abmahnung aus einem Gegenstandswert in Höhe von 50.000,00 EUR ab. Die Kostennoten beliefen sich auf 886,19 EUR bzw. 1.641,96 EUR. Der Abgemahnte fand die Gebührenrechnungen überzogen – zu Recht, wie das Amtsgericht Aachen entschied. Es kürzte die jeweiligen Gegenstandswerte deutlich auf jeweils 3.000,00 EUR und sprach dem Rechtsanwalt jeweils 316,18 EUR zu.</p>
<p>Der Rechtsanwalt hatte argumentiert, seiner Tätigkeit seien die in der Abmahnung genannten Gegenstandswerte zu Grunde zu legen. Diese haben sich eben auf 10.000,00 EUR bzw. 50.000,00 EUR belaufen. Dem wiedersprach das Amtsgericht Aachen:</p>
<p>Im Verhältnis zum Abgemahnten zu dem von ihm vertretenen Rechtsanwalt sei nicht der in der Abmahnung angegebene Wert, sondern der tatsächliche Wert des rechtlich verfolgten Interesses maßgeblich. Da sich anwaltliche Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 RVG auf das Bestehen/Nichtbestehen eines Rechtsanspruchs oder zumindest eines rechtlichen Verhältnisses beziehe, betreffe der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit die Rechte oder Rechtsverhältnisse des Auftraggebers, die dieser durchzusetzen oder abzuwehren gedenke. Dabei sei in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten der Streitwert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Abmahnung diene dem Ziel, ein weiteres Anbieten von Musiktiteln im Internet zum Download zu verhindern. Das Interesse des Abgemahnten sei es, diesen Anspruch abzuwehren. Dieses Interesse sei nicht in mathematischer Abhängigkeit von der Anzahl der in das Netz gestellten Titel zu bemessen. Vielmehr seien hier die Gesamtumstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Gleichwohl seien der Umfang und das Ausmaß der streitigen Rechtsverletzung sowie der mögliche Schaden, der bei einer Fortsetzung der Teilnahme an der Tauschbörse durch erneutes Einstellen von Titeln in nicht vorherzusehender Anzahl droht, zu berücksichtigen.</p>
<p>Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze und des Weiteren der durch das Oberlandesgericht Köln dargestellten Kriterien bemaß das Amtsgericht Aachen bei einem aktuellen Musikalbum mit 12 Titeln den Gegenstandswert auf 3.000,00 EUR. Dabei, so das Amtsgericht Aachen weiter, sei auch berücksichtigt, dass die Zahl der öffentlich zugänglich gemachten Titel deutlich unterhalb der durch das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln, Urteil vom 23.12.2009, Aktenzeichen: 6 U 101/09, I-6 U 101/09) und das Landgericht Köln (LG Köln, Urteil vom 27.01.2010, Aktenzeichen: 28 O 241/09 – zitiert nach Juris) zu beurteilenden Mengen lag. Das Oberlandesgericht Köln setzte für die Onlinestellung von 964 Musikdateien im Einzelfall einen Streitwert von 200.000,00 EUR an. Das Landgericht Köln setzte für 543 Titel einen Streitwert in Höhe von 160.000,00 EUR an. Bei 12 Titeln sei daher von einem Streitwert in Höhe von 3. 000 € auszugehen.</p>
<p><span style="color: #800000;">Fazit:</span></p>
<p>Die Begründung des Urteils orientiert sich an dem gewünschten und aus unserer Sicht wünschenswerten Ergebnis. Das Gericht mochte offenbar nicht einsehen, dass Abgemahnte, die sich nach Erhalt einer Abmahnung ratsuchend an einen Anwalt wenden, hier mit einer weiteren unangenehmen Überraschung, nämlich aus Sicht des Amtsgericht Aachen deutlich überzogenen Gebührennote des eigenen Anwalts konfrontiert sehen. Allerdings ist davor zu warnen, das Urteil des Amtsgerichts Aachen als grundsätzliche Entscheidungen im Sinne von Gegenstandswerten bei Abmahnungen wegen Filesharings zu sehen, da es hier zwischenzeitlich eine Vielzahl obergerichtlichen Urteilen gibt, die die Streitwerte zwischen 10.000,00 EUR und 100.000,00 EUR festsetzen. Das Amtsgericht Aachen hat sich eine dieser Entscheidungen herausgepickt und in einer schienbar bestechenden Logik den Streitwert für die dem Fall zu Grunde liegenden Abmahnungen auf 3.000,00 EUR herunter gerechnet.</p>
