OLG Hamburg: Keine Haftung von Forenbetreiber für Urheberrechtsverletzung
RA Carl Christian Müller, LL.M. 20. Mai 2009
Das OLG Hamburg hat klargestellt, dass Forenbetreiber nicht für von Nutzern begangenen Urheberrechtsverletzungen auf Unterlassung haften. Auch steht dem Rechteinhaber kein Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten zu (Urteil vom 4. Februar 2009 – 180/07). Den ganzen Beitrag lesen »