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	<title>S.O.S. - Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing &#187; Filesharing</title>
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		<title>OLG Köln: Zum gewerblichen Ausmaß einer Rechtsverletzung durch das Einstellen eines Films in eine Internettauschbörse:</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 22:02:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Internettauschbörse]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das OLG Köln hat entschieden, dass das öffentliche Zugänglichmachen einer urheberrechtlich geschützten Datei in einer sogenannten Internettauschbörse (sog. Filesharing) nicht ohne Hinzutreten weiterer Umstände als Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß angesehen werden kann. Soweit es nach den Umständen auf die Fortdauer der relevanten Verwertungsphase ankommt, endet diese bei Filmen im Zweifel nach sechs Monaten nach dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F02%2Folg-koln-zum-gewerblichen-ausmas-einer-rechtsverletzung-durch-das-einstellen-eines-films-in-eine-internettauschborse%2F&amp;text=OLG%20K%C3%B6ln%3A%20Zum%20gewerblichen%20Ausma%C3%9F%20einer%20Rechtsverletzung%20durch%20das%20Einstellen%20eines%20Films%20in%20eine%20Internettauschb%C3%B6rse%3A&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2012%2F02%2Folg-koln-zum-gewerblichen-ausmas-einer-rechtsverletzung-durch-das-einstellen-eines-films-in-eine-internettauschborse%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p><a href="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/02/Fotolia_8849224_XS.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-1206" title="OLG Köln: Zur relevanten Auswertungsphase eines über Tauschbörsen hochgeladenen Films" src="http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2012/02/Fotolia_8849224_XS-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Das OLG Köln hat entschieden, dass das öffentliche Zugänglichmachen einer urheberrechtlich geschützten Datei in einer sogenannten Internettauschbörse (sog. Filesharing) nicht ohne Hinzutreten weiterer Umstände als Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß angesehen werden kann. Soweit es nach den Umständen auf die Fortdauer der relevanten Verwertungsphase ankommt, endet diese bei Filmen im Zweifel nach sechs Monaten nach dem Vertriebsstart des Films über DVD.<span id="more-1205"></span></p>
<p>Der Beschluss erging in einem sogenannten Drittauskunftsverfahren, in dem der Telefonprovider auf Antrag des Rechteinhabers verpflichtet wird, die hinter der von ihm auf der jeweiligen Tauschbörsen ermittelten IP-Adresse stehenden Adressdaten des Anschlussinhabers herauszugeben. Voraussetzung des Auskunftsanspruchs ist jedoch u. a., dass die behauptete Rechtsverletzung in einem gewerblichen Ausmaß stattgefunden hat.</p>
<p>Den in dem Auskunftsverfahren von dem Rechteinhaber des auf der Internettauschbörse vermeintlich hochgeladenen Films gestellten Antrag lehnte das OLG Köln ab, da die relevante Auswertungsphase des Film, der über die Tauschbörse in das Internet eingestellt worden war, nach Ansicht des Gerichts bereits ausgelaufen war. Grundsätzlich könne zwar das Angebot eines einzelnen urheberrechtlich geschützten Werks im Internet in einer sog. Tauschbörse auch eine Rechtsverletzung in gewerblichen Ausmaß darstellen, da der Rechtsverletzer es nicht mehr in der Hand habe, in welchem Umfang das Werk weiter vervielfältigt werde. Der Gesetzgeber habe jedoch bewusst nicht jede Rechtsverletzung für einen Auskunftsanspruch genügen lassen, sondern nur besonders schwerwiegende Eingriffe in die Rechte des Urhebers als ausreichend angesehen. Damit sei sichergestellt, dass die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die verfassungsrechtlich geschützten Rechte des Dritten, insbesondere das Fernmeldegeheimnis durch die Erteilung der Auskunft gewahrt sei.</p>
<p>Von einer besonders schweren Rechtsverletzung sei auszugehen, wenn eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht werde. Hinreichend umfangreich sei die Datei dann, wenn ein gesamtes Musikalbum oder ein Film angeboten werde. Unerheblich sei dabei, ob der Verletzte Rechte an dem gesamten Musikalbum habe oder nur an einem einzelnen Titel. Denn es genüge, wenn eine Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes vorliege; nicht erforderlich sei es dagegen, dass der Antragsteller selbst in diesem Ausmaß in seinen Rechten verletzt sei.</p>
<p>Die Datei befinde sich in der relevanten Auswertungsphase, wenn sie vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht werde, wie der der Rechtsinhaber in dieser Phase von Veröffentlichungen seines Werks durch Dritte besonders empfindlich betroffen sei. Den Zeitraum &#8216;unmittelbar nach‘ der Veröffentlichung bemisst der Senat für Werke der Unterhaltungsmusik dabei auf sechs Monate. Bei Hörbüchern, Hörspielen und ähnlichen nicht besonders aktualitätsbezogenen Werkgattungen hat der Senat dagegen längere Verwertungsphasen angenommen, ohne einen zeitlichen Rahmen zu benennen. Nach Ablauf dieser Frist bedürfe es besonderer Umstände, um ein Fortdauern der relevanten Verwertungsphase annehmen zu können. Bei einem Musikalbum sei von solchen Umständen dann auszugehen, wenn das Werk im Moment seines Uploads auf einer Internettauschbörse in den Top 50 der Charts gelistet sei.</p>
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		<title>Rechtsanwälte lex-ius mahnen im Auftrag der Alamode Filmdistribution OHG „Exit through the Giftshop“ des Graffitikünstlers Banksy ab</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Feb 2011 11:21:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell mahnen die Rechtsanwälte lex-ius im Auftrage der Alamode Filmdistribution OHG den Film „Exit through the Giftshop“ des Graffitikünstlers Banksy ab. Es wird behauptet, das Album sei über eine Tauschbörse einer unbegrenzeten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F02%2Frechtsanwalte-lex-ius-mahnen-im-auftrag-der-alamode-filmdistribution-ohg-%25e2%2580%259eexit-through-the-giftshop%25e2%2580%259c-des-graffitikunstlers-banksy-ab%2F&amp;text=Rechtsanw%C3%A4lte%20lex-ius%20mahnen%20im%20Auftrag%20der%20Alamode%20Filmdistribution%20OHG%20%E2%80%9EExit%20through%20the%20Giftshop%E2%80%9C%20des%20Graffitik%C3%BCnstlers%20Banksy%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2011%2F02%2Frechtsanwalte-lex-ius-mahnen-im-auftrag-der-alamode-filmdistribution-ohg-%25e2%2580%259eexit-through-the-giftshop%25e2%2580%259c-des-graffitikunstlers-banksy-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Aktuell mahnen die Rechtsanwälte lex-ius im Auftrage der Alamode Filmdistribution OHG den Film „Exit through the Giftshop“ des Graffitikünstlers Banksy ab. Es wird behauptet, das Album sei über eine Tauschbörse einer unbegrenzeten Anzahl von weiteren Nutzern zum Herunterladen angeboten worden. Mit der <a title="Abmahnung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/" target="_self">Abmahnung</a> werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung der Rechtsanwälte lex-ius wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-841"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</span></strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Unterlassungserklärung - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Rechtsanwälte lex-ius von dem Abgemahnten verlangen, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Zudem werde mit der Abmahnung Zahlungsansprüche geltend gemacht. Zur Abgeltung der Forderung soll ein Betrag in Höhe von 1.200,00 EUR gezahlt werden. Zu den Kosten einer Abmahnung finden Sie <a title="Was darf die Abmahnung Kosten?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">hier</a> weitere Informationen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der <a title="Unterlassungserklärung - weitere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/unterlassungserklarung-abgeben/" target="_self">Unterlassungserklärung</a> überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Zur Frage der Haftung finden Sie <a title="Wer haftet?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/wer-haftet/" target="_self">hier</a> nähere Informationen. Auf keinen Fall aber sollte die von den Rechtsanwälten lex ius vorgefertigte Unterlassungserklärung vorschnell abgegeben werden. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten <a title="Gebührendeckelungsvorschrift - nähere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/" target="_self">Gebührendeckelungsvorschrift</a> des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a title="BGH: Haftung für unzureichend gesicherten W-LAN-Anschluss" href="http://abmahnung-medienrecht.de/2010/05/bgh-haftung-fur-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss/" target="_self">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden.</p>