<p>Wenn Sie abgemahnt worden sind und einen Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen möchten, sollten Sie daher dringend darauf achten, vor der Beauftragung nach den konkreten <a title="Wieviel darf eine Abmahnung wegen Filesharing kosten?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/">Kosten</a> zu fragen. Fragen Sie ruhig auch zwei oder drei Mal nach. Geben Sie sich auf keinen Fall mit einer Antwort zufrieden, die im Ungefähren bleibt oder aber nur den Gegenstandswert benennt.</p>
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		<title>Die Rechnungen der Rechtsanwaltsgesellschaft Scheffler aus München</title>
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		<pubDate>Wed, 27 Oct 2010 08:18:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwaltsgesellschaft Scheffler]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit einiger Zeit beschäftigen uns nicht nur Abmahnungen der Kanzleien Rasch, Waldorf; Kornmeier und Kollegen. Es werden hier nun auch vermehrt Fälle bekannt, die sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung in die Obhut der Rechtsanwaltsgesellschaft Scheffler begeben haben. Recht schnell gibt es hier ein Zweites böses Erwachen – nämlich wenn die Gebührennote des verehrten Kollegen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton539" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F10%2Fdie-rechnungen-der-rechtsanwaltsgesellschaft-scheffler%2F&amp;text=Die%20Rechnungen%20der%20Rechtsanwaltsgesellschaft%20Scheffler%20aus%20M%C3%BCnchen&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F10%2Fdie-rechnungen-der-rechtsanwaltsgesellschaft-scheffler%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/10/die-rechnungen-der-rechtsanwaltsgesellschaft-scheffler/"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1243" title="Die Rechnungen der Rechtsanwaltsgesellschaft Scheffler aus München" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2010/10/Fotolia_9420637_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Seit einiger Zeit beschäftigen uns nicht nur Abmahnungen der Kanzleien Rasch, Waldorf; Kornmeier und Kollegen. Es werden hier nun auch vermehrt Fälle bekannt, die sich nach Erhalt einer solchen <a title="Abmahnung Urheberrechtsverletzung -  Was nun?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about">Abmahnung</a> in die Obhut der Rechtsanwaltsgesellschaft Scheffler begeben haben. Recht schnell gibt es hier ein Zweites böses Erwachen – nämlich wenn die Gebührennote des verehrten Kollegen Scheffler ins Haus flatterte. Die Höhe der <a title="Abmahnung Filesharing - Was darf die Abmahnung kosten?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/">Kostenrechnung</a> übersteigt dabei den mit der Abmahnung geforderten Betrag deutlich. Dabei ist es noch nicht mal der Kollege Scheffler der sich anschließend mit der Beitreibung beschäftigt. Dies überlässt er einem Factoringunternehmen aus Köln, dem die Kanzlei Scheffler die Ansprüche aus der Gebührennote abtritt.<span id="more-539"></span></p>
<p>Die Fälle laufen soweit hier bekannt nach dem gleichen Muster ab. Nachdem die Abmahnung im Haus und die Aufregung groß ist, wird nach professioneller Hilfe im Internet gesucht. Dort stößt man dann auf die Seiten des Rechtsanwaltes Schefflers, der unter dem Label „notruf-abmahnung.de“ auftritt und angibt, für Abmahnungen 24 Stunden erreichbar zu sein. Am Telefon wird der Abgemahnte dann aufgefordert, die Abmahnung zu übersenden.</p>
