Abmahnkosten bei unerlaubter Verwendung eines Produktfotos bei privater eBay-Auktion auf 100,00 EUR gedeckelt
RA Carl Christian Müller, LL.M. 29. April 2009
Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 03.02.2009 (Az.:6 U 58/08) entschieden, dass die Abmahnkosten im Fall einer Verwendung eines geschützten Produktfotos für ein privates Verkaufsangebot bei eBay nicht mehr als 100,00 EUR betragen dürfen. Zur Begründung bezog sich das Gericht auf den zum 01.09.2008 eingeführten § 97 a UrhG. Den ganzen Beitrag lesen »