<p>Anders als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></strong></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
<p><span style="color: #800000;"> </span></p>
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		<title>BaumgartenBrandt mahnt &#8220;Brotherhood&#8221; im Auftrag von Cinema Management Group ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/12/baumgartenbrandt-mahnt-brotherhood-im-auftrag-von-cinema-management-group-ab/</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Dec 2010 17:27:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Anwaltskosten]]></category>
		<category><![CDATA[BaumgartenBrandt]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei BaumgartenBrandt aus Berlin im Auftrage der Cinema Management Group den Film „Brotherhood“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig zu unterlassen. Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F12%2Fbaumgartenbrandt-mahnt-brotherhood-im-auftrag-von-cinema-management-group-ab%2F&amp;text=BaumgartenBrandt%20mahnt%20%22Brotherhood%22%20im%20Auftrag%20von%20Cinema%20Management%20Group%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F12%2Fbaumgartenbrandt-mahnt-brotherhood-im-auftrag-von-cinema-management-group-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Aktuell mahnt die <a title="Abmahnungen der Kanzlei BaumgartenBrandt" href="http://abmahnung-medienrecht.de/tag/baumgartenbrandt/">Kanzlei BaumgartenBrandt</a> aus Berlin im Auftrage der Cinema Management Group den Film „Brotherhood“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung - weitere Informationen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/">Abmahnung</a> wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig zu unterlassen.<span id="more-664"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</span></strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei BaumgartenBrandt von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird auf 1.359,80 EUR zuzüglich weiterer 20,00 EUR Auslagenpauschale beziffert.</p>
<p>Zudem wird ein den Rechteinhabern angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern behauptet, dass dieser im fünf- oder sogar sechsstelligen Bereich liege.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei BaumgartenBrandtim Namen der Cinema Managemt Group einen Betrag in Höhe von 1.000,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen der gleichen Frist, die die Kanzlei BaumgartenBrandt zur Abgabe der Unterlassungserklärung setzt.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der <a title="Unterlassungserklärung - was ist das?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/who-is-who/">Unterlassungserklärung</a> überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei BaumgartenBrandt vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei BaumgartenBrandt vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf das gesamte urheberrechtlich geschützte Repertoire der Cinema Managemt Group bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein muss. In bestimmten Fällen empfiehlt es sich, die Unterlassungserklärung zu beschränken, um die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen im eigenen Interesse so niedrig wie möglich zu halten. Sofern die Abgabe der Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010 zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Andres als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
<p><span style="color: #800000;"> </span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechtsanwalt Stefan Auffenberg mahnt &#8220;Buried &#8211; Lebend begraben&#8221; im Auftrag der Elite Film AG ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/12/rechtsanwalt-stefan-auffenberg-mahnt-buried-lebend-begraben-im-auftrag-der-elite-film-ag-ab/</link>
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		<pubDate>Sat, 04 Dec 2010 17:44:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwalt Auffenberg]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell mahnt Rechtsanwalt Auffenberg aus Dortmund im Auftrage der Elite Fim AG aus Zürich den Film „Buried – Lebend begraben“ ab, der angeblich über das Peer-to-Peer Netzwerk BitTorrent im Internt zugänglich gemacht worden sein soll. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F12%2Frechtsanwalt-stefan-auffenberg-mahnt-buried-lebend-begraben-im-auftrag-der-elite-film-ag-ab%2F&amp;text=Rechtsanwalt%20Stefan%20Auffenberg%20mahnt%20%22Buried%20-%20Lebend%20begraben%22%20im%20Auftrag%20der%20Elite%20Film%20AG%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F12%2Frechtsanwalt-stefan-auffenberg-mahnt-buried-lebend-begraben-im-auftrag-der-elite-film-ag-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Aktuell mahnt <a title="Abmahnungen von Rechtsanwalt Auffenberg" href="http://abmahnung-medienrecht.de/tag/rechtsanwalt-auffenberg/">Rechtsanwalt Auffenberg</a> aus Dortmund im Auftrage der Elite Fim AG aus Zürich den Film „Buried – Lebend begraben“ ab, der angeblich über das Peer-to-Peer Netzwerk BitTorrent im Internt zugänglich gemacht worden sein soll. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung Filesharing - Wir helfen Ihnen!" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about">Abmahnung</a> wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-674"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche</span> </strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Filesharing Unterlassungserklärung - was ist das?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/who-is-who">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die Rechtsanwalt Auffenberg von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird auf 911,80 EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie vorformuliert unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 100,00 EUR angeboten.</p>
<p>Zudem wird ein der Elite Film AG angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 360,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Rechtsanwalt Auffenberg im Namen seiner Mandantin einen Betrag in Höhe von 460,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.</p>
<p><strong>1<span style="color: #800000;">.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von Rechtsanwalt Stefan Auffenberg vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Rechtsanwalt Stefan Auffenberg vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Elite Fim AG bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ee09ce1c998a10753ebd43d44e40a1cf&amp;nr=51934&amp;linked=pm&amp;Blank=1" target="_blank">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Andres als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
<p><span style="color: #800000;"> </span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Waldorf Frommmer mahnen &#8220;Wickie und die starken Männer&#8221; im Auftrag der Constantin Film GmbH ab</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Dec 2010 17:34:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Waldorf Frommer]]></category>