<p>Anschließend versendet die Kanzlei Scheffler eine Mandatsbestätigung mit einer Vielzahl von Anlagen, die unter anderem eine Belehrung nach § 49 b BRAO und eine Vergütungsvereinbarung enthalten. Hier wird darauf hingewiesen, dass die Kanzlei Scheffler nach dem Rechtsanwaltsvergütungsverzeichnis abrechnet und sich deren Vergütung daher nach dem Streitwert oder Gegenstandswert richte. Zur Höhe des Gegenstandswertes selbst  wird ausgeführt, dass der in der Abmahnung angegebene „Angriffstreitwert“ gilt. Zudem gelte hinsichtlich der Gebührenhöhe ein Satz von 1,9 als angemessen. Was das in konkreten Zahlen bedeutet, geht aus den übersendeten Unterlagen nicht hervor, was auch wenig überraschend ist. Am Beispiel einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf mit einem Angriffstreitwert von 10.000,00 EUR bedeutet dies nämlich, dass für den Abgemahnten, der die Kanzlei Scheffler mit der Rechtsverteidigung beauftragt, für deren Beauftragung Kosten in Höhe von insgesamt 1.122,65 EUR inklusive Mehrwertsteuer anfallen, also deutlich mehr, als die Kanzlei Waldorf mit ihrer Abmahnung für deren Gebühren geltend macht. Diese belaufen sich ohne die Schadensersatzforderung der von ihr vertretenen Mandanten nämlich „nur“ auf 506,00 EUR ohne Mehrwertsteuer.</p>
<p>Uns ist hier sogar ein Fall bekannt, bei dem sich die Kanzlei Scheffler bei einer durch die Kanzlei Waldorf vorangegangene Abmahnung noch nicht einmal an die eigene Vergütungsvereinbarung gebunden fühlte, sondern aus einem Streitwert von 50.000,00 EUR abrechnete und 2.562,90 EUR forderte.</p>
<p>Wir halten die Kostennote für überzogen und in mehrfacher Hinsicht für rechtlich angreifbar. Zwar ist uns bisher leider erst ein Fall bekannt, in dem eine ähnliche Fallkonstellation gerichtlich entschieden wurde. Das erfreuliche <a href="http://www.initiative-abmahnwahn.de/wp-content/uploads/2010/06/AG-Wildeshausen-Az.-4-C-497_09-V.pdf"><span style="color: #003366;">Urteil des Amtsgericht Wildeshausen</span></a> macht den Betroffenen jedoch Mut und lässt hoffen, dass sich weitere Gerichte diesem Urteil anschließen, zudem es nicht nur im Ergebnis richtig, sondern auch gut und nachvollziehbar begründet ist. Wir haben<a href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/07/"><span style="color: #003366;"> hier </span></a>über das Urteil ausführlich berichtet.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></strong></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr &#8211; auch Samstag und Sonntag.</span></p>
<p>Auch in diesen Fällen raten wir zu schnellem Handeln, um möglicherweise gewährte Widerrufsfristen ausschöpfen zu können.</p>
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		<title>Kornmeier mahnt im Auftrag der GSDR GmbH „The Diso Boys“ – „Surrender“ ab</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Sep 2010 08:42:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Kornmeier]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Kornmeier im Auftrage der GSDR GmbH den Titel „Surrender“ von den Disco Boys ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig zu unterlassen. Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton545" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F09%2Fkornmeier-mahnt-im-auftrag-der-gsdr-gmbh-%25e2%2580%259ethe-diso-boys%25e2%2580%259c-%25e2%2580%2593-%25e2%2580%259esurrender%25e2%2580%259c-ab%2F&amp;text=Kornmeier%20mahnt%20im%20Auftrag%20der%20GSDR%20GmbH%20%E2%80%9EThe%20Diso%20Boys%E2%80%9C%20%E2%80%93%20%E2%80%9ESurrender%E2%80%9C%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F09%2Fkornmeier-mahnt-im-auftrag-der-gsdr-gmbh-%25e2%2580%259ethe-diso-boys%25e2%2580%259c-%25e2%2580%2593-%25e2%2580%259esurrender%25e2%2580%259c-ab%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Aktuell mahnt die Kanzlei Kornmeier im Auftrage der GSDR GmbH den Titel „Surrender“ von den Disco Boys ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig zu unterlassen.<span id="more-545"></span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Kornmeier von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Eine Unterlassungserklärung ist keine einseitige Erklärung, sondern nichts anderes als ein Vertrag zwischen dem Abgemahnten als Unterlassungsschuldner auf der einen Seite und der Rechteinhaberin, in dem Fall der GSDR GmbH, als Unterlassungsgläubigerin auf der anderen Seite, der 30 Jahre Gültigkeit hat. Sofern die Unterlassungserklärung abgegeben wird, treffen den Abgemahnten hieraus bestimmte Verpflichtungen. Insbesondere muss der Unterlassungsgläubiger mit Abgabe der Unterlassungserklärung dafür sorgen, dass es zu keiner weiteren Rechtsverletzung mehr kommt. Anderenfalls wird eine in der Unterlassungserklärung nicht näher bestimmte Vertragstrafe fällig.</p>
