Rechtsanwaltsbüro Mainz
Christofstr. 5
55116 Mainz

Telefon 06131. 211 350
Telefax 06131. 211 3529
info@sos-abmahnung.de
Rechtsanwaltsbüro Berlin
Jägerstraße 67-69
10117 Berlin-Mitte

Telefon 030. 306 487 83
Telefax 030. 622 068 09
info@sos-abmahnung.de

Archiv für das Tag 'Drittauskunftsanspruch'

Auskunftsanspruchs: Gewerbliches Ausmaß i.S.d. § 101 Abs. 2 UrhG

10. August 2009

Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 12.05.2009 entschieden, dass das für den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gem. § 101 Abs. 9 UrhG erforderliche gewerbliche Ausmaß dann gegeben ist, wenn eine vollständige Film-DVD mit einer Laufzeit von 150 Minuten ein Vierteljahr nach Veröffentlichung im Internet öffentlich zugänglich gemacht wird.  (Az.: 11 W 21/09). Den ganzen Beitrag lesen »

Zur örtlichen Zuständigkeit beim Auskunftsanspruch

19. Januar 2009

Das OLG Düsseldorf  hat entschieden, dass das für die Geltendmachung des Drittauskunftsanspruchs nach § 101 UrhG das Gericht örtlich zuständig ist,  in dessen Bezirk die auskunftsverpflichtete juristische Personen ihren Sitz hat (Beschluss vom 8.1.2009 – I-20 W 130/08). Den ganzen Beitrag lesen »