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		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrage der Constantin Filmverleih GmbH den Film „Wickie und die starken Männer“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F12%2Fwaldorf-frommmer-mahnen-wickie-und-die-starken-manner-im-auftrag-der-constantin-film-gmbh-ab%2F&amp;text=Waldorf%20Frommmer%20mahnen%20%22Wickie%20und%20die%20starken%20M%C3%A4nner%22%20im%20Auftrag%20der%20Constantin%20Film%20GmbH%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F12%2Fwaldorf-frommmer-mahnen-wickie-und-die-starken-manner-im-auftrag-der-constantin-film-gmbh-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Aktuell mahnt die <a title="Abmahnungen Waldorf Frommer" href="http://abmahnung-medienrecht.de/tag/waldorf-frommer/">Kanzlei Waldorf Frommer</a> aus München im Auftrage der Constantin Filmverleih GmbH den Film „Wickie und die starken Männer“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der <a title="Abmahnung Filesharing - Wir helfen Ihnen!" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about">Abmahnung</a> wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und es künftig zu unterlassen, Dateien im Internet öffentlich zugänglich zu machen.<span id="more-669"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche </span></strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine <a title="Filesharing Unterlassungserklärung - was ist das?" href="http://abmahnung-medienrecht.de/who-is-who">Unterlassungserklärung</a> beigefügt, die die Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch wird auf 651,80 EUR beziffert. Für den Fall, dass man die Unterlassungserklärung wie vorformuliert unterschreibt, wird ein „ermäßigter“ Gebührensatz in Höhe von 506,00 EUR angeboten.</p>
<p>Zudem wird ein der Constantin Filmverleih GmbH angeblich zustehender Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Wie bei diesen Abmahnungen nicht unüblich wird der Schadensersatzanspruch dagegen nicht konkret beziffert, sondern ein pauschaler Betrag in Höhe von 450,00 EUR verlangt.</p>
<p>Zum Abgleich der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bietet die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Namen ihrer Mandantin einen Betrag in Höhe von 956,00 EUR an und verlangt die Zahlung zur Vermeidung gerichtlicher Schritte binnen einer Frist von 14 Tagen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung pauschal auf sämtliche urheberrechtlich geschützten Werke der Warner Bros. Entertainment GmbH bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein kann. . Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein <a title="Kosten Abmahnung" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/">kostspieliges</a> Verfahren zu vermeiden,</p>
<p>Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden, ohne zuvor anwaltlichen Rat einzuholen.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ee09ce1c998a10753ebd43d44e40a1cf&amp;nr=51934&amp;linked=pm&amp;Blank=1" target="_blank">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Andres als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Sasse &amp; Partner mahnen im Auftrag der Splendid Film GmbH das Filmwerk „The Expendables“ ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/11/sasse-partner-mahnen-im-auftrag-der-splendid-film-gmbh-das-filmwerk-%e2%80%9ethe-expendables%e2%80%9c-ab/</link>
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		<pubDate>Tue, 02 Nov 2010 14:04:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Sasse & Partner]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

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		<description><![CDATA[Derzeit versenden die in Hamburger und Berlin ansässigen Rechtsanwälte Sasse &#38; Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH Abmahnungen wegen der Verletzung der Urheberrechte an dem Filmwerk „The Expendables“. Unterlassungsanspruch, Zahlungsanspruch Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Sasse &#38; Partner von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden. Weder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F11%2Fsasse-partner-mahnen-im-auftrag-der-splendid-film-gmbh-das-filmwerk-%25e2%2580%259ethe-expendables%25e2%2580%259c-ab%2F&amp;text=Sasse%20%26%20Partner%20mahnen%20im%20Auftrag%20der%20Splendid%20Film%20GmbH%20das%20Filmwerk%20%E2%80%9EThe%20Expendables%E2%80%9C%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F11%2Fsasse-partner-mahnen-im-auftrag-der-splendid-film-gmbh-das-filmwerk-%25e2%2580%259ethe-expendables%25e2%2580%259c-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Derzeit versenden die in Hamburger und Berlin ansässigen Rechtsanwälte Sasse &amp; Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH <a title="Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about/">Abmahnungen wegen der Verletzung der Urheberrechte</a> an dem Filmwerk „The Expendables“.<span id="more-585"></span></p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Unterlassungsanspruch, Zahlungsanspruch</span> </strong></p>
<p>Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei Sasse &amp; Partner von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.</p>
<p>Weder die Schadensersatzansprüche noch die angeblich bei den gegnerischen Rechtsanwälten entstandenen Gebühren werden konkret beziffert. Es wird lediglich ein Angebot unterbreitet, nachdem für den Fall, dass der Abgemahnte innerhalb einer kurzen Frist bereit ist 800,00 EUR zu zahlen. Werde das Vergleichsangebot allerdings nicht angenommen, droht die Kanzlei mit der Entstehung höheren <a title="Kosten Abmahnung Filesharing" href="http://abmahnung-medienrecht.de/was-darf-die-abmahnung-kosten/">Gebühren</a>.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">Was ist zu tun?</span></strong></p>
<p>Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">1.) Unterlassungserklärung</span></strong></p>
<p>Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei Sasse &amp; Partner vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zum einen werden mit der uneingeschränkten Abgabe der Unterlassungserklärung auch die Kosten der Gegenseite anerkannt und müssen dann auch gezahlt werden. Zum anderen erscheint die fixe Vertragsstrafe zu hoch. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte <a title="Unterlassungserklärung Filesharing" href="http://abmahnung-medienrecht.de/who-is-who">Unterlassungserklärung</a> innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.</p>
<p><strong><span style="color: #800000;">2.) Zahlen?</span></strong></p>
<p>Bei den geltend gemachten anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als in dem Abmahnschreiben ausgeführt – grundsätzlich von der Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG auszugehen, was einer <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ee09ce1c998a10753ebd43d44e40a1cf&amp;nr=51934&amp;linked=pm&amp;Blank=1" target="_blank">Pressemeldung des BGH vom 12.05.2010</a> zu entnehmen ist. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Andres als bei den Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen ist für die Schadensersatzansprüche eine weitere Voraussetzung erforderlich: Verschulden. Dies liegt nicht in jedem Fall vorm insbesondere dann nicht, wenn ein anderer als der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Zudem erscheint der Schadensersatzanspruch zu pauschal erhoben, um durchsetzbar zu sein.</p>
<p><span style="color: #800000;">Sofern Sie in einem vergleichbaren Fall betroffen sind, rufen Sie uns gerne unter unserer gebührenfreien Hotline an – wir beraten sie gerne.</span></p>
<p><span style="color: #800000;"> Tel: 0800 – 40 44 66 83</span></p>
<p><span style="color: #800000;">Erreichbar von 8:00 bis 21:00 Uhr.</span></p>
<p><span style="color: #800000;"> </span></p>