<p>Auch hinsichtlich der Reichweite der Unterlassungserklärung sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden, da sich die von der Kanzlei Kornmeier vorformulierte Unterlassungserklärung ausschließlich auf den abgemahnten Titel Surrender der Disco Boys bezieht und eine Abgabe einer solch engen Unterlassungserklärung Mehrfachabmahnungen nach sich ziehen kann.</p>
<p> Weder der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch noch der der GSDR zustehende Schadensersatzanspruch werden konkret beziffert, sondern zur Abgeltung sämtlicher Forderungen ein pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p> Auch bei der Zahlung der anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als die Kanzlei Kornmeier in ihrem Schreiben ausführt – grundsätzlich die Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG zu prüfen. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der Abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p><span style="color: #800000;"> Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;"> Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr – auch Samstag und Sonntag.</span></p>
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		<title>Kein Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten bei ungerechtfertigter Abmahnung</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Jan 2009 10:56:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg steht demjenigen, der als Teilnehmer einer Internettauschbörse zu Unrecht wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt wurde, kein Anspruch auf Ersatz seiner im im Rahmen seiner Rechtsverteidigung entstandenen Anwaltskosten zu (Urt. v.  21.11.2008 &#8211; 310 S 1/08) . Dem Urteil war eine Abmahnung der Hamburger Kanzlei Rasch vorausgegangen. Im Rahmen des vor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="tweetbutton85" class="tw_button" style="float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F01%2Fkein-anspruch-auf-ersatz-der-anwaltskosten-bei-ungerechtfertigter-abmahnung%2F&amp;text=Kein%20Anspruch%20auf%20Ersatz%20der%20Anwaltskosten%20bei%20ungerechtfertigter%20Abmahnung&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F01%2Fkein-anspruch-auf-ersatz-der-anwaltskosten-bei-ungerechtfertigter-abmahnung%2F" class="twitter-share-button"  style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><div class="entry">
<p>Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg steht demjenigen, der als Teilnehmer einer Internettauschbörse zu Unrecht wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt wurde, kein Anspruch auf Ersatz seiner im im Rahmen seiner Rechtsverteidigung entstandenen Anwaltskosten zu (Urt. v.  21.11.2008 &#8211; 310 S 1/08) .<span id="more-85"></span></p>
<p>Dem Urteil war eine Abmahnung der Hamburger Kanzlei Rasch vorausgegangen. Im Rahmen des vor der Abmahnung eingeleiteten Ermittlungsverfahren hatte der Internetprovider jedoch IP-Adressen vertauscht, sodass in der staatsanwaltlichen Ermittlungsakte der falsche Anschlussinhaber genannt war. An diesen Anschlussinhaber hatt die Kanzlei Rasch die Abmahnung versendet.</p>
<p>Das Gericht verneinte den Schadensersatzanspruch. Die abmahnenden Kanzlei treffe kein Verschulden. Sie habe sich auf die Auskünfte der Staatsanwaltschaft verlassen dürfen.  Das Amtsgericht Hamurg hatte dies zuvor noch anders gesehen und dem Anschlussinhaber einen Schadensersatzanspruch zugesprochen.</p></div>
<p><!-- End Entry --></p>
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