Zur örtlichen Zuständigkeit beim Auskunftsanspruch
S.O.S. Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing 19. Januar 2009
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass das für die Geltendmachung des Drittauskunftsanspruchs nach § 101 UrhG das Gericht örtlich zuständig ist, in dessen Bezirk die auskunftsverpflichtete juristische Personen ihren Sitz hat (Beschluss vom 8.1.2009 – I-20 W 130/08). Den ganzen Beitrag lesen »