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			<wfw:commentRss>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/11/sasse-partner-mahnen-im-auftrag-der-splendid-film-gmbh-das-filmwerk-%e2%80%9ethe-expendables%e2%80%9c-ab/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Gewerbliches Ausmaß bei Zugänglichmachung eines 1,5 Jahre auf dem Markt befindlichem Album über P2P-Netzwerke nicht ohne weiteres zu bejahen</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/10/gewerbliches-ausmas-bei-zuganglichmachung-eines-15-jahre-auf-dem-markt-befindlichem-album-uber-p2p-netzwerke-nicht-ohne-weiteres-zu-bejahen/</link>
		<comments>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/10/gewerbliches-ausmas-bei-zuganglichmachung-eines-15-jahre-auf-dem-markt-befindlichem-album-uber-p2p-netzwerke-nicht-ohne-weiteres-zu-bejahen/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 30 Oct 2010 13:40:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 05.10.2010 (Az. 6 W 82/10) festgestellt, dass nicht ohne besondere Umstände von einer Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß auszugehen ist, wenn ein über eineinhalb Jahre auf dem Markt befindliches, aktuelles Musikalbum innerhalb eines P2P-Netzwerkes öffentlich zugänglich gemacht wird. Vorausgegangen war der Entscheidung folgender Sachverhalt: Ein Musikverlag hatte festgestellt, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F10%2Fgewerbliches-ausmas-bei-zuganglichmachung-eines-15-jahre-auf-dem-markt-befindlichem-album-uber-p2p-netzwerke-nicht-ohne-weiteres-zu-bejahen%2F&amp;text=Gewerbliches%20Ausma%C3%9F%20bei%20Zug%C3%A4nglichmachung%20eines%201%2C5%20Jahre%20auf%20dem%20Markt%20befindlichem%20Album%20%C3%BCber%20P2P-Netzwerke%20nicht%20ohne%20weiteres%20zu%20bejahen&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F10%2Fgewerbliches-ausmas-bei-zuganglichmachung-eines-15-jahre-auf-dem-markt-befindlichem-album-uber-p2p-netzwerke-nicht-ohne-weiteres-zu-bejahen%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 05.10.2010 (Az. 6 W 82/10) festgestellt, dass nicht ohne besondere Umstände von einer Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß auszugehen ist, wenn ein über eineinhalb Jahre auf dem Markt befindliches, aktuelles Musikalbum innerhalb eines P2P-Netzwerkes öffentlich zugänglich gemacht wird.<span id="more-583"></span></p>
<p>Vorausgegangen war der Entscheidung folgender Sachverhalt: Ein Musikverlag hatte festgestellt, dass ein im August 2008 erschienenes Musik-Album in einer Internet-Tauschbörse zum Download angeboten wurde. Um die sich hinter den für den Vorgang zugewiesene dynamische IP-Adresse verbergenden Anschlussinhaberdaten herauszufinden, leitete der Musikverlag ein Drittauskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG vor dem Landgericht Köln ein, um so Auskunft über den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers zu erlangen. Nach dem das Landgericht Köln den Provider zur Auskunft verpflichtet und dieser dem Verlag die Adressdaten genannt hatte, erhielt der Anschlussinhaber eine <a title="Abmahnung Filesharing - Wir helfen Ihnen" href="http://abmahnung-medienrecht.de/about">Abmahnung</a>, mit der er zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,00 EUR aufgefordert wurde.</p>
<p>Der Abgemahnte legte gegen den Beschluss des LG Köln Beschwerde ein und beanstandete, dass der Provider Informationen über dessen Internetanschluss weitergegeben und das Landgericht dies gestattet habe, ohne sie davon in Kenntnis zu setzen – mit Erfolg:</p>
<p><span style="color: #800000;">Beschwerde zulässig</span></p>
<p>Das Gericht wertete die Beschwerde als zulässig, da der Anschlussinhaber ein Interesse daran habe, die Rechtswidrigkeit des Gestattungsbeschlusses nachträglich feststellen zu lassen. Der Anschlussinhaber werde  durch die richterliche Anordnung grundrechtsrelevant beeinträchtigt, weil sich der Musikverlag nach Erhalt der Adressdaten an den Anschlussinhaber wende und ihn in die Lage versetze, sich gegen den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung verteidigen zu müssen. Ohne ein eigenes nachträgliches Beschwerderecht im Drittauskunftsverfahren sei die Verteidigung des Anschlussinhabers aber erheblich erschwert, wenn er fehlerhafte Feststellungen des zur Auskunft verpflichtenden Gerichts erst im Rahmen eines späteren Klageverfahrens zur Überprüfung stellen könnte, nachdem er durch den Musikverlag auf Ersatz von Kosten und Schadenersatz in Anspruch genommen werde. Keine zulässigen Argumente seien, der Provider habe die IP-Adresse falsch zugeordnet, der Anschlussinhaber habe den Internetanschluss zum fraglichen Zeitpunkt nicht genutzt, sondern seine Kinder oder Außenstehende, die unerlaubt sein WLAN genutzt haben. Auf diese Gesichtspunkte käme es im Drittauskunftsverfahren nicht an. Diese Punkte seien in einem Unterlassungs- oder Schadenersatzprozess zu klären, wenn nicht zwischen dem Anschlussinhaber und dem Musikverlag keine Einigung erzielt werden könne.</p>
<p><span style="color: #800000;">Beschwerde begründet</span></p>
<p>Zudem sah das Gericht in diesem Fall die Beschwerde auch als begründet an, da eine der Voraussetzung für die Auskunftsverpflichtung das gewerbliche Ausmaß der Rechtsverletzung sei, welches vorliegend jedoch nicht ohne Weiteres feststellbar sei. Bei einem Musikalbum, das schon vor mehr als 1 1/2 Jahren erschienen sei, müssten besondere Umstände vorliegen, um eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß annehmen zu können.</p>
<p>Im Hinblick auf die besonderen Umstände kommt es für das OLG Köln darauf an, ob entweder ein besonders wertvolles Werk oder eine umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verkaufs- und Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht worden ist. Dabei sei den besonderen Vermarktungsbedingungen des jeweiligen Werkes Rechnung zu tragen, so dass eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß im Einzelfall auch noch vorliegen könne, wenn seit der Veröffentlichung des Werkes bereits eine längere Zeit vergangen sei, etwa wenn das Werk in einer Neuauflage erschienen sei oder in den TOP 50 der Verkaufscharts platziert sei. Zwar müsse das gewerbliche Ausmaß der Rechtsverletzung insofern nicht offensichtlich sein und ein in Ranglisten zum Ausdruck kommender besonders großer kommerzieller Erfolg werde nicht vorausgesetzt. Bei einem aktuellen Musikalbum müssten allerdings besondere Umstände vorliegen, um nach Ablauf von sechs Monaten seit der Veröffentlichung eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß annehmen zu können. Im konkreten Falle wurde festgestellt, dass die Anschlussinhaberin in ihren Rechten verletzt wurde, da das gewerbliche Ausmaß der Urheberrechtsverletzung nicht festgestellt werden konnte. Bei einem Musikalbum, das schon vor mehr als 1 1/2 Jahren erschienen sei, müssten besondere Umstände vorliegen, um eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß annehmen zu können; solche waren im konkreten Fall nicht dargelegt.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Baumgarten und Brandt mahnt im Auftrage von Boll AG Film Rampage ab</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2010/10/baumgarten-und-brandt-mahnt-im-auftrage-von-boll-ag-fim-rampage-ab/</link>
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		<pubDate>Tue, 12 Oct 2010 13:15:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[BaumgartenBrandt]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
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		<description><![CDATA[Aktuell mahnt die Kanzlei Baumgarten und Brandt im Auftrage der Boll AG den Film „Rampage“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig zu unterlassen. Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F10%2Fbaumgarten-und-brandt-mahnt-im-auftrage-von-boll-ag-fim-rampage-ab%2F&amp;text=Baumgarten%20und%20Brandt%20mahnt%20im%20Auftrage%20von%20Boll%20AG%20Film%20Rampage%20ab&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F10%2Fbaumgarten-und-brandt-mahnt-im-auftrage-von-boll-ag-fim-rampage-ab%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Aktuell mahnt die Kanzlei Baumgarten und Brandt im Auftrage der Boll AG den Film „Rampage“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig zu unterlassen.<span id="more-497"></span></p>
<p>Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei BaumgartenBrandt von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.<br />
Gerade bei der Abgabe der Unterlassungserklärung ist jedoch Vorsicht geboten. Eine Unterlassungserklärung ist keine einseitige Erklärung, sondern nichts anderes als ein Vertrag zwischen dem Abgemahnten als Unterlassungsschuldner auf der einen Seite und der Rechteinhaberin als Unterlassungsgläubigerin auf der anderen Seite, der 30 Jahre Gültigkeit hat. Sofern die Unterlassungserklärung abgegeben wird, treffen den Unterlassungsschuldner die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen. Insbesondere muss der Unterlassungsgläubiger mit Abgabe der Unterlassungserklärung dafür sorgen, dass es zu keiner weiteren Rechtsverletzung mehr kommt. Anderenfalls wird die in der Unterlassungserklärung festgeschriebene Vertragstrafe in Höhe von 5.001,00 EUR fällig. Gerade aber die Vertragsstrafe kann flexibel ausgestaltet werden. Zudem ist zu untersuchen, ob die Unterlassungserklärung in der Reichweite abgegeben muss, wie sie von der Kanzlei Baumgarten und Brandt vorformuliert ist.</p>
<p>Für die Tätigkeit der Kanzlei Baumgarten &amp; Brandt wird ein Betrag in Höhe 1.359,80 EUR netto zuzüglich einer Auslagenpauschale von 20,00 EUR verlangt. Die Schadensersatzansprüche werden nicht konkret beziffert, sondern es wird lediglich sehr ominös darauf hingewiesen, dass diese in einem fünf oder gar sechsstelligen Bereich lägen. Im Weiteren Verlauf des Abmahnschreibens bietet die Kanzlei BaumgartenBrandt dann an, den bis dahin nicht näher bezifferten Schadensersatzanspruch und die anwaltlichen Gebührenansprüche auf 950,00 EUR zu reduzieren.<br />
Auch bei der Zahlung der anwaltlichen Gebührenansprüche ist – anders als die Kanzlei BamgartenBrandt in ihrem Schreiben ausführt – grundsätzlich die Anwendbarkeit der so genannten Gebührendeckelungsvorschrift des § 97 a Abs. 2 UrhG zu prüfen. Danach kann für eine urheberrechtliche Abmahnung, wenn es die erste dieser Art ist und unter bestimmten weiteren Voraussetzungen von dem Abgemahnten nicht mehr als 100,00 EUR für die anwaltliche Tätigkeit der Abmahnenden Kanzlei verlangt werden. Auch die Schadensersatzansprüche sind als vollkommen übersetzt zu bezeichnen.</p>
<p>Sofern Sie eine solche Abmahnung erhalten haben und hierzu weitere Fragen haben, rufen Sie uns unter der oben angegebenen Rufnummer an.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>BAUMGARTEN/BRANDT: Abmahnung wegen dem Filmwerk &#8220;Antichrist&#8221;</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 13:54:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Neues von der Abmahnfront]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[BaumgartenBrandt]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen Zentropa Entertaiment23 ApS wird von den Rechtsanwälten Baumgarten Brandt aus Berlin im Rahmen von Filesharing-Abmahnungen vertreten. Gegenstand der bei uns eingetroffenen Abmahnung sind Filmwerke, an denen die Zentropa ApS Rechteinhaberin ist. Exemplarisch für die Filmwerke steht jüngst der Psychothriller &#8220;Antichrist&#8221; des dänischen Regisseurs Lars von Trier vom Jahre 2009. Neben dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F02%2Fhaumgartenbrandt-abmahnung-wegen-dem-filmwerk-antichrist%2F&amp;text=BAUMGARTEN%2FBRANDT%3A%20Abmahnung%20wegen%20dem%20Filmwerk%20%22Antichrist%22&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2010%2F02%2Fhaumgartenbrandt-abmahnung-wegen-dem-filmwerk-antichrist%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Das Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen Zentropa Entertaiment23 ApS wird von den Rechtsanwälten Baumgarten Brandt aus Berlin im Rahmen von Filesharing-Abmahnungen vertreten. Gegenstand der bei uns eingetroffenen Abmahnung sind Filmwerke, an denen die Zentropa ApS Rechteinhaberin ist. Exemplarisch für die Filmwerke steht jüngst der Psychothriller &#8220;Antichrist&#8221; des dänischen Regisseurs Lars von Trier vom Jahre 2009.<span id="more-413"></span></p>
<p>Neben dem Anschreiben der Rechtsanwälte befindet sich in der Anlage eine Unterlassungserklärung und ein Beschluss des Landgerichts Köln</p>
<p>Die in der Anlage befindliche, vorgefertigte Unterlassungserklärung ist mit einer Frist auf den 11.02.2010 versehen. Diese Erklärung sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden. In diesem Fall hat nämlich die jüngste Gesetzgebung im Urheberrecht durch die sog. “100 EUR Deckelungen” Erneuerungen geschaffen. Gerade vor diesem Hintergrund erscheint auch der hohe pauschale Abgeltungbetrag im angefügten, vorgefertigten Vergleich in Höhe von 1.200,00 € unverhältnismäßig.</p>
<p>Daher ist es ratsam, die vorliegenden Abmahnungen durch einen spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Wir stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>LG Köln: Eltern haften für Ihre Kinder</title>
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		<pubDate>Wed, 17 Jun 2009 08:16:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
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		<description><![CDATA[Das LG Köln hat entschieden, dass die Eltern im Rahmen der sogenannten Störerhaftung für ihre Kinder haften, wenn diese illegal Musik mittels Filesharing-Software aus dem Internet herunterladen (LG Köln, Urt. v. 13.05.2009 – 28 O 889/08). Darüber hinaus hält das LG Köln die Eltern für verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren auch wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen zu ergreifen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das LG Köln hat entschieden, dass die Eltern im Rahmen der sogenannten Störerhaftung für ihre Kinder haften, wenn diese illegal Musik mittels Filesharing-Software aus dem Internet herunterladen (LG Köln, Urt. v. 13.05.2009 – 28 O 889/08). Darüber hinaus hält das LG Köln die Eltern für verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren auch wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen zu ergreifen.<span id="more-136"></span></p>
<p>Das Landgericht verurteilte die Eltern zur Übernahme der Abmahnkosten in Höhe von 5.832,40 EUR. Den Einwand der Anschlussinhaber, nicht sie selbst, sondern allenfalls deren Kinder seien verantwortlich für die Urheberrechtsverletzung, wollte das Gericht nicht gelten lassen, sondern begründete die Haftung der Eltern nach den Grundsätzen der Störerhaftung. Danach haftet jeder als Störer für eine Schutzrechtsverletzung, der &#8211; ohne selbst Täter oder Teilnehmer zu sein &#8211; in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat. Diese Voraussetzung sieht das LG Köln bereits dadurch als erfüllt, dass die Anschlussinhaber Mitgliedern deren Haushalts einen Computer und einen Internetzugang zur Verfügung stellten und ihnen dadurch die Teilnahme an der Musiktauschbörse ermöglichten.</p>
<p>Weitere Voraussetzung der Störerhaftung ist allerdings die Verletzung einer Prüfpflicht. Diese Prüfpflicht sah das LG Köln jedoch dadurch verletzt, dass niemand die Augen davor verschließen könne, dass das Überlassen eines Internetzugangs an Dritte, insbesondere an minderjährige Jugendliche, die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit mit sich bringe, dass von diesen derartige Rechtsverletzungen begangen würden. Dieses Risiko löse Prüf- und Handlungspflichten desjenigen aus, der den Internetzugang ermöglicht, um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen.</p>
<p>Diesen seien die Eltern vorliegend nicht hinreichend nachgekommen. Sie hätten ihren Kindern nicht nur ausdrücklich untersagen müssen, Musik mittels Filesharing-Software aus dem Internet herunterzuladen, sondern darüber hinaus wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der Rechtsverletzungen ergreifen müssen, wie z. B. die Einrichtung eines gesonderten Benutzerkontos mit eingeschränkter Rechteverwaltung für die Kinder.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Kein gewerbliches Ausmaß bei nur einmaligem Download eines Musikalbums</title>
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		<pubDate>Fri, 15 May 2009 09:07:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Auskunftsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>

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		<description><![CDATA[Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass der einmalige Download eines Musikalbums keine Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß darstellt und zwar auch dann, wenn es sich um ein sehr aktuelles Album handelt (OLG Oldenburg, Beschluss vom 1.12.2008 &#8211; 1 W 76/08 ).Der Entscheidung lag ein Verfahren nach § 101 Abs. 2 UrhG zu Grunde. Nach dieser Vorschrift [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F05%2Fkein-gewerbliches-ausmas-bei-nur-einmaligem-download-eines-musikalbums%2F&amp;text=Kein%20gewerbliches%20Ausma%C3%9F%20bei%20nur%20einmaligem%20Download%20eines%20Musikalbums&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F05%2Fkein-gewerbliches-ausmas-bei-nur-einmaligem-download-eines-musikalbums%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><div><span lang="DE">Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass der einmalige Download eines Musikalbums keine Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß darstellt und zwar auch dann, wenn es sich um ein sehr aktuelles Album handelt (OLG Oldenburg, <em>Beschluss</em> vom 1.12.2008 &#8211; 1 W 76/08<em> ).</em><strong></strong>Der Entscheidung lag ein Verfahren nach § 101 Abs. 2 UrhG zu Grunde. Nach dieser Vorschrift hat der Inhaber von Urheberrechten gegen Internetprovider einen Anspruch auf Auskunft, wenn seine Rechte in gewerblichem Ausmaße verletzt werden und der Rechtsverletzer hierbei die Dienste des Internetproviders in Anspruch genommen hat.<span id="more-88"></span></span><span lang="DE">Hinter dieser etwas umständlichen Formulierung steckt also der klassische Fall des Filesharings, in dem &#8211; wie im vorliegen Fall &#8211; die Musikindustrie seit dem 01.09.2009 unmittelbar bei den Internetprovidern die Herausgabe der hinter der IP-Adresse stehenden Daten des Anschlussinhabers verlangen kann und nicht mehr den umständlichen Weg über ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gehen muss.</span></div>
<p><strong></strong>Im vorliegenden Fall ging es um ein Musikalbum mit 13 Audio-Dateien, das über das P2P-Netzwerk BitTorrent der Öffentlichkeit zum (kostenlosen) Download angeboten worden war. Der Rechteinhaber verlangte nun in dem nach § 101 UrhG dazu vorgesehenen gerichtlichen Verfahren vom Internetprovider Auskunft über die Namen und Anschriften der Personen, deren IP-Adressen sie zuvor ermittelt hatte. Das Landgericht Oldenburg hatte dem Antrag stattgegeben. Diesen Beschluss hob das Oberlandesgericht Oldenburg wieder auf.</p>
<p>Zur Begründung führte das OLG Oldenburg aus, dass die Voraussetzung des Auskunftsanspruches nicht vorlagen, da bei den Internetnutzern, deren Identität der Rechteinhaber in Erfahrung bringen wollte, sich nur feststellen ließe, dass von ihrem Rechner jeweils ein einzelner „Download“ erfolgt sei. Auch wenn es sich um ein „gesamtes und sehr aktuelles Album“ handele sei damit das Merkmal des „gewerblichen Ausmaßes“ nicht erfüllt. Solange nur ein einziger „Download“ stattgefunden habe, sei vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen geschützten Fernmeldegeheimnis eine einschränkende Interpretation des Begriffs „gewerblichen Ausmaß“ geboten.</p>
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		<title>Schwedisches Gericht fällt Urteil gegen Pirate-Bay-Veranwortliche</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/04/schwedisches-gericht-fallt-urteil-gegen-pirate-bay-veranwortliche/</link>
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		<pubDate>Fri, 17 Apr 2009 12:43:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Politische Entwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
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		<description><![CDATA[In Schweden ist das erstinstanzliche Urteil gegen die Pirate-Bay-Veranwortlichen ergangen. Das Gericht befand die vier Betreiber eines der weltweit wohl bedeutendsten Trackerservers der Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung für schuldig und verurteilte sie zu einjährigen Haftstrafen sowie Schadensersatz in Höhe von 2,75 Millionen EUR. Der Schadensersatz muss an verschiedene Unternehmen der Unterhaltungsindustrie geleistet werden, darunter EMI, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F04%2Fschwedisches-gericht-fallt-urteil-gegen-pirate-bay-veranwortliche%2F&amp;text=Schwedisches%20Gericht%20f%C3%A4llt%20Urteil%20gegen%20Pirate-Bay-Veranwortliche&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F04%2Fschwedisches-gericht-fallt-urteil-gegen-pirate-bay-veranwortliche%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><div class="subheader">In Schweden ist das erstinstanzliche Urteil gegen die Pirate-Bay-Veranwortlichen ergangen. Das Gericht befand die vier Betreiber eines der weltweit wohl bedeutendsten Trackerservers der Beihilfe zur schweren Urheberrechtsverletzung für schuldig und verurteilte sie zu einjährigen Haftstrafen sowie Schadensersatz in Höhe von 2,75 Millionen EUR. Der Schadensersatz muss an verschiedene Unternehmen der Unterhaltungsindustrie geleistet werden, darunter EMI, Warner Bros, Columbia Pictures und Sony Music Entertainment.<span id="more-36"></span></div>
<div></div>
<p><span class="image"></p>
<p class="news-single-imgcaption"> </p>
<p> </p>
<p></span></p>
<p class="bodytext">Die Anklage hatte den Pirate-Bay-Betreibern zu Last gelegt, sie böten Millionen Internetnutzern mit ihrer Internetseite die Möglichkeit für massive Urheberrechtsverletzung. Die Angeklagten verteidigten sich mit dem Argument, dass auf ihrer Website kein urheberrechtlich geschütztes Material zum Download bereitgehalten werde. Sie vermittle lediglich Verbindungen, mit denen Internetnutzer die Möglichkeit hätten entsprechende Daten zu tauschen. Dieser Argumentation schloss sich das Schöffengericht nicht an. Die Betreiber hätten gewusst, dass über Ihre Seite urheberrechtlich geschützte Dateien getauscht würden. Sie hätten damit die Urheberrechtsverletzungen begünstigt. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, in die Berufung zu gehen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Anti-Filesharing-Gesetz scheitert überraschend in der französischen Nationalversammlung</title>
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		<pubDate>Tue, 14 Apr 2009 12:48:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politische Entwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Netzsperren]]></category>

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		<description><![CDATA[Die französische Nationalversammlung hat dem zuvor heftig diskutierten Gesetzesentwurf gegen Urheberrechtsverstöße im Internet am Donnerstag überraschend die Zustimmung verweigert. Das Gesetz scheiterte in dem nur dürftig besetzten Plenum mit 15 gegen 21 Stimmen.         Der maßgeblich von der Unterhaltungsindustrie unterstützte Gesetzesentwurf sah vor, dass Internetnutzer, die wiederholt urheberrechtlich geschützte Werke (Musik- und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F04%2Fanti-filesharing-gesetz-scheitert-uberraschend-in-der-franzosischen-nationalversammlung%2F&amp;text=Anti-Filesharing-Gesetz%20scheitert%20%C3%BCberraschend%20in%20der%20franz%C3%B6sischen%20Nationalversammlung&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F04%2Fanti-filesharing-gesetz-scheitert-uberraschend-in-der-franzosischen-nationalversammlung%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><div class="subheader">Die französische Nationalversammlung hat dem zuvor heftig diskutierten Gesetzesentwurf gegen Urheberrechtsverstöße im Internet am Donnerstag überraschend die Zustimmung verweigert. Das Gesetz scheiterte in dem nur dürftig besetzten Plenum mit 15 gegen 21 Stimmen.<span id="more-38"></span></div>
<div><span class="image"></span></div>
<p> </p>
<p><span class="image"></p>
<p class="news-single-imgcaption"> </p>
<p> </p>
<p> </p>
<p></span></p>
<p class="bodytext">Der maßgeblich von der Unterhaltungsindustrie unterstützte Gesetzesentwurf sah vor, dass Internetnutzer, die wiederholt urheberrechtlich geschützte Werke (Musik- und Videodateien, Computerspielen) aus Filesharing-Netzen illegal downloaden, der Zugang zum Internet gesperrt wird. Das Verfahren bis zur Sperrung sah drei Stufen vor. Wer erstmalig erwischt wird, sollte von seinem Provider eine E-Mail erhalten. Beim zweiten Mal wäre eine Verwarnung per Post ausgesprochen worden. Bei einem dritten Gesetzesbruch sollte dem Filesharer für ein Jahr der Internet-Zugang gekappt werden.</p>
<p class="bodytext">Der Gesetzesentwurf, der heftiger Kritik von Seiten der EU, von Providern und Datenschützer ausgesetzt war, scheiterte daran, dass die Nutzer auch nach Sperrung die Kosten für den gesperrten Zugang übernehmen sollten. Das konservative Regierungsbündnis will nun einen entsprechend abgeänderten Entwurf vorlegen.</p>
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		<item>
		<title>Musikindustrie will wieder verstärkt abmahnen</title>
		<link>http://abmahnung-medienrecht.de/2009/03/musikindustrie-will-wieder-verstarkt-abmahnen/</link>
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		<pubDate>Sat, 28 Mar 2009 10:29:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politische Entwicklung]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>

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		<description><![CDATA[  &#8220;Wir überlegen, ob wir die Verfolgung noch weiter nach oben fahren&#8221;, sagte Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie zu einer verstärkten Abmahntätigkeit. Laut &#8220;Hamburger Abendblatt&#8221; strebt der Verband monatlich rund 1.000 Abmahnungen an. Diese Überlegungen gründen sich auf den Umstand, dass im vergangenen Jahr die Zahl der illegalen Musik-Downloads erstmals seit Jahren wieder angestiegen ist. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F03%2Fmusikindustrie-will-wieder-verstarkt-abmahnen%2F&amp;text=Musikindustrie%20will%20wieder%20verst%C3%A4rkt%20abmahnen%20&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F03%2Fmusikindustrie-will-wieder-verstarkt-abmahnen%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p> </p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Verdana">&#8220;Wir überlegen, ob wir die Verfolgung noch weiter nach oben fahren&#8221;, sagte Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie zu einer verstärkten Abmahntätigkeit. Laut &#8220;Hamburger Abendblatt&#8221; strebt der Verband monatlich rund 1.000 Abmahnungen an. Diese Überlegungen gründen sich auf den Umstand, dass im vergangenen Jahr die Zahl der illegalen Musik-Downloads erstmals seit Jahren wieder angestiegen ist. 2008 wurden 316 Millionen Titel unrechtmäßig heruntergeladen; 2007 waren es vier Millionen Songs weniger. Damit kommen auf jeden legal erworbenen Musiktitel acht illegale Downloads. <span id="more-79"></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Verdana"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt">
<div class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Verdana">Der Verband strebt monatlich rund 1.000 Abmahnungen an. Die Zahl der Abmahnungen war im vergangenen Jahr zurückgegangen, da die Staatsanwaltschaften mehr und mehr dazu tendierten, Bagatellfälle mit weniger als 3.000 illegal verbreiteten Musiktiteln nicht mehr zu verfolgen. Zudem verweigerten sie der Musikindustrie Einsicht in die Ermittlungsakten, aus denen sich Name und Anschrift der Anschlussinhaber ergaben und die für die Abmahn-Anwälte erforderlich waren, um die Abmahnungen zu versenden.</span></div>
<div><span style="FONT-FAMILY: Verdana"> </span></div>
<p><span style="FONT-FAMILY: Verdana">Mit der Änderung des § 101 Abs. 2 UrhG, der der Musikindustrie einen Auskunftsanspruch gegen die Internetprovider auf Herausgabe der hinter der von diesen an die Anschlussinhaber vergebenen IP-Adressen stehenden Namen und Adressen gibt, will sie Informationen über die Identität der illegalen Kopierer erhalten.</p>
<p> </p>
<p></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Verdana"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Verdana">Der Chef des Bundesverbandes der Musikindustrie, Dieter Gorny würde gerne auf weitere Massenverfahren wegen illegaler Verbreitung und Nutzung von Musik verzichten. Allerdings müsse die Politik dann Zugeständnisse an anderer Stelle machen. Insofern wünscht sich Gorny ein Verfahren, wie es kürzlich von der französischen Nationalversammlung verabschiedet wurde, wonach von den Providern individuelle Warnhinweise an die Raubkopierer versendet wurden, die eine abschreckende Wirkung haben soll. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"> </p>
<div></div>
<p><span style="FONT-FAMILY: Verdana"></p>
<p style="mso-line-height-alt: 7.05pt;"><span style="font-family: Verdana;">Quelle: <a href="http://www.onlinekosten.de/news/artikel/33677/0/Musikindustrie-plant-1-000-Abmahnungen-pro-Monat" target="_blank"><span style="color: windowtext;">http://www.onlinekosten.de/news/artikel/33677/0/Musikindustrie-plant-1-000-Abmahnungen-pro-Monat</span></a></span></p>
<p> </p>
<p> </p>
<p></span></p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"> </p>
<p class="MsoNormal" style="MARGIN: 0cm 0cm 0pt"><span style="FONT-FAMILY: Verdana"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"> </p>
<p> </p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"> </p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Urheberrechtswidriges Angebot von Internet-Musikdiensten im Streaming-Verfahren</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Mar 2009 17:34:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Auskunftsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das OLG Hamburg hat entschieden, dass dann eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn der Betreiber eines Internet-Musikdienst seinen Abonnenten die Möglichkeit eröffnet, das Musikprogramm nach eigenen Wünschen zusammenzustellen und im Streaming-Verfahren anzuhören. (Urt.  v. 11.2.2009 -  5 U 154/07). In dem Urteil zu Grunde liegenden Fall betreibt der Beklagte im Internet ein Musikdienst. Hierbei werden Tonaufnahmen im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F03%2Furheberrechtswidriges-angebot-von-internet-musikdiensten-im-streaming-verfahren%2F&amp;text=Urheberrechtswidriges%20Angebot%20von%20Internet-Musikdiensten%20im%20Streaming-Verfahren%20&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F03%2Furheberrechtswidriges-angebot-von-internet-musikdiensten-im-streaming-verfahren%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><p>Das OLG Hamburg hat entschieden, dass dann eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, wenn der Betreiber eines Internet-Musikdienst seinen Abonnenten die Möglichkeit eröffnet, das Musikprogramm nach eigenen Wünschen zusammenzustellen und im Streaming-Verfahren anzuhören. (Urt.  v. 11.2.2009 -  5 U 154/07).<span id="more-139"></span><br />
In dem Urteil zu Grunde liegenden Fall betreibt der Beklagte im Internet ein Musikdienst. Hierbei werden Tonaufnahmen im Streaming-Verfahren für Abonnenten hörbar. Der Abonnent kann sich das Musikprogramm nach eigenen Wünschen zusammenstellen. Die Musikwerke hierfür befanden sich auf der Seite des Beklagten. Der Kläger ist Rechteinhaber einiger Musikwerke, welche vom beklagten Musikdienst zur Verfügung gestellt wurden. Dies geschah jedoch ohne Zustimmung des Rechteinhabers, so dass dieser den Musikdienst abmahnte und zur Unterlassung aufforderte. Der Musikdienst weigerte sich, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Er berief sich darauf, dass es sich bei seinem Geschäftsmodell um eine urheberrechtliche zulässige Zweitverwertung handele. Ihm stünde durch die auf seinem Portal vorgenommene Verwertungshandlung sogar ein Beteiligungsanspruch gegen den Künstler nach §§ 86 i.V.m. 78 Abs. 2 UrhG zu. Dies sah das Oberlandesgericht Hamburg anders.<!--more--><br />
Das OLG Hamburg führte hierzu aus, dass der Internet-Musikdienst mit seinem Angebot die  streitgegenständlichen Musikwerke der Öffentlichkeit i.S.d. § 19a UrhG zugänglich gemacht habe, ohne die hierfür erforderliche Zustimmung des Rechtsinhabers einzuholen. Aus diesem Grunde stehe dem Rechtsinhaber der geltend gemachte Unterlassungsanspruch zu. Entgegen der Ansicht des Musikdienstes liege kein Fall der zulässigen Zweitverwertung i.S.d. § 24 UrhG vor, da sich die streitgegenständlichen Musikwerke nicht im Rahmen der freien Benutzung befänden. Eine freie Benutzung sei nur dann gegeben, wenn die Musikwerke dem Dienstanbieter  als reine Inspiration zu einer neuen persönlichen geistigen Schöpfung i.S.d. § 2 Abs. 2 UrhG gedient haben. Die vorliegend erstellten Musiksammlungen wiesen jedoch gegenüber den Musikwerken keinen Grad an Selbstständigkeit und Eigenart auf, so dass hier nicht von einem selbstständigen neuen Werk gesprochen werden könne.<br />
Schließlich verneinte das Oberlandesgericht auch die Berufung des Beklagten auf die Schutzschranke des § 44a UrhG. Hierbei handelt es sich um eine ausschließlich technisch bedingte Schrankenbestimmung, mit der etwa die Speicherung von Daten auf dem Rechner eines Access-Providers erfasst werden soll oder die Zwischenspeicherung von bereits aufgerufenen Netzinhalten auf dem Server eines Anbieters. Hier führte das Gericht an, dass die Tonaufnahmen entgegen § 44a UrhG nicht flüchtig oder begleitend, sondern zur dauerhaften Nutzung der Abonnenten des Musikdienstes gespeichert würden. Dies geschähe aus rein gewerblichen Motiven des Anbieters und nicht wie § 44a UrhG fordere: ohne wirtschaftliche Bedeutung.</p>
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		<title>Filesharing: Keine Akteneinsicht der bei Bagatelltat</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Feb 2009 11:08:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelle Rechtsprechung]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landgericht Darmstadt hat entschieden, dass bei einem Upload von nur jeweils einer Musikdatei über eine Tauschbörse dem Rechteinhaber keine Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte zu gewähren ist (LG Darmstadt, Beschluss vom 12.12.2008 &#8211; 9 Qs 573/08).     Die Antragstellerin ist Rechteinhaberin und Verlegerin des Musiktitels „Sonnenschein“ des Interpreten „Rapsoul“. Wegen illegalen Uploads dieses [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="tw_button" style=";float:right;margin-left:10px;"><a href="http://twitter.com/share?url=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F02%2Ffilesharing-keine-akteneinsicht-der-bei-bagatelltat%2F&amp;text=Filesharing%3A%20Keine%20Akteneinsicht%20der%20bei%20Bagatelltat%20&amp;related=&amp;lang=en&amp;count=none&amp;counturl=http%3A%2F%2Fabmahnung-medienrecht.de%2F2009%2F02%2Ffilesharing-keine-akteneinsicht-der-bei-bagatelltat%2F"  class="twitter-share-button" target="_blank" style="width:55px;height:22px;background:transparent url('http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/plugins/wp-tweet-button/tweetn.png') no-repeat  0 0;text-align:left;text-indent:-9999px;display:block;">Tweet</a></div><div></div>
<div><span style="font-size: small;"></span></div>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Verdana; mso-bidi-font-family: Arial; mso-bidi-font-weight: bold;"></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 10pt; color: black; font-family: Verdana; mso-bidi-font-family: Arial; mso-bidi-font-weight: bold;">Das Landgericht Darmstadt hat entschieden, dass bei einem Upload von nur jeweils einer Musikdatei über eine Tauschbörse dem Rechteinhaber keine Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte zu gewähren ist </span><span style="font-size: 10pt; color: black;"><span style="font-family: Times New Roman;">(</span></span><em><span style="font-size: 10pt; color: black; font-family: Verdana; mso-bidi-font-family: Arial;">LG Darmstadt, Beschluss vom 12.12.2008 &#8211; 9 Qs 573/08)</span></em><span style="font-size: 10pt; color: black; font-family: Verdana; mso-bidi-font-family: Arial; mso-bidi-font-weight: bold;">.</span></p>
<p></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"> <span id="more-62"></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"> </p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 10pt; color: black; font-family: Verdana; mso-bidi-font-family: Arial;">Die Antragstellerin ist Rechteinhaberin und Verlegerin des Musiktitels „Sonnenschein“ des Interpreten „Rapsoul“. Wegen illegalen Uploads dieses Titels auf Internet-Tauschbörsen stellte sie bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt Strafantrag gegen Unbekannt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte über die entsprechenden Provider die Namen der Internetnutzer, die den Titel hochgeladen hatten und leitetet insgesamt 46 getrennte Verfahren ein, die sie aber nach Erhalt der Namen sämtlich wegen mangelndem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung wieder einstellte.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"> </p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"> </p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 10pt; color: black; font-family: Verdana; mso-bidi-font-family: Arial;">Die Antragstellerin begehrte bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht, um an die Namen der Internutzer zu gelangen, um diese anschließend abzumahnen. Die Staatsanwaltschaft verweigerte die Akteneinsicht. Zurecht, wie das Landgericht Darmstadt befand.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"> </p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"> </p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 10pt; color: black; font-family: Verdana; mso-bidi-font-family: Arial;">Der Akteneinsicht stünden „überwiegende schutzwürdige Interessen“ der Anschlussinhaber entgegen. Zwar komme im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen unberechtigten Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Werke durch Internet-Tauschbörsen grundsätzlich ein Einsichts- und Auskunftsanspruch des verletzten Rechteinhabers in Betracht. Eine Abwägung der widerstreitenden Grundrechte der Beteiligten ergebe aber, dass sich die Aufdeckung der Identität der Anschlussinhaber im Wege der Akteneinsicht dann als unverhältnismäßig darstelle, wenn es sich nur um einen geringfügigen Verstoß (im vorliegenden Fall um eine Musikdatei) handle. In diesem Fall sei dem Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung der Anschlussinhaber dem Grundrecht auf Eigentum der Antragstellerin vorrangig<span style="mso-spacerun: yes;">  </span>zu geben.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"> </p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: 10pt; color: black; font-family: Verdana; mso-bidi-font-family: Arial;">Dem Einwand der Antragstellerin, es handele sich um keine Bagatelltat, weil die Rechtsverstöße in ihrer Häufung zu erheblichen Umsatzeinbußen führten bzw. die massenhafte Nutzung der Tauschbörsen für die Musikbranche insgesamt zu einem existenzbedrohenden Problem werde, heilt das Gericht entgegen, dass es bei der Beurteilung keine betriebs- oder volkswirtschaftliche Perspektive einzunehmen habe, sondern die ist die individuelle Verfehlung im konkreten Einzelfall maßgeblich sei. </span></p>
<p> </p>
<p> </p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"> </p